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Vorlage - 21/113-1  

Betreff: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1; hier: ergänzende Informationen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wollersheim, HeikoBezüglich:
21/113
Federführend:Dezernat C Beteiligt:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Information
14.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Kostenvergleich GAZ Hildesheim und Hannover  
Bewertungsmatrix  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 25.04.2021 legte die Verwaltung die Beschlussvorlage 21/113 zum „Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B1“ vor. Im Rahmen der nachfolgenden Beratung in den Gremien wurden schriftliche Anträge als auch mündliche Anfragen an die Verwaltung gestellt, die hiermit innerhalb einer zusammenfassenden Ergänzungsvorlage behandelt werden sollen.

 

Behandelt werden die Vorlage 21/139 „Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen: Klimaschutz – Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums“, die Vorlage 21/148 Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage 21/113: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B1 sowie innerhalb der Ausschusssitzungen formulierte Fragen zu

 

- einer Aufteilung der Feuerwehr auf zwei Standorte,

- den Entscheidungswegen sowie der Entscheidungsmitwirkung der Politik während des laufenden TU-Vergabeverfahrens,

- der Herleitung der erforderlichen Grundstücksgröße und

- die Bereitstellung von im Haushalt bereits berücksichtigter VE`s zugunsten des BV GAZ.

 

Vorlage 21/139 „Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen: Klimaschutz – Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums“

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Als Bewertungskriterium kann ein Vergabekriterium „Ökologie, Umwelt- und Klimaschutz“ mit einer Gewichtung von 10 % aufgenommen werden.

 

Erläuterung:

 

Die Vergabekriterien müssen spätestens bei der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform vorliegen und können bis dahin frei entwickelt werden. Bei der inhaltlichen Gestaltung der Vergabekriterien sowie ihrer Gewichtung ist eine grobe Orientierung an der im Jahr 2017 erfolgten Ausschreibung für den Bildungscampus denkbar. Hier wurde zunächst das prozentuale Verhältnis des Kostenkriteriums zu den weiteren qualitativen Bewertungskriterien festgelegt. Für die qualitative Betrachtung wurden drei übergeordnete Bewertungskriterien ermittelt: 1. Städtebau und Architektur, 2. Organisation und Funktionalität sowie 3. Bauliche Qualität und Nachhaltigkeit. Bewertungsmaßstab für das zuletzt genannte Bewertungskriterium waren Konstruktion und Material, energetische Konzepte sowie die erwarteten Kosten in der Nutzungsphase. Bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen für das GAZ kann ein 4. übergeordnetes Bewertungskriterium „Ökologie, Umwelt- und Klimaschutz“ gebildet werden, um einen deutlichen Akzent hinsichtlich der Wichtigkeit des Themas zu setzen. Das Kriterium „Bauliche Qualität und Nachhaltigkeit“ müsste entsprechend abgewandelt werden. In Anlehnung an die „Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz“ können beispielsweise die nachfolgenden Aspekte bei der Bewertung des Kriteriums eingehen:

 

- Dachbegrünung und Nutzung von Dachflächen zur regenerativen Energiegewinnung

- Anteil versiegelter Flächen

- Wasserdurchlässige Ausführung befestigter Grundstücksflächen

- Anteil an Vegetationsflächen und ihre biologische Wertigkeit

- Hinterpflanzung von Einfriedungen

- Fassadenbegrünung

- Entwässerungskonzept (Versickerung, Rückhaltung, naturnahe Gestaltung)

- Baumpflanzungen

- Klimaschonendes Energiekonzept (Energieeffizienz, geringer Bedarf hoher Deckungsgrad durch am Objekt erzeugte regenerative Energie)

- E-Ladestationen

- Geringe Lichtemission/Insektenfreundlichkeit bei Außenbeleuchtung

- Integration von Nisthilfen

 

Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplans werden bereits verbindliche Festsetzungen im Sinne der o.g. Leitlinie getroffen werden. Darüber hinaus können innerhalb der funktionalen Leistungsbeschreibung zu weiteren Umweltaspekten verbindliche Vorgaben gemacht werden sowie zusätzliche Maßnahmen der Bieter in die Bewertung eingehen.

