Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/249  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG; hier: Jahresabschluss 2020 und Wahl des Abschlussprüfers 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckstein, Tobias
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
22.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
13.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gewinn- und Verlustrechnung  
Lagebericht  
Bilanz  
Bestätigungsvermerk  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt demnächst eine ordentliche Hauptversammlung mit nachfolgender Tagesordnung durchzuführen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin berechtigt. Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung u. a. zu folgenden Tagesordnungspunkten beschließen:

 

TOP 1- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem     Bericht des Aufsichtsrates

TOP 2- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

TOP 3- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

TOP 4- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

I.  Jahresabschluss der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2020

 

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2020 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt.

 

Das Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Hildesheim AG schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2,13 Mio. € ab (Vj. 4,- Mio. €).  1,03 Mio. € hiervon werden in die Gewinnrücklagen eingestellt. Hauptsächlich maßgeblich für die Entwicklung des Stadtwerke Konzerns ist die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen EVI und VuB. Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt von einer geringeren Ergebnisübernahme der EVI in Höhe von 5,4 Mio. € (Vj. 6,8 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der VuB erhöhten sich auf 1,36 Mio. (Vj. 1,17 Mio. €). Folglich reduzierte sich der Jahresüberschuss auf 2,13 Mio. € (Vj. 4,04 Mio. €).

 

1. Bilanz zum 31.12.2020

 

Die Abschlussbilanz weist zum 31.12.2020 folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage 2):

 

 

2020

2019

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

Bilanzsumme

62.321

58.911

+3.410

Anlagevermögen

51.694

44.917

+6.777

Umlaufvermögen

10.627

13.994

-3.322

Davon Liquide Mittel

8.010

10.875

-2.865

Eigenkapital

50.337

50.305

+32

Davon gezeichnetes Kapital

20.000

20.000

+/-0

Davon Gewinnrücklagen

22.528

21.496

+1.032

Bilanzgewinn

1.100

2.100

-1.000

Rückstellungen

4.267

4.236

+31

Verbindlichkeiten

6.114

2.683

+3.431

 

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3,41 Mio. € auf nunmehr 62,32 Mio. € erhöht. Maßgeblich hierfür sind auf der Aktivseite die Investitionen in die Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes, die das Anlagevermögen um 6,77 Mio. € erhöhten. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten beruht auf der planmäßigen Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung dieser Investitionen. Die Einstellung in die Gewinnrücklagen beläuft sich auf 1,03 Mio. €. Durch die insgesamt gestiegene Bilanzsumme verringerte sich daher trotz der Einstellung die Gewinnrücklagen die EK-Quote leicht von 81,8% im Vorjahr auf nunmehr 79,0%.

  1. Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage 3):

 

 

2020

2019

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

Umsatzerlöse

1.414

1.638

-224

Rohergebnis

1.776

1.949

-173

Erträge aus Beteiligungen

5.938

7.412

-1.474

Personalaufwand

912

1.112

-200

Abschreibungen

1.341

995

+346

Aufwendungen aus Verlustübernahme

1.356

1.174

+182

Jahresüberschuss

2.132

4.040

-1.908

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

1.032

1.940

-908

Bilanzgewinn

1.100

2.100

-1.000

 

Die sich überwiegend aus Geschäftsführungsumlagen sowie Miet- und Pachteinnahmen von anderen Konzerngesellschaften zusammensetzenden Umsatzerlöse verringern sich auf 1,4 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €), auf Grund der geringeren Mieteinnahmen von der EVI im Zuge der Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes.

 

Das Ergebnis der Stadtwerke Hildesheim AG wird maßgeblich durch die Beteiligungsergebnisse getragen. Ergebnisbeeinflussend sind insbesondere die Ergebnisse der EVI und der VuB.

Aufgrund der Beendigung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der SVHi fließt deren Jahresergebnis nicht mehr ein.

 

Die Beteiligungsergebnisse haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

 

Beteiligungsergebnis

2020

2019

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

EVI

5.438

6.842

-1.404

Erträge aus übrigen Beteiligungen

500

570

-70

Erträge aus Beteiligungen

5.938

7.412

-1.474

VuB

-1.356

-1.174

+182

Aufwendungen aus Verlustübernahmen

-1.356

-1.174

+182

Insgesamt

4.582

6.238

-1.656

 

Wie in den Vorjahren leistete die EVI mit 5,4 Mio. € (6,8 Mio. €) den größten positiven Ergebnisbeitrag. Das EVI Ergebnis ist gekennzeichnet von einem herausfordernden Marktumfeld, sowie witterungsbedingten Mindermengen in den Segmenten Gas und Wärme und im Segment Strom vor allem durch Mindermengen im Zuge der COVID-19-Pandemie. Die pandemiebedingte Schließung des Sport- und Freizeitbades Wasserparadies seit dem 14. März 2020 führte zu deutliche Mindererlösen, die trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen nicht vollständig kompensiert werden konnten. Die Verlustübernahme der VuB erhöhte sich daher gegenüber dem Vorjahr um rund 0,2 Mio. €, sodass sich das Beteiligungsergebnis insgesamt auf 4,58 Mio. € reduzierte.

 

Lage und zukünftige Entwicklung der Gesellschaft

 

Maßgeblich für die Entwicklung der Stadtwerke Hildesheim AG ist die wirtschaftliche Entwicklung der EVI. Das Geschäftsjahr 2020 war insbesondere geprägt von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und deutlich geringeren Abgabemengen im Strom- und Gasbereich, letzteres vor allem bedingt durch die außerordentlich milden Witterungsbedingungen im ersten Quartal 2020. Daraus resultiert ein gegenüber dem Vorjahr geringerer Ergebnisbeitrag der EVI und ein erhöhter Verlustbeitrag für die VuB. Das Unternehmensergebnis vor Steuern der Stadtwerke Hildesheim AG verschlechterte sich aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen auf 2,67 Mio.€ (Vj. 4,5 Mio. €), sodass nach Abzug der Steuern ein Jahresüberschuss von 2,13 Mio.€ ausgewiesen wird. Hiervon werden 1,03 Mio.€ den Rücklagen zugeführt und 1,1 Mio.€ zur Ausschüttung an die Stadt Hildesheim vorgesehen.

 

Auch zukünftig wird das nachhaltige Ergebnis der Stadtwerke Hildesheim AG maßgeblich durch die Beteiligungsergebnisse getragen. Ergebnisbeeinflussend sind hierbei unverändert insbesondere die Ergebnisse der EVI und der VuB. Entsprechend der Prognosen der Stadtwerke Hildesheim AG wurde in den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 trotz der in allen Bereichen schwieriger werdenden Marktlage mit einem Beteiligungsergebnis von ca. 3,6 Mio. € bzw. 5,1 Mio. € geplant. Dieses Ergebnisziel ist vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie in 2021 und die bis in den Sommer hinein andauernde Schließung des Wasserparadieses leicht nach oben zu korrigieren. Für das Jahr 2022 sind dagegen negative Effekte zu erwarten.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 den Jahresabschluss 2020 festgestellt. Weiter schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

II. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu bestellen. Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 158 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes beachtet werden. Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) eine Prüfung für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter oder die Vertreterin der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG wird ermächtigt:

 

a)      Dem Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates zu folgen und den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.100.000,- € an die Stadt Hildesheim auszuschütten.

b)      Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

c)      Der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Bilanz

- Bestätigungsvermerk

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gewinn- und Verlustrechnung (47 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lagebericht (1133 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bilanz (29 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Bestätigungsvermerk (57 KB)      
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