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Sachverhalt:
Als Anlage 1 bis 3 ist die Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigung (Sommerreinigung und Winterdienst) für das Jahr 2022 einschließlich Erläuterungen beigefügt. Die seit 2021 geltenden Gebühren werden gem. der Anlage 1 angepasst. Die Gebühren für die Sommerreinigung bleiben unverändert. Die neuen Gebührenhöhen für den Winterdienst ergeben sich aus den erwarteten zu reinigenden Frontmetern sowie der für 2022 für diesen Bereich prognostizierten Kostenhöhe.
Als Anlage 5 ist die 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gebühren 2022 für den Winterdienst werden gem. der Anlage 1 angepasst.
2. Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung für die
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung 2022
- Anlage 2 - Kostenverteilung
- Anlage 3 - Bestimmung der Gebührenhöhen
- Anlage 4 - Synopse
- Anlage 5 - Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung 2022 (540 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 - Kostenverteilung (497 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 - Bestimmung der Gebührenhöhen (432 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 - Synopse (421 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 5 - Entwurf der 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung (419 KB) |