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Sachverhalt:
Auf der Kurt-Schumacher-Straße gilt derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Sitzung des Ortsrates Ochtersum vom 27.02.2019 wurde die Verwaltung gebeten, dass auf der Kurt-Schumacher-Straße zwischen der Barienroder Straße und der Zufahrt zum Wildgatter eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Der Ortsrat wurde bereits in der Sitzung vom 12.12.2018 über die Rechtsfolgen einer solchen Tempo-30-Zone hingewiesen.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in diesem Bereich ist bereits in dem Integrierten Verkehrsentwicklungsplan 2025 (IVEP) enthalten.
Seitens der Verwaltung und des Regionalverkehrs Hildesheim bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung der Tempo-30-Zone.
Die Rechtsgrundlage für eine Tempo-30-Zone findet sich in § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO):
Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften […] Tempo-30-Zonen […] an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen, geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") gelten.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone hätte somit zur Folge, dass sämtliche vorhandenen Fahrbahnmarkierungen entfernt werden müssen, da diese nicht mehr zulässig sind.
Ferner müssten sämtliche Vorfahrtsschilder entfernt werden, da hier „rechts vor links“ gelten soll. Entsprechende Hinweisschilder "Vorfahrt geändert" würden für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten aufgestellt.
Radfahrerinnen und Radfahrer müssten hier zukünftig auf der Fahrbahn fahren, da eine Benutzung der Gehwege in Tempo-30-Zonen nicht mehr vorgesehen ist.
Beschlussvorschlag:
In der Kurt-Schumacher-Straße im Bereich von der Barienroder Straße bis zur Straße Steinberg wird eine Tempo 30 Zone eingeführt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (193 KB) |