 

Vorlage 21/148 „Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage 21/113: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B1“

 

1. Die Verwaltung erstellt eine separate Modulbetrachtung mit folgenden Modulen:

 

- Modul 1: Reine Feuerwache (vergleichbar Feuerwache 3 in Hannover)

- Modul 2: Leitstelle

- Modul 3: Katastrophenschutz

- Modul 4: Ausbildungszentrum

- Modul 5: Rettungsdienst

- Modul 6: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2

 

Die entsprechenden Module sollen jeweils mit Kosten hinterlegt werden.

Damit wird der Politik eine Entscheidungsgrundlage zur Größenordnung und zu den weiteren Funktionen gegeben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Einleitend ist zu erwähnen, dass Standorte und Gebäude verschiedener Feuerwehren unter Berücksichtigung von organisatorischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten nur differenziert miteinander vergleichbar sind.

 

Die Feuerwehr Hannover hat über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche an fünf Feuerwachen über das gesamte Stadtgebiet verteilt ihren Dienst verrichten. Je nach örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen werden an diesen Standorten die notwendigen Einsatzmittel mit der dazugehörigen Gebäudeinfrastruktur für die unterschiedlichsten Fähigkeiten und Kompetenzen (z.B. Werkstätten, Verwaltung, etc.) vorgehalten. Die Feuerwache 3 umfasst lediglich die Gebäudeflächen für die Einsatzfahrzeuge und das Personal eines Löschzuges, Sonderfahrzeuge und Werkstätten für ABC-Komponenten und sechs Stellplätze mit dazugehörigen Räumen für den Rettungsdienst. Bei der Feuerwehr Hildesheim sollen alle im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten und auch jetzt schon vorhandenen Fähigkeiten am GAZ als einzigem Standort gebündelt werden.

 

Um jedoch wie in der Aufgabenstellung gefordert eine direkte Vergleichbarkeit des GAZ der Feuerwehr Hildesheim mit der Feuerwache 3 der Feuerwehr Hannover führen zu können, wurden jeweils die einzelnen Räume aus den Raumbüchern den vordefinierten Modulen zugeordnet. Um eine Untersuchung mit vergleichbaren Ergebnissen der beiden Gebäude durchführen zu können, wurden noch die Bereiche Verwaltung und Werkstätten als eigenständige Module mit aufgenommen.

 

Folgende Module wurden dabei betrachtet:

 

Modul 1: Reine Feuerwache

Modul 2: Leitstelle (IRLS)

Modul 3: Katastrophenschutz

Modul 4: Ausbildungszentrum

Modul 5: Rettungsdienst

Modul 6: Freiwillige Feuerwehr - Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2

Modul 7: Verwaltung

Modul 8: Werkstätten

 

Die Übersicht mit der Aufgliederung in die genannten Module und der Vergleich der indexierten Baukosten zwischen der Feuerwache 3 in Hannover und dem GAZ in Hildesheim ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Betrachtung der Module:

 

Die Aufteilung der benötigten Räume auf einzelne Module dient der besseren Vergleichbarkeit der Kosten- und Flächenansätze zwischen dem geplanten GAZ und der im Jahr 2019 fertiggestellten Feuerwache 3 in Hannover. Nicht vertiefend wurde bei beiden Gebäuden die gemeinsam benötigte Infrastruktur innerhalb der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen wie z.B. Heizungs- oder Lüftungsanlagen) untersucht, sondern es wurde lediglich ein allgemein gehaltener prozentualer Kostenansatz gewählt. Weiterhin haben die beiden Baukörper unterschiedliche Faktoren (Hannover 1,9 – Hildesheim 1,4) bei der Ermittlung der Bruttogeschossfläche (BGF) auf Grundlage der Nettoraumfläche (NF). Dieser Faktor beinhaltet die benötigten Verkehrs- und Konstruktionsflächen sowie Flächen für die Gebäudetechnik.

