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Sachverhalt:
Der langjährige Geschäftsführer (GF) des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld (FÖZ), Henning König, ist mit Ablauf des 30.09.2019 vom aktiven Dienst in den Ruhestand gewechselt. Daher wurde versucht, die Geschäftsführungsstelle zum 01.10.2019 neu zu besetzen. Hierzu hat der Geschäftsführer mit Unterstützung der NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH, einer Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V., zwei Ausschreibungen durchgeführt.
Bei beiden Ausschreibungen kam es zwar zu Bewerbungen, Auswahlgespräche haben jedoch nicht stattgefunden, da die Bewerberinnen und Bewerber die gestellten Anforderungskriterien nicht erfüllt haben.
Daraufhin hat der Verbandsausschuss (VA) des FÖZ in Sitzungen am 12.08. und 29.08.2019 das weitere Vorgehen beraten. Ein wesentlicher Grund für die relativ geringe Anzahl von Bewerbungen wurde u.a. darin gesehen, dass die Stelle nur für Angestellte ausgeschrieben werden konnte, da lt. aktuellem Stellenplan lediglich eine Angestelltenstelle (E 14 TVöD) zur Verfügung steht. Die bisherigen Ausschreibungen zielten aber insbesondere auf Kandidatinnen und Kandidaten mit Leitungserfahrung im Öffentlichen Dienst – diese dürften allerdings überwiegend auf Beamtenstellen tätig sein.
Somit ist es sinnvoll, dass die nächste Ausschreibung der GF-Stelle sowohl für Angestellte (aktuelle Bewertung E 14 TVöD) als auch für Beamte (aktuelle Bewertung A 14) erfolgt.
Vom GF wurde die Auffassung vertreten, dass eine Ausschreibung der Stelle für Beamte erst nach entsprechender Änderung des Stellenplanes, d.h. Ausweisung der Stelle auch als Beamtenstelle, möglich ist. Da es im VA auch andere Auffassungen gab, wurden diese (und weitere Fragen) der Aufsichtsbehörde des FÖZ, dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI), zur Klärung vorgelegt.
Frau Mellin, Leiterin der Kommunalaufsicht des Landkreises, hat hierzu am 23.08.2019 vom MI (Referat 31 – Kommunale Verfassung, Datenschutz, Enteignungsangelegenheiten) die Mitteilung erhalten, dass bei der Absicht, die Stelle mit einer Beamtin oder einem Beamten zu besetzen, eine entsprechende Ausschreibung auch schon vor einer Änderung des Stellenplanes erfolgen könne. Es sollte allerdings in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass beabsichtigt ist, eine entsprechende Planstelle zu schaffen. Die Besetzung der Stelle mit einer Beamtin oder einem Beamten könne jedoch tatsächlich erst nach der Stellenplanänderung (und erfolgter Genehmigung derselben) erfolgen.
Vor diesem Hintergrund soll die Ausschreibung der GF-Stelle nunmehr – der aktuellen Bewertung entsprechend – sowohl für Angestellte (E 14 TVöD) als auch für Beamte (A 14 NBesG) erfolgen. Um die Stelle ggf. auch mit einer Beamtin oder einem Beamten besetzen zu können, soll der Stellenplan des FÖZ so schnell wie möglich, d.h. mit dem Haushaltsplan 2020 geändert und den Beschlussgremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Ausschreibung wurde zwischenzeitlich auch bezüglich der Anforderungen überarbeitet. So wurden bei den beiden bisherigen Ausschreibungen spezifische Kenntnisse und Erfahrungen verlangt, die nur wenige potentielle Kandidatinnen oder Kandidaten erfüllen dürften, beispielsweise: „umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht, kommunaler Bereich“, „Anwenderkenntnisse im Bereich der inneren Kommunalverfassung“, „mehrjährige Berufserfahrung im Veränderungsmanagement in der öffentlichen Verwaltung“. Da keiner der bisherigen Bewerberinnen und Bewerber diese hohen Anforderungen vollständig erfüllt hat, soll der neue Ausschreibungstext so gefasst sein, dass sich möglichst viele potentielle Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen fühlen, sich bewerben und dann auch Zugang in ein Auswahlverfahren bekommen.
Um ein neues Ausschreibungsverfahren in Gang zu setzen, wurden entsprechende Beschlussanträge in die VA-Sitzungen am 12.08. und 29.08.2019 eingebracht. Da strittig war, ob der VA oder die Verbandsversammlung für diese „Vorfeldmaßnahmen“ zur Neubesetzung der GF-Stelle zuständig ist, wurde zwischen den beiden VA-Sitzungen auch hierzu das MI als Aufsichtsbehörde des FÖZ um Rechtsauskunft gebeten.
Vom MI (Referat 32 – Kommunalaufsicht) wurde am 27.08.2019 mitgeteilt, dass die Verbandsversammlung des FÖZ nicht nur für die Wahl der Verbandsgeschäftsführung zuständig sei, sondern auch für die diesbezüglichen „Vorfeldmaßnahmen“ – zu diesen würde auch die Stellenausschreibung gehören.
Insofern kann nicht der VA über eine neue Stellenausschreibung beschließen, sondern nur die Verbandsversammlung.
Beschlüsse der Verbandsversammlung bedürfen jedoch der vorherigen Beratung und Beschlussfassung durch die jeweils zuständigen Gremien der Träger des FÖZ.
Aus diesem Grund hat der VA in seiner Sitzung am 29.08.2019 die Empfehlung für die Träger des FÖZ ausgesprochen, auf der Grundlage des in die VA-Sitzung eingebrachten Beschlussvorschlages (Anlage 1) und des ebenfalls eingebrachten Entwurfes einer neuen Stellenausschreibung (Anlage 2) einen Beschlussvorschlag für ihre jeweils zuständigen Gremien zu fertigen und durch entsprechende Beschlüsse die Vertreterin der Stadt und den Vertreter des Landkreises zu beauftragen, zeitnah eine Verbandsversammlung einzuberufen und dort die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Die als Anlage 2 beigefügte Stellenausschreibung wurde zwischenzeitlich aus Gründen der Rechtssicherheit erneut überarbeitet. Die nunmehr zur Veröffentlichung vorgesehene endgültige Fassung ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Begleitung des (erneuten) Auswahlverfahrens soll – wie bisher – durch die NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH erfolgen.
Das Auswahlgremium soll mit der Vertreterin oder dem Vertreter des Landkreises in der Verbandsversammlung sowie der Vertreterin oder dem Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung besetzt werden. Weiterhin soll je ein Mitglied des Verbandsausschusses des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld aus dem Kreistag bzw. dem Rat der Stadt Hildesheim mit Stimmrecht im Auswahlgremium vertreten sein.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld (FÖZ) wird beauftragt, folgenden Beschlussvorschlag zeitnah in die Verbandsversammlung einzubringen und dort zuzustimmen:
Im Stellenplan des FÖZ wird die Geschäftsführungsstelle nach A 14 NBesG / E 14 TVöD ausgewiesen; der Stellenplan ist diesbezüglich so schnell wie möglich zu ändern und den Beschlussgremien zur Entscheidung vorzulegen.
Es erfolgt so schnell wie möglich eine neue Ausschreibung der Geschäftsführungsstelle. Grundlage für den Ausschreibungstext ist der in die Sitzung des Verbandsausschusses des FÖZ am 29.08.2019 eingebrachte und der Vorlage als Anlage 2 beigefügte Entwurf. Die Ausschreibung erfolgt mit der Version, die sich nach Abstimmung zwischen Landkreis und Stadt Hildesheim ergibt / ergeben hat.
Die Ausschreibung und das Besetzungsverfahren kann (soweit Kapazitäten hierfür vorhanden sind) durch die Personalverwaltung eines Trägers oder weiterhin durch die NSI Consult unterstützt werden.
Im Auswahlgremium sollen vertreten sein: noch zu benennen (s.o).
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Beschlussvorschlag Verbandsausschuss
- Entwurf Stellenausschreibung
- endgültige Fassung Stellenausschreibung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Beschlussvorschlag Verbandsausschuss (104 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf Stellenausschreibung (173 KB) | ||||
3 | öffentlich | endgültige Fassung Stellenausschreibung (98 KB) |