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Vorlage - 21/304  

Betreff: Bebauungsplan DR 49 "Einkaufszentrum Ehrlicherstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
02.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  

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Sachverhalt:

 

Im Ortsteil Drispenstedt liegt östlich des Wohnhochhauses Ehrlicherstraße 18 das Stadtteilzentrum Drispenstedt mit einem Discounter, diversen kleineren Läden, Cafés, Arztpraxen, einer Apotheke und sonstigen Dienstleisterinnen und Dienstleistern sowie einer geringen Anzahl an Wohnungen, die bisher in ein- bis zweigeschossigen pavillonartigen Gebäuden um einen kleinen Platz gruppiert sind. Die Anlage ist, wie auch in anderen Wohnsiedlungen der 50er und 60er Jahre, nicht mehr zeitgemäß und stellt für den Standort eine Unternutzung dar. Es besteht nunmehr die Chance, den Stadtteil über ein insgesamt ausgebautes und neugestaltetes Zentrum mit aufzuwerten. Voraussetzung hierfür ist die Qualifizierung der öffentlichen Räume für Begegnung, Aufenthalt und Kommunikation. Hier soll eine nachhaltige und flächenschonende Verdichtung erfolgen, welche durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimentes und die Errichtung von mehrgeschossigen Wohn-, Geschäfts- und Praxisgebäuden gleichzeitig eine Aufwertung darstellen soll. Hierzu hat die Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG (gbg) bereits einen Vorentwurf vorgelegt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung der geplanten Entwicklung in der Ortsmitte Drispenstedts zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Die Ortsmitte von Drispenstedt ist im Einzelhandelskonzept als Nahversorgungszentrum dargestellt.

 

Eine ergänzende Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung des Nahversorgungszentrums soll im Rahmen des Verfahrens erstellt werden, ebenso wie eine Verkehrsuntersuchung und ein Schallgutachten. 

 

Bislang handelt es sich bei diesem Stadtbereich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB), der bereits weitgehend bebaut sowie versiegelt ist. Im Vergleich zur Zulässigkeit nach § 34 BauGB werden durch den Bebauungsplan keine zusätzlichen Versiegelungen ermöglicht. Auch kann eine Beeinträchtigung von Schutzgebieten hier ausgeschlossen werden. An der Art der baulichen Nutzung soll sich durch diese Innenentwicklung im Wesentlichen nichts ändern, sondern es soll eine Verdichtung der vorhandenen Nutzung analog der in der näheren Umgebung vorhandenen Strukturen erreicht werden.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll in dem hier anzuwendenden beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB abgesehen werden. Von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, von der Angabe der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen und § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

  • Neustrukturierung und funktionale Stärkung der Ortsmitte Drispenstedts und Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans DR 49 „Einkaufszentrum Ehrlicherstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG (Planungssicherstellungsgesetz) elektronisch (im Internet) informieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage:

 

- Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (420 KB)      
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