 

Modul 1 – Reine Feuerwache

 

Ein direkter Vergleich der beiden Gebäude ergibt auf den ersten Blick einen größeren Flächenbedarf (NF) beim GAZ Hildesheim. Dieser ergibt sich exemplarisch aus der größeren Anzahl an Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und dem stark gestiegenen Raumbedarf für Umkleidebereiche von Einsatzkräften. Viele Sonderfahrzeuge und Sonderkomponenten dieses Moduls sind in Hannover an anderen Feuerwachen untergebracht. Im Bereich der Außenanlagen (KG 500) ist der Kostenansatz für das Gesamtprojekt mit eingeflossen.

 

Modul 2 – Leitstelle (IRLS)

 

In diesem Modul sind alle für den Betrieb einer Leitstelle notwendigen Flächen und die damit verbundenen Kosten aufgenommen worden. In der Kostengruppe 400 (Bauwerk-Technische Anlagen) gibt es einen gesonderten Ansatz für die benötigte Leitstellentechnik. In Hannover ist dieses Modul an einer anderen Feuerwache mit integriert.

 

Modul 3 – Katastrophenschutz

 

Das Modul beinhaltet die Stellplätze und Lagerflächen sowie den Bereich der Stabsräume. Die erforderlichen Komponenten und der dazugehörige Flächenbedarf ergeben sich aus den gesetzlichen Aufgaben als Untere Katastrophenschutzbehörde. Beispielhaft sind hier die Einsatzmittel für den Hochwasserschutz zu nennen. Dieses Modul wird in Hannover an einer anderen Feuerwache sichergestellt.

 

Modul 4 – Ausbildungszentrum

 

An der Feuerwache 3 sind unterschiedliche Räume für die Ausbildung im Bereich Atemschutz und ABC-Gefahren errichtet worden. Die Kostenansätze konnten hier jedoch nur auf Grundlage der benötigten Flächen gewählt werden. Die Feuerwehr Hannover betreibt an anderen Feuerwachen ein Ausbildungszentrum mit einer eigenen Feuerwehrschule und eine Rettungsdienstschule. Für das GAZ sind das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ), eine Atemschutzübungsstrecke und verschiedene Lehrbereiche innerhalb des Hauptgebäudes geplant.

 

Modul 5 – Rettungsdienst

 

An der Feuerwache 3 sind sechs Stellplätze und die erforderliche Infrastruktur für eine Rettungswache errichtet worden. Weitere Einsatzmittel (z.B. für den Massenanfall von Verletzten/Erkrankten) und Lagerflächen für den Rettungsdienst sowie eine Rettungsdienstschule für die Aus-, Fort- und Weiterbildung werden in Hannover verteilt auf den anderen vier Feuerwachen vorgehalten. Im GAZ sind insgesamt elf Stellplätze für Einsatzfahrzeuge sowie Flächen für Lager-, Umkleide- und Lehrbereiche vorgesehen. Der Flächenbedarf ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen und Vorhaltungen, die die Stadt Hildesheim als Träger des Rettungsdienstes im Rahmen ihres gesetzlichen Sicherstellungsauftrages nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettG) gewährleisten muss.

 

Modul 6 – Freiwillige Feuerwehr – Ortsfeuerwehrwehr Stadtmitte 2

 

In dem Modul sind die Flächen für das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 sowie die Stellplätze für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Hildesheim mitberücksichtigt. In Hannover sind die Ortsfeuerwehren an separaten Standorten untergebracht.

 

Modul 7 – Verwaltung

 

Das Modul Verwaltung wurde zusätzlich mit aufgenommen und beinhaltet alle administrativen Bereiche. An der Feuerwache 3 befindet sich nur ein kleiner Verwaltungsbereich für das Sachgebiet Atemschutz/ABC. Die weiteren Büroräume der Fachbereichsleitung und der einzelnen Sachgebiete der Feuerwehr Hannover sind an anderen Feuerwachen angesiedelt. Im GAZ werden alle Büroflächen für den Fachbereich 37 an einem zentralen Standort zusammengefasst.

