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Sachverhalt:
Das Atelier Wilderers – pro Team Himmelsthür gemeinnützige GmbH – möchte der Stadt Hildesheim eine Steinskulptur spenden. Die Skulptur entstand im Jahr 2018 im Rahmen eines inklusiven Skulpturenbauprojektes mit dem Bildhauer Dieter Homeyer. Ermöglicht wurde das Projekt von der „Stiftung Himmelsthür - damit Leben gelingt“. Die Skulptur besteht aus Kalk-Sandstein, ist aus einzelnen Elementen mit einem internen Sturz zusammengefügt und ist 180 cm hoch. In der Skulptur sind einzelne Gebäude und Wahrzeichen der Stadt zu erkennen, u.a. die Hildesheimer Rose und der Huckup.
Die Wilderers haben im vergangenen Jahr vielschichtig zum Thema „Hildesheim“ gearbeitet. In diesem Rahmen hat auch das Skulpturenprojekt stattgefunden.
Als Aufstellungsmöglichkeit wird der Standort D im Lageplan vorgeschlagen.
Der KunstRat, das Expertengremium der Stadt Hildesheim, das bezüglich Kunst im Öffentlichen Raum zu beteiligen ist, befürwortet eine Aufstellung am geplanten Standort für einen begrenzten Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Angesichts der entstehenden Kosten wird dieser Zeitraum von der Verwaltung jedoch als zu gering eingeschätzt. Durchaus sollte der Empfehlung des KunstRats jedoch dahingehend gefolgt werden, dass nicht von vorneherein eine unbefristete Aufstellung vorgesehen wird. Nach einem Zeitraum von sieben Jahren sollte deswegen erneut darüber befunden werden, ob die Skulptur am Standort zu belassen ist.
Überdies soll ein Hinweisschild angebracht werden, das den Namen der Skulptur und ggf. weiterführende Informationen vermittelt sowie auf die Förderung durch die Stiftung und die Städtebauförderung hinweist.
Eine Kunstversicherung zu einem geringen Jahresbeitrag würde von der Stadt übernommen. Die Kosten für die Aufstellung (Fundament und umliegende Pflasterung) würden über das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“ finanziert. An der Hinweistafel beteiligt sich die „Stiftung Himmelsthür - damit Leben gelingt“.
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellung der Skulptur „Hildesheim-bewegt“ am Standort D des Lageplans wird zugestimmt. Nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren ist erneut über die Skulptur und den Standort zu befinden.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Fotos der Skulptur „Hildesheim-bewegt“
- Lageplan Standort
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Fotos (503 KB) | ||||
2 | öffentlich | Lageplan Standort (88 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (194 KB) |