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Vorlage - 21/250  

Betreff: Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2021 - Vergabe von Restmitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Prof. Dr. Schütz, Michael
Federführend:42 Fachbereich Archiv und Bibliotheken Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
22.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.09.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 bei Beschluss der Vorlage 21/153 darum gebeten, zu prüfen, ob die Restmittel des Fonds für investive Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich in Höhe von 14.568,- € noch Verwendung finden können. Diesem Vorschlag ist der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.07.2021 gefolgt. Daraufhin wurden bekannte antragsberechtigte Einrichtungen über den Beschluss informiert und aufgefordert, bei Bedarf bis zum 20.08.2021 Anträge für die Restmittel zu stellen. Eingegangen sind fünf Anträge mit einem Antragsvolumen i.H.v. insgesamt 41.067,- €.

 

Die Verwendung der Fördermittel wird wie folgt vorgeschlagen:

 

a) Zur Förderung vorgeschlagene Investitionszuschüsse

 

10.310,- € Hildesheimer Tafel e.V. - Kühlzelle und Kühlschränke für die neuen Räumlichkeiten

 

Wie bereits in der Vorlage 21/153 erläutert, wird die Hildesheimer Tafel neue Räumlichkeiten in der Senkingstraße 27 beziehen. Durch den unverschuldeten Umzug entstehen der Tafel nicht unerhebliche zusätzliche Investitionskosten. Eine der vorhandenen Kühlzellen zur Kühlung der eingesammelten Lebensmittel wird einen vierten Ab- und Wiederaufbau nicht überstehen und muss ersetzt werden (Kosten: 11.029,51 €). Auch werden zwei Umluft-Gewerbekühlschränke zur Kühlung der Milch- und Molkereiprodukte benötigt (2 x 901,61 €). Bei den Umluft-Gewerbekühlschränken handelt es sich nach Haushaltsrecht um keine Investition, weswegen eine Förderung nicht möglich ist. Ein Eigenanteil wurde im Antrag nicht ausgewiesen. Mündlich wurde auf die für die Hildesheimer Tafel problematische Situation hingewiesen und um eine möglichst hohe Förderung gebeten.

 

Die Investition ist sehr fördernswert. Es wird vorgeschlagen, die Anschaffung der Kühlzelle mit 10.310,- € zu fördern.

(Gesamtkosten = 11.029,51 €, Förderquote 93 %)

 

4.258,- € Trägerverein Biologischer Schulgarten e.V. - Steintische am "Molchteich"

 

Der Lebensraum Wasser ist für jede Altersgruppe mit einer großen Faszination verbunden. Schon Kinder im Kindergartenalter können mit Anleitung am flachen Gewässer des "Molchteiches" Frösche, Wasserschnecken und Molche fangen und in kleinen Aquarien auf den Tischen in Teichnähe betrachten und kennenlernen. Die bisher für die Untersuchungen genutzten Metalltische sind nicht für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich geeignet. Sie sollen durch drei robuste und wasserbeständige Steintische ersetzt werden (3 x 1.892,64 €). Ein Eigenanteil wurde im Antrag nicht ausgewiesen.

 

Die Investition ist fördernswert. Es wird vorgeschlagen, die Anschaffung der Steintische mit 4.258,- € zu fördern.

(Gesamtkosten = 5.677,91 €, Förderquote 75 %)

 

b) Zur Förderung nicht berücksichtigte Vorhaben

 

0,- € Trägerverein Biologischer Schulgarten e.V. - Wetterschutzsegel für zwei Sitzkreise und den Naturspielplatz

 

Im Zentrum des Schulbiologiezentrums Hildesheim gibt es an mehreren Stellen Sitzgelegenheiten, an denen Gruppen und Klassen in Sitzkreisen die erlebten Umwelterfahrungen besprechen und vertiefen können, sowie einen Naturspielplatz, der von der Altersgruppe der frühkindlichen Bildung mit Begeisterung frequentiert wird. Die zunehmenden Temperaturen machen in diesen Bereichen den Einsatz eines Witterungsschutzes erforderlich. Deswegen sollen für diese Bereiche Wetterschutzsegel angeschafft werden. Die Kosten betragen 2.754,85 € (Sitzkreis Molchteich), 6.188,- € (Sitzkreis) und 7.122,15 € (Naturspielplatz). Ein Eigenanteil wurde im Antrag nicht ausgewiesen.

 

Das Vorhaben ist sinnvoll und verdient eine Förderung. Aufgrund der geringen Restmittel und da eine Teilförderung nicht sinnvoll ist, wird vorgeschlagen, von einem Zuschuss 2021 abzusehen und den Antrag - sollten 2022 Mittel für Investitionszuschüsse zur Verfügung stehen - im Folgejahr erneut zu beraten.

(Gesamtkosten = 16.065,- €, Förderquote 0 %)

 

0,- € Cluster e. V. - Spielplatzprojekt "Erste Spiel(t)räume"

 

Als freier Träger der Jugendhilfe widmet sich die Cluster stationäre Jugendhilfe GmbH seit März 2021 mit der Maßnahme eines Mutter-Vater-Kind-Wohnens besonders benachteiligten jungen Müttern, Vätern und Familien in der besonderen Lebenslage von Geburt bis in die ersten Lebensjahre des Kindes hinein. Als gemeinnütziger Verein möchten der Cluster e V. als Träger des Projektes die Cluster stationäre Jugendhilfe GmbH dabei unterstützen, einen Spielplatz im neu entstehenden Stadtteil Hildesheim Ostend für ihre Einrichtung zu realisieren. Gemäß der Förderzwecke und Satzung des Cluster e. V. kann der Verein mit diesem Vorhaben auch seine gemeinnützigen Vereinszwecke der Förderung der Jugendhilfe realisieren. Das Projekt hat ein Volumen von 41.808,19 €, wofür der Verein 3.808,19 € Eigenmittel zur Verfügung stellt. 15.000,- € sind von drei Stiftungen bewilligt, weitere
18.000,- € bei drei weiteren Stiftungen beantragt. Beantragt ist beim Bildungs- und Sozialfonds eine Förderung von 5.000,- €.

 

Das Vorhaben ist sinnvoll und verdient eine Förderung. Aufgrund der geringen Restmittel und da eine Teilförderung nicht sinnvoll ist, wird vorgeschlagen, von einem Zuschuss 2021 abzusehen und den Antrag - sollten 2022 Mittel für Investitionszuschüsse zur Verfügung stehen - im Folgejahr erneut zu beraten.

(Gesamtkosten = 41.808,19 €, Förderquote 0 %)

 

0,- € Ev. Familienbildungsstätte - Luftreinigungsgeräte

 

Die Ev. Familienbildungsstätte möchte Luftreinigungsgeräte für max. drei parallel stattfindende Kurse (3 x 603,33 €) anschaffen sowie einen Sensor mit APP zur Überwachung und Steuerung (178,50 €). Mithilfe der Luftreinigungsgeräte soll auch an kälteren Tagen das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus möglichst energiesparend und effektiv verringert werden. Beantragt ist eine Förderung von 1.491,36 €.

 

Bei dieser Maßnahme handelt es sich nach Haushaltsrecht um keine Investition. Eine Förderung ist nicht möglich.

(Gesamtkosten = 1.988,49 €, Förderquote 0 %).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich in Höhe von zusammen 14.568,-  wird – vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen – zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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