 

Modul 8 – Werkstätten

 

Das Modul Werkstätten beinhaltet die notwendigen Flächen für die verschiedenen Werkstattbereiche. An der Feuerwache 3 ist der Bereich ABC-Gefahrenabwehr mit den dazugehörigen Werkstätten und Lagerflächen angesiedelt. Weitere Werkstätten sind auf die anderen Feuerwachen im Stadtgebiet aufgeteilt. Im GAZ Hildesheim als zentraler Standort sollen die vorhandenen Werkstätten für die Bereiche KFZ, Feuerlöscher, Bekleidung sowie Funk-und Nachrichtentechnik mit errichtet werden.

 

Ergebnis:

 

Eine Ausführung des GAZ nach dem Baukastenprinzip in modularer Bauweise bzw. in an den Modulen ableitbaren Bauabschnitten ist nicht möglich. Bei der Zuordnung der Räume zu den einzelnen Modulen wurden weder funktionale Zusammenhänge oder Arbeitsabläufe innerhalb der einzelnen Module noch mit anderen Modulen betrachtet. Auch die Laufwege zu den Einsatzfahrzeugen im Falle einer Alarmierung wurden nicht berücksichtigt. Diese sind jedoch optimal auszuführen, um ein schnellstmögliches Ausrücken der Einsatzmittel zu ermöglichen und damit die Erreichung der Schutzziele nach dem Brandschutzbedarfsplan zu gewährleisten. Bei der gemeinsamen Errichtung aller Module ergeben sich zusätzliche Synergieeffekte durch die Einsparung von Flächen bei der modulübergreifenden Nutzung von Räumen.

 

Alle Module sind notwendig um die gesetzlichen Aufgaben an einem Standort wahrnehmen zu können. Die Verteilung der Module auf mehrere Standorte geht einher mit einem nicht unerheblichen Mehrbedarf an Einsatzfahrzeugen, Personal sowie Grundstücksflächen und den damit verbundenen Kosten. Der Aspekt einer Mehrwachen-Strategie wurde im Jahr 2016 durch eine Arbeitsgruppe untersucht und das Ergebnis durch die Verwaltungsspitze am 23.11.2016 bestätigt. Danach wurde die Grundstückssuche auf die Fläche für eine große Feuerwache an einen Standort fokussiert.

 

Als Grundlage für die vorliegende Machbarkeitsstudie diente ein detailliertes und bedarfsorientiertes Raumprogramm, welches ab 2019 in mehrmonatiger intensiver Zusammenarbeit zwischen FB 37, FB 65 und dem Büro agn entwickelt wurde. Als Basis dienten die aktuellen Vorschriften, Leitlinien und Anforderungen an einen solchen Gebäudekomplex. Zusätzlich wurden die Funktionszusammenhänge und Arbeitsprozesse im Gebäude betrachtet und die räumlichen Zusammenhänge definiert. Der Wegfall einzelner Module aus dem Raumprogramm würde die komplette Überarbeitung der gesamten Planung erforderlich machen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hildesheim von einer Errichtung des GAZ in mehreren Bauabschnitten oder sogar an mehreren Standorten aufgeteilt nach den beschriebenen Modulen abzusehen. Die Aufgaben und die Fähigkeiten jedes einzelnen Moduls sind aktuell auch schon vorhanden und für die Erfüllung der Ziele des Brandschutzbedarfsplanes zwingend erforderlich. Sollte an dem neuen GAZ eines der Module nicht errichtet werden, ist dieses an seinem jetzigen Standort weiter zu betreiben und baulich weiter zu entwickeln.

