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Sachverhalt:
Nach § 55 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Diese besteht aus dem Ersatz der Auslagen einschließlich der Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Die Einzelheiten der Entschädigung sind durch eine Satzung zu regeln und die Ansprüche auf Höchstbeträge zu begrenzen. Sie kann vollständig pauschal gewährt werden oder aus der Kombination eines Pauschalbetrags plus Sitzungsgeld bestehen. Außerdem kann sie für besondere Funktionen erhöht werden und muss grundsätzlich angemessen sein.
Aufgrund dieser Bestimmungen hat der Rat der Stadt Hildesheim in seiner Sitzung am 12.12.2011 eine neue Entschädigungssatzung beschlossen. Mit dem Beschluss ging einher, dass die Aufwandspauschale für Ortsratsmitglieder deutlich verringert wurde - auf nur noch 8,50 € pro Monat. Dies war der Tatsache geschuldet, dass bei der Kommunalwahl 2011 erstmalig in allen Stadtteilen Ortsräte gewählt worden sind, also auch in denen, die bis dahin noch keinen Ortsrat hatten. Dadurch stieg die Zahl der Ortsratsmitglieder von 83 auf 138 und die Zahl der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister von 9 auf 14. Auf eine entsprechende Erhöhung des Budgets wurde aber bereits mit Blick auf die finanzielle Situation der Stadt verzichtet. Diese führte sogar schon Mitte 2012 zur ersten Änderung. Denn im Rahmen der Verhandlungen über den Zukunftsvertrag zwischen Stadt und Land sollten auch in diesem Bereich Einsparungen erfolgen, so dass der Sockelbetrag für die Ratsmitglieder reduziert wurde.
Die zweite Änderung der Entschädigungssatzung erfolgte Ende 2016, umfasste jedoch überwiegend redaktionelle Anpassungen.
Somit blieben die Entschädigungen seit 2011 unverändert.
Für die am 1. November beginnende Wahlperiode soll eine neue Entschädigungssatzung beschlossen werden.
Um diese vorzubereiten hat sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet und mehrfach getroffen. Ziel war es zum einen die Pauschalen – vor allem für die Ortsratsmitglieder – anzupassen und zum anderen durch die Einführung eines Sitzungsgeldes dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Fachausschüsse unterschiedlich häufig pro Jahr tagen. Dabei wurden neben der finanziellen Situation der Stadt u.a. auch die Empfehlungen der Entschädigungskommission berücksichtigt. Diese Kommission wird nach § 55 Abs. 2 NKomVG vom Innenminister einberufen, um Empfehlungen über die Ausgestaltung und Höhe der Entschädigungen zu erarbeiten, damit die kommunalen Vertretungen eine Orientierungshilfe erhalten. Die Empfehlungen wurden Mitte Juli 2021 veröffentlicht und sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung zur Gewährung von Entschädigungen an die Mitglieder des Rates und der Ortsräte sowie an sonstige Mitglieder von Ausschüssen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Entwurf der Neufassung der Satzung zur Gewährung von Entschädigungen an die Mitglieder des Rates und der Ortsräte sowie an sonstige Mitglieder von Ausschüssen (Entschädigungssatzung)
- Synopse
- Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 nach § 55 Abs. 2 NKomVG
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der Neufassung der Satzung zur Gewährung von Entschädigungen an die Mitglieder des Rates und der Ortsräte sowie an sonstige Mitglieder von Ausschüssen (Entschädigungssatzung) (322 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synopse (512 KB) | ||||
3 | öffentlich | Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 nach § 55 Abs. 2 NKomVG (461 KB) |