Stadt Hildesheim

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Vorlage - 20/382  

Betreff: Finanzvertrag zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim;
hier: Umsetzung der Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Weise, Britta
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
25.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vertrag zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags  
Synopse Finanzvertrag, Aufgabenfeld SGB XII, alte/neue Fassung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die 3. Fortschreibung des Finanzvertrags zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim läuft vom 01.01.2019 bis 31.12.2022. In Abschnitt I, Ziffer 1., ist das Aufgabenfeld Sozialgesetzbuch (SGB ) XII „Sozialhilfe“ geregelt, mit folgendem wesentlichen Inhalt:

 

-          Der Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe zieht die Stadt zur Durchführung sämtlicher ihm als Träger obliegenden Aufgaben heran.

 

-          Die von der Stadt erbrachten, nach Erhalt von Bundes- und Landeserstattungen verbleibenden Netto-Transferausgaben – örtlicher und überörtlicher Träger – werden vom Landkreis zu 100 % erstattet.

 

-          Die notwendigen Netto-Personalkosten und sächlichen Verwaltungskosten – örtlicher und überörtlicher Träger – werden vom Landkreis zu 80 % erstattet.

 

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zählte bisher auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zum 01.01.2020 ist das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten, mit dem mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Durch das Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt worden.

 

Daher sind die betreffenden Formulierungen des Finanzvertrages entsprechend anzupassen. Parallel ist auch die bisherige Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Hildesheim durch einen neuen Vertrag über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe zu ersetzen. In beiden Verträgen ist klarzustellen, dass sich die Heranziehung sowohl auf die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX als auch der Sozialhilfe nach dem SGB XII bezieht. 

 

Alle anderen Regelungen zum Aufgabenfeld SGB XII bleiben unverändert, auch die oben dargestellte Kostenerstattung zwischen Landkreis und Stadt.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss des Vertrages zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim wird zugestimmt.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Vertrag zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags

- Synopse Finanzvertrag, Aufgabenfeld SGB XII, alte/neue Fassung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vertrag zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags (100 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Synopse Finanzvertrag, Aufgabenfeld SGB XII, alte/neue Fassung (173 KB)      
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