 

Information:

 

Am 27.06.2021 wird in Hannover von der Architektenkammer der Tag der Architektur ausgerichtet. Die Feuerwache 3 wird als Bestandteil dieser Veranstaltung bei einen virtuellen Tag der offenen Tür der Öffentlichkeit präsentiert.

 

Festlegung Kostendeckel

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Eine Kostenobergrenze kann zulässiger Bestandteil der Vergabeunterlagen sein.

 

Diese Kostenobergrenze muss sich an den in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Baukosten orientieren.

 

Die Kostenobergrenze kann so formuliert werden, dass Angebote oberhalb der formulierten Vorgabe vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen und ein Verfahren ohne Angebote unterhalb der Grenze aufgehoben werden muss. In der im Jahr 2017 vorgenommenen Vergabe für den Bildungscampus am Weinberg hingegen, wurde eine vorbehaltliche Kostengrenze in die Vergabeunterlagen aufgenommen. Die Formulierung des Vorbehalts ermöglicht es der ausschreibenden Verwaltung das Verfahren, trotz einer Überschreitung der Kostengrenze, dennoch fortzuführen. Ggf. können innerhalb des Verhandlungsverfahrens auch Wege zur Erreichung und zumindest Annäherung an die Preisgrenze genutzt werden.

 

Da den Bieterinnen und Bietern bei der Teilnahme an einer aufwendigen Totalunternehmervergabe erhebliche Kosten für Planung und Kalkulation entstehen, werden diese im Rahmen des Verfahrens generell vergütet. Bei einem Ausschluss oder einer Aufhebung, aufgrund einer nicht eingehaltenen Kostengrenze, sind diese Vergütungen zumindest anteilig zu leisten.

 

Die Nennung einer Kostenobergrenze kann zur Folge haben, dass die Preisspanne bei den Angeboten ggf. gering ausfällt, da die Bieterinnen und Bieter sich an der genannten Summe orientieren. Ggf. ist auch damit zu rechnen, dass geringere Qualitäten angeboten werden, um die Preisgrenze zu halten. Folgen könnten unzureichende, bauliche und funktionale Lösungen sein, minderwertige Qualität, Nachträge, hohe Folgekosten in Betriebsphase, hoher Aufwand bei Qualitätskontrolle und dem Gewährleistungsmanagement nach Fertigstellung. Sollte eine Kostengrenze Bestandteil der Vergabeunterlagen sein, sollte diese erst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen abschließend festgelegt werden, damit man die abschließend aufgestellte, funktionale Leistungsbeschreibung sowie auch Entwicklungen der Preisindizes so weit als möglich berücksichtigen kann, um einen belastbaren, realen Wert angeben zu können.

 

Da bei der Vergabe des Bildungscampus mit einer vorbehaltlichen Kostenobergrenze gute Erfahrungen gemacht wurden, kann ein adäquates Vorgehen bei der Vergabe des GAZ empfehlenswert sein.

 

Finanzierung und Auswirkung auf zukünftige Investitionen:

 

Zu der Beantwortung mit Bezug auf den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Vorlage 21/148).

 

Der Ergänzungsantrag (21/148) fordert unter (3.), „dass der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums und der damit verbundene Finanzierungsaufwand andere bereits seit längerem geplante und auch zukünftig geplante Investitionen in anderen Bereichen nicht gefährden sollen und dürfen“.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zunächst unabhängig von der zusätzlichen Investitionsmaßnahme GAZ ist es bereits jetzt laufende Aufgabe der Verwaltung, den investiven Verschuldungsgrad im Auge zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Tilgung der bereits aufgenommenen und künftig aufzunehmenden Kredite aus den jährlichen Finanzierungsüberschüssen geleistet werden kann.

 

Bereits für den laufenden Haushalt 2021 sowie der gegenwärtigen mittelfristigen Finanzplanung 2022 – 2024ff hat die Kommunalaufsicht in ihrer Haushaltsgenehmigung berechtigt darauf hingewiesen, dass sie die Bedienung des Schuldendienstes langfristig als nicht gesichert erachtet.

