Stadt Hildesheim

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Vorlage - 20/434  

Betreff: Festlegung der Gemeindewahlleitung für die Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Glomm, Franz
Federführend:32.2 Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

In der Regel wird die Gemeindewahlleitung kraft der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) durch den Oberbürgermeister als Wahlleiter und seinem allgemeinen Vertreter als stellvertretender Wahlleiter wahrgenommen. Bei dieser "geborenen" Regelung ist ein zusätzlicher Beschluss der Vertretung (Rat) nicht erforderlich. 

 

Auf Grund der Tatsache, dass Herr Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer seine eigene Kandidatur zur Direktwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim im Jahr 2021 erklärt hat, kann er seine "geborene" Funktion als Gemeindewahlleiter nicht weiter wahrnehmen.

 

Es wird daher empfohlen, Herrn Ersten Stadtrat Malte Spitzer in die Funktion des Gemeindewahlleiters zu berufen.

 

Gemeindewahlleiter  für die Stadt Hildesheim ist

    Erster Stadtrat Malte Spitzer

    Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim

 

Auch bei der Stellvertretung gibt es eine "geborene" Regelung die besagt, dass der allgemeine Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten diese Funktion übernimmt. Da Herr Malte Spitzer aber zum Gemeindewahlleiter berufen werden soll wird empfohlen, dass die Vertretung von ihrer Berufungskompetenz des § 9 Abs. 3 NKWG Gebrauch macht und die stellvertretende Gemeindewahlleitung wie folgt neu besetzt:

 

1. Stellvertretender

Gemeindewahlleiter            für die Stadt Hildesheim ist

                                              Stadtkämmerer

                                              Herr Ulf Behnel,

                                              Kom. Dezernent für Finanzen und Ordnung

              Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim

 

2. Stellvertretender

Gemeindewahlleiter  für die Stadt Hildesheim ist

    Herr Städtischer Rat Martin Kalski

    Fachbereichsleiter Bürgerangelegenheiten

    Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim

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Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter berufen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Ulf Behnel zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

 

Herr Städtischer Rat Martin Kalski wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

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