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Sachverhalt:
In der obigen Vorlage werden die Entwicklungsziele für den interkommunalen Gewerbepark Nord dargestellt. Diese finden sich in der Vorlage unter fünf Spiegelstrichen, die die gewünschte Richtung der Entwicklung sachgerecht darstellen.
In den letzten Jahren sind die Ziele des Klimaschutzes in den Vordergrund getreten. Deshalb hat die Stadt Hildesheim eine Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Klimaschutz und Umweltschutz beschlossen. Die dort getroffenen Festsetzungen für Gewerbegebiete sollen auch für den Gewerbepark Nord gelten.
Beschlussvorschlag:
Die Umsetzung der Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Klimaschutzes und Umweltschutz wird als zusätzliches Ziel für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks Nord in den Zielkatalog aufgenommen.
Anlage/n:
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