 

Eine Prognose, inwieweit sich die durch die Pandemie bedingten Steuereinbrüche mittelfristig soweit erholen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Hildesheim soweit verbessert, um die erforderlichen Überschüsse im Ergebnis- und Finanzhaushalt erzielen zu können, ist aktuell nicht möglich.

 

Im Hinblick auf die daraus resultierende, eingeschränkte, finanzielle Leistungsfähigkeit ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, das Volumen der künftigen Investitionen regelmäßig zu prüfen, anzupassen und ggf. neu zu planen.

 

Durch den o.g. Ergänzungsantrag (21/148 – (4.)) soll die Verwaltung dazu beauftragt werden, „sich kurzfristig mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium in Verbindung zu setzen. Dabei soll geprüft und geklärt werden, ob der Bau und die Realisierung des Gefahrenabwehrzentrums als eigenes Sonderprojekt parallel zum eigentlichen Haushalt (eine Art außerplanmäßiger Haushalt) abgebildet werden kann. In einem solchen Fall würde ausschließlich für dieses Projekt eine vollkommen eigene Finanzierung aufzustellen und abzubilden sein. Die Verwaltung wird die Politik über den Stand der Gespräche laufend informieren.“

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Wir sind in einem ständigen Austauschprozess mit der Kommunalaufsicht gerade im Hinblick auf die Investitionen.

 

Die Thematik GAZ ist dort bereits grundsätzlich bekannt.

 

Die Aufsicht legt den Schwerpunkt ihrer Prüfungen auf die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung, die hier den investiven Gesamtbetrag und die VE betrifft. Darüber wird für die Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit ein mindestens ausgeglichener Ergebnishaushalt vorausgesetzt.

 

Da dafür eine gesamthafte Beurteilung des Haushaltes erforderlich ist und es gesetzlich geregelt ist, dass es nur einen Haushaltsplan geben darf, ist die gewünschte „Ausgliederung“ einer einzelnen Maßnahme in einen „Sonderhaushalt“ nicht möglich.

 

Gleichwohl wird die Verwaltung dem Wunsch der Politik gerne nachkommen und wird die Maßnahme GAZ im Haushaltsplan 2022ff in Berichtsform gesondert darstellen.

 

Hierbei wird sowohl auf die Finanzierung als auch auf die Wirkung im Ergebnishaushalt (Abschreibungen, Zinsen, Erbbauzinsen, Unterhaltungs-/Instandhaltungsaufwand, etc.)  detailliert eingegangen.

 

Die Verwaltung wird sich darüber hinaus intensiv darum bemühen, mit anderen Abteilungen bzw. Referaten im Innenministerium ins Gespräch zu kommen, um Möglichkeiten für eine eventuelle Unterstützung (Stichworte „Folgevereinbarung Zukunftsvertrag/ Bezuschussung für Brand- und Katastrophenschutz…) durch das Ministerium zu diskutieren und einzufordern.

 

Aufteilung der Feuerwehr auf zwei Standorte

 

Stellungnahme der Verwaltung bevor ein konkreter Standort im Rahmen des notwendigen Neubaus des GAZ benannt wurde, war zunächst zu prüfen, welche mögliche Variante, im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit aber auch unter Betrachtung von Abläufen, in Frage kommt.

 

Eine Arbeitsgruppe wurde mit der Betrachtung folgender Varianten beauftragt:

 

1) Eine große Hauptfeuerwache

2) Eine große Wache und eine kleine Außenwache

3) Zwei gleich große Wachen

 

Unter Zugrundelegung vieler unterschiedlicher Parameter wurde durch die Arbeitsgruppe ein ausführlicher Bericht zur Lösungsfindung erstellt. Im Ergebnis hat sich hier ergeben, dass unter Betrachtung organisatorischer und taktischer Gesichtspunkte die Errichtung eines GAZ an einem einzigen Standort weitreichende Vorteile bietet. Insgesamt lägen hierbei eine große Flexibilität und wesentliche Synergieeffekte vor. Die Errichtung eines zweiten Standortes würde mit einem erheblichen Mehrbedarf an Einsatzfahrzeugen, Personal sowie Grundstücksfläche einhergehen.

