Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/365  

Betreff: Bebauungsplan HM 243 "Speicherstraße"
- erneuter Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
30.10.2019 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
06.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
04.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 243 „Speicherstraße“ wurden in der Vergangenheit für den Güterbahnverkehr genutzt. Diese Nutzung wurde vor einigen Jahren aufgegeben und die Gleisanlagen mit Ausnahme der Hafenbahntrasse im südlichen Bereich des Plangebiets zurückgebaut. Im Februar 2012 hatte der Verwaltungsausschuss bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Flächen für bahnbetriebliche Zwecke gefasst.

 

Nach dem Rückbau hat die Stadt Hildesheim das Areal im rechtswirksamen Flächennut-zungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Die Flächen wurden zwischenzeitlich ver­äußert. Ein großer Teil der Fläche ist bereits nicht mehr eisenbahnrechtlich gewidmet, ein kleinerer Teil wird noch für die Zwecke der Hafenbahn benötigt. Da sich die Erwerber der Fläche eine neue Nutzung als gemischten Gewerbe- und ggf. Wohnstandort vorstellen können, was der Flächennutzungsplandarstellung grundsätzlich entspricht, ist es ange­bracht, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan unter Änderung der Ziele und Zwecke der Planung neu zu fassen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines Gewerbe- und Wohnstandortes mit Sicherung bahnbetrieblicher Zwecke.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 243 „Speicherstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 


Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

- Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (390 KB)      
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