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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 23.03.2015 den Beschluss gefasst, das Einvernehmen zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Haseder Busch“ in den Gemarkungen Hasede, Klein Giesen und Hildesheim durch den Landkreis Hildesheim zu erteilen. Diese war erforderlich zur Abstimmung bei übergreifenden FFH-Gebieten im Rahmen der Sicherung der Natura 2000-Gebiete und dem EU-Pilotverfahren „Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten in der Bundesrepublik Deutschland“.
Mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vom 11.10.2017 wurde gemäß § 32 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit Ziffer 1 Buchstabe a) des Erlasses des MU vom 11.12.2014 die Zuständigkeit für die hoheitliche Sicherung des FFH-Gebietes 115 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“, soweit es die in der Stadt Hildesheim gelegenen Flächen betrifft, auf den Landkreis Hildesheim übertragen.
Die Stadt Hildesheim als Untere Naturschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt.
Die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs hat vom 02.07.2018 bis 20.08.2018 stattgefunden.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde der Stadt Hildesheim Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Anregungen und Bedenken dazu geäußert, es erging lediglich der Hinweis auf das Bodenplanungsgebiet Innersteaue.
Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim hat am 24.06.2019 mit der Vorlage 582/XVIII der Verordnung über das NSG „Haseder Busch“ – NSG-HA 053 zugestimmt.
Gemäß Ziffer 4 des Erlasses des MU vom 11.12.2014 hat nun der Rat der Stadt Hildesheim vor Erlass der Verordnung über das NSG „Haseder Busch“ im Gebiet der Gemeinde Giesen, Landkreis Hildesheim, und der Stadt Hildesheim durch den Landkreis Hildesheim das Einvernehmen zur geänderten Verordnung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur geänderten Verordnung über das Naturschutzgebiet „Haseder Busch“ im Gebiet der Gemeinde Giesen, Landkreis Hildesheim, und der Stadt Hildesheim durch den Landkreis Hildesheim wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Entwurf der Verordnung über das NSG „Haseder Busch“
- Übersichtskarte
- Begründung
- Anlage zur Begründung – Fortschreibungsfähige Karte zur Bestandssituation der FFH-Lebensraumtypen im Wald
- Synopse öffentliche Auslegung
- Beteiligung Träger öffentl. Belange/Verbände
- Deklaratorische Karte zur Bestandssituation
- Maßgebliche Karte zur Verordnung
- Karte zur fischereilichen Nutzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der Verordnung (83 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersichtskarte (1438 KB) | ||||
3 | öffentlich | Begründung (469 KB) | ||||
4 | öffentlich | Karte Bestandssituation FFH-Lebensraumtypen im Wald (2150 KB) | ||||
5 | öffentlich | Synopse öffentl. Auslegung (29 KB) | ||||
6 | öffentlich | Synopse Beteiligung TöB/Verbände (150 KB) | ||||
7 | öffentlich | Deklaratorische Karte Bestandssituation (2202 KB) | ||||
8 | öffentlich | Maßgebliche Karte VO (2214 KB) | ||||
9 | öffentlich | Karte fischereiliche Nutzung (2183 KB) |