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Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 15.03.2021 wurde der Beteiligungskodex der Stadt eingeführt und bildet seither die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hildesheim und ihren Beteiligungen. Der Ratsbeschluss begründet die Bindung an den Beteiligungskodex auf Seiten der Kommune. Gleiches steht nun auf Seiten der Beteiligungen bevor. In diesem Zusammenhang muss die Satzung der gbg AG angepasst werden. In § 15 wird die Bindung an den Beteiligungskodex auf Seiten der Beteiligung begründet. Deshalb wird § 15 die Satzung künftig ergänzen.
Bereits seit längerer Zeit sind weitere Anpassungsnotwendigkeiten in der Satzung der AG zu verzeichnen. Diese Anpassungen soll in demselben Satzungsänderungsverfahren vorgenommen werden, um Verfahrenskosten zu sparen. Der Unternehmenszweck wird künftig auf den Passus „für breite Bevölkerungsschichten“ verzichten. Hintergrund sind immer wieder Probleme bei Ausschreibungen den Zuschlag zu erhalten. Um die Chancen, Ausschreibungen zu gewinnen, künftig zu erhöhen, wird auf den Passus verzichtet.
Die Firmierung soll ebenfalls angepasst werden. Künftig wird auf den Passus „zu Hildesheim Aktiengesellschaft in“ verzichtet. Die moderne Kurzfassung der Firmierung beinhaltet alle notwendigen Informationen.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Änderungen kurz gegenübergestellt:
| Alte Passagen | Neue Passagen |
§ 1 | Die Gesellschaft führt die Firma gbg | Die Gesellschaft führt die Firma gbg Wohnungsbaugesellschaft Hildesheim AG |
§ 2 | Zweck des Unternehmens ist die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. | Zweck des Unternehmens ist die Bereitstellung von Wohnraum zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. |
§ 15 | Nicht vorhanden. | Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären jährlich, dass den Empfehlungen des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim (Public Corporate Governance Kodex) in der jeweils geltenden Fassung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist (auf der Internetseite des Unternehmens oder im elektronischen Bundesanzeiger) dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen und als Teil des Corporate Governance Berichts zu veröffentlichen. |
Alle weiteren Änderungen sind lediglich redaktioneller Natur. Die neue Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
In der Hauptversammlung sollen die Satzungsänderungen beschlossen werden. Der Aufsichtsrat der gbg AG hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 beschlossen, die Satzung und die Firmierung gemäß den beschriebenen Änderungen anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in einer demnächst stattfindenden Hauptversammlung der gbg AG der Satzung in der vorliegenden Form einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zuzustimmen, soweit diese keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Satzungsentwurf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf (92 KB) |
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