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Vorlage - 18/016  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans HN 145 "Fokkerstraße"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
07.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Bebauungsplanänderung  
Entwurf Begründung  
Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde  

Sachverhalt:

 

Im Jahr 1999 wurden in der Urfassung des Bebauungsplans HN 145 am östlichen Ende der Fokkerstraße Grundstücksflächen als Industriegebiet festgesetzt, die aber bis heute Teil­flächen des Flugplatzes geblieben sind und für logistische und organisatorische Zwecke ins­besondere beim M’era-Luna-Festival benötigt werden. Um die Flächen für diesen Zweck zu sichern, ist es geboten, den Bebauungsplan an dieser Stelle von Industriegebiet in Flugplatz­fläche zu ändern.

 

Da sich durch diese Änderung die Grenze zwischen Flugplatz und Industriegebiet lediglich um ca. 50 m nach Westen verschiebt und damit keine neue Art der Nutzung etabliert wird, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sodass die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Zumal sich auch durch die Plan­änderung vor Ort praktisch nichts ändert, wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht zu verzichten.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 19.09.2017 bis 16.10.2017 stattgefunden. Dazu wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Vom 18.09.2017 bis 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden nicht geäußert. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans HN 145 „Fokkerstraße“ wird einschließ­lich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Entwurf der Bebauungