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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim hat sich zum 11.09.2020 bei dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beworben (s. Vorlage 20/243). Im Aufruf zur Bewerbung (RdErl. v. 17.11.2015 (Nds. MBl. S. 1570), zuletzt geändert durch RdErl. v. 30.1.2020 (Nds. MBl. S. 201) - VORIS 21075 -) heißt es: „Die für die Durchführung des Förderungsprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ maßgebende Verwaltungsvereinbarung 2020 ist noch nicht abgeschlossen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die gemeinsame Förderung durchgeführt wird. Der hiesige Programmaufruf erfolgt daher vorbehaltlich der Ausgestaltung und des Abschlusses der betreffenden Verwaltungsvereinbarung.“
Das für die Förderung zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser hat die Stadt Hildesheim am 30.09.2020 darüber informiert, dass die Verwaltungsvereinbarung konkretisiert wurde und schulische Nutzungen im Rahmen des Förderprogramms nicht zuwendungsfähig sind. Entsprechende Nutzungsanteile sind aus der beantragen Fördersumme herauszurechnen. Daraus resultieren neue finanzielle Eigenanteile.
In dem Förderantrag werden die Nutzungsanteile zwischen der schulischen Nutzung und der Nutzung durch Vereine bzw. der Öffentlichkeit aus dem Quartier auf 39 % zu 61 % beziffert. Entsprechend der neuen Vorgaben sind 39 % der Gesamtprojektkosten nicht zuwendungsfähig. Daraus ergibt sich eine neue Finanzverteilung:
Gesamtprojektkosten: 1.057.472,- €
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
(schulische Nutzung, 39 %): 412.414,- €
Zuwendungsfähige Ausgaben: 645.058,- €
Beantrage Fördersumme (90 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben): 580.552,- €
Eigenanteil Stadt Hildesheim (10 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben +
nicht zuwendungsfähige Ausgaben: 476.920,- €
Trotz der finanziellen Verlagerung ist das Projekt weiterhin als wichtiger Baustein in der Gesamtentwicklungsstrategie der Nordstadt zu verstehen und soll weiter umgesetzt werden. Das Leitmotto der Nordstadt „Nordstadt – Sportstadt“ soll weiter fokussiert werden. Die Verlagerung der Kosten führt zwar zu einer höheren Belastung des städtischen Haushalts, durch das Förderprogramm besteht aber weiterhin die Möglichkeit die Fläche mit vergleichsweise geringen Mitteln vollständig zu sanieren und in der Nordstadt für Schulen, Vereine und für die Öffentlichkeit wieder eine funktionstüchtige Anlage etablieren zu können.
An den inhaltlichen Zielen, den Planungsinhalten und der Zeitplanung hat sich indes gegenüber der Vorlage 20/243 nichts verändert. Der Ratsbeschluss kann beim Fördergeber nachgereicht werden. Eine Entscheidung wird für Ende 2020 / Anfang 2021 erwartet.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Finanzierungsplan (Stand Oktober 2020)
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Finanzierungsplan (Stand Oktober 2020) (9 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (35 KB) |