 

Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde in der DB am 23.11.2016 vorgestellt und beschlossen, aufgrund der Nachteile der Lösung 2) und 3), die Lösung 1) weiter zu verfolgen.

 

Entscheidungswege sowie Entscheidungsmitwirkung der Politik während des laufenden TU-Vergabeverfahrens

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Vergabekriterien müssen spätestens bei der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform abschließend festgelegt sein. Bis dahin können die qualitativen Bewertungskriterien sowie deren Gewichtung noch frei gestaltet werden. Die Bewertungskriterien werden der Politik seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Diese kann dann entsprechende Änderungen und Ergänzungen einbringen.

 

Beim Vergabeverfahren für den Bildungscampus gestaltete sich die Bewertungsmatrix wie folgt:

 

Siehe Anlage 2

 

Das Preiskriterium wurde mit 70 % gewichtet, während die qualitativen Kriterien mit 30 % gewichtet wurden. Üblich ist eher eine Verteilung von jeweils 50 %, da bei einer höheren Gewichtung der Kosten qualitative Entscheidungsgründe deutlich in den Hintergrund treten können.

 

Die qualitativen Kriterien wurden mit den entsprechenden Gewichtungen wie folgt festgelegt:

 

Innerhalb des TU-Vergabeverfahrens erfolgt die Prüfung der Angebote, ihre Bewertung und ggf. die Nachverhandlung. Eine Beteiligung der Politik ist, wie auch bereits beim Vergabe-verfahren für den Bildungscampus am Weinberg, gewollt und gewünscht. Das Vorgehen bei der Prüfung und Auswertung als auch die Zusammensetzung des Vergabegremiums besitzen einen gewissen Gestaltungsspielraum, obwohl es einen meist ähnlichen Ablauf gibt.

Nach Eingang der Angebote erfolgt eine ausführliche, formale und inhaltliche Vorprüfung entsprechend der Bewertungskriterien durch fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

 

In einer ersten Sitzung des Bewertungsgremiums werden den Mitgliedern die eingegangenen Angebote, samt Zeichnungen und textlicher Darstellungen, ausführlich dargestellt.

 

Die beratenden Mitglieder des Bewertungsgremiums unterstützen die stimmberechtigten Mitglieder, vor allem hinsichtlich der Beurteilung von Nutzerbelangen.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder der Bewertungskommission treffen die finalen Entscheidungen.

 

Es kann mehrere Sitzungsrunden geben, in denen über das Ausscheiden von Angeboten, die Beauftragung zur Überarbeitung, die Bewertung der Überarbeitung bis hin zur finalen Beauftragung entschieden wird.

 

Üblich sind auch in Abhängigkeit von der Anzahl der vorliegenden Angebote zwei bis drei Sitzungsrunden.

 

Bei der Vergabe des Bildungscampus setzte sich das Bewertungsgremium wie folgt zusammen:

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

Oberbürgermeister

Finanzdezernent

Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Sozialdezernent

Präsident HAWK

Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport

Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration

 

Beratende Mitglieder:

Schulleitung GS Hohnsen

Stadtelternratsvorsitzende Schulen

Stadtelternratsvorsitzende Kindertagesstätten

FB 51 - Familie, Bildung und Sport

FB 65 - Gebäudemanagement

 

Mitglieder der Vorprüfung:

Dez. A - Stabsstelle Demografie und Inklusion

FB 37 - Feuerwehr

FB 51.1 - KITA

FB 51.2 - Schule und Sport

FB 51 - Küchenkonzept

FB 60 - Bauaufsicht/Denkmalpflege

FB 61 - Stadtplanung und Stadtentwicklung

FB 65 - Gebäudemanagement

FB 66 - Tiefbau und Grün

 

Herleitung der erforderlichen Grundstücksgröße

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die benötigte Grundstücksgröße für das GAZ orientiert sich an den funktionalen und organisatorischen Anforderungen innerhalb und außerhalb des neuen Gebäudes.

 

Innerhalb des zu erstellenden Baukörpers ergibt sich ein Großteil der benötigten Grundstücksfläche aus den erdgeschossgebundenen Bereichen, bestehend aus Fahrzeugstellplätzen, Werkstätten und Logistikflächen. Weiterhin sind bei der Ermittlung die Verkehrs- und Konstruktionsflächen zu berücksichtigen. Aus den genannten Randbedingungen ergibt sich ein Flächenbedarf für die Baukörper von ca. 10.000 m².

 

Die erforderlichen Grundstücksflächen im Außenbereich setzen sich zusammen aus den notwendigen Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2, Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Angehörige des Verwaltungsstabes, den Übungsflächen, welche unabhängig vom restlichen Verkehr auf dem Grundstück nutzbar sein müssen und dem Betriebshof mit den Stauflächen vor den Hallenstellplätzen, den Fahrflächen für den Alarmverkehr und den zurückkehrenden Verkehr.

 

Auch die Flächen für die Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände, für Schallschutzmaßnahmen zur angrenzenden Wohnbebauung und für die an die Bundesstraße 1 angrenzende Bauverbotszone mit einer Breite von 20m, sind bei der Betrachtung der Gesamtfläche mit einzubeziehen. Aufgrund des hohen Grades der Flächenversiegelung sind ausreichende Grünflächen bei der Ermittlung des Flächenbedarfes mit vorzusehen.

 

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Büros agn wurde die Notwendigkeit eines Grundstücks in den vorhandenen Dimensionen und unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen nachgewiesen und bestätigt.

 

Bereitstellung von im Haushalt bereits berücksichtigter VE‘s zugunsten des BV GAZ, Beschreibung der VE als Instrument

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Haushaltsansatz in einem bestimmten Jahr ermächtigt die Verwaltung, in dessen Höhe sowohl eine Verpflichtung (Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben) einzugehen als auch die entsprechende Auszahlung im selben Jahr zu leisten. Die Verpflichtungsermächtigungen hingegen, die in einem bestimmten Jahr veranschlagt werden, ermächtigen die Verwaltung lediglich, in diesem Jahr eine Verpflichtung für Investitionen (Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben) einzugehen, während die daraus resultierenden Auszahlungen erst in den Jahren darauf erfolgen. Somit dürfen Aufträge für Investitionen nur vergeben werden, wenn entweder ein Haushaltsansatz oder aber eine Verpflichtungsermächtigung in der erforderlichen Höhe vorliegen. In diesem Fall ist geplant, die Beauftragung für das Leistungspaket „Verfahrensbegleitung, Erstellung der Leistungsbeschreibung, Baucontrolling nach Möglichkeit im III. Quartal 2021 zu vergeben. Die Auszahlungen hierfür sind erst ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Um diese Verpflichtung eingehen zu können, bedarf es somit einer Ermächtigung (Verpflichtungsermächtigung), die im Rahmen der Deckungsfähigkeiten auch von anderen Hochbaumaßnahmen genutzt werden können.

 

Dieses gilt auch für die in der Beschlussvorlage 21/113 dargestellte Bereitstellung einer VE in Höhe von ca. 1,15 Mio.€, welche aus nicht benötigten aber bereits im Haushaltsplan bereitgestellten VE’s gebildet wird:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlagen:

 

- Kostenvergleich GAZ Hildesheim und Hannover

- Bewertungsmatrix

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kostenvergleich GAZ Hildesheim und Hannover (467 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bewertungsmatrix (68 KB)      
Stammbaum:
21/113   Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1   61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik   Beschlussvorlage
21/113-1   Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1; hier: ergänzende Informationen   Dezernat C   Mitteilungsvorlage
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