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Vorlage - 19/341  

Betreff: Bebauungsplan HT 201.2 und örtliche Bauvorschrift HT 201.2 "An der Pauluskirche"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:11.3 Recht und Datenschutz
Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
23.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.11.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung  
Abwägungstabelle der Stellungnahmen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Ladenzeile östlich der Pauluskirche ist im Bebauungsplan HT 224 bzw. in der 3. Änderung des Bebauungsplans HT 201 als Kerngebiet bzw. als Mischgebiet festgesetzt. In den letzten Jahren zeichnet sich dort eine instabile Entwicklung ab. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Ladenzeile soll daher ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten wie z. B. Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen, sollen sogenannte Trading-Down-Effekte vermieden werden. Außerdem kann damit das Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim von 2015 hinsichtlich der innenstadtrelevanten Sortimente der „Hildesheimer Liste“ umgesetzt werden.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat dazu in der Zeit vom 09.07.2019 bis 08.08.2019 stattgefunden. Dabei wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dazu vom 01.07.2019 bis 01.08.2019 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden die in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen abgegeben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan HT 201.2 und die örtliche Bauvorschrift HT 201.2 „An der Pauluskirche“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 84 Abs. 6 NBauO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu dem Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschrift wird beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Bebauungsplan

- Begründung

- Abwägungstabelle der Stellungnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (836 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (64 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Abwägungstabelle der Stellungnahmen (17 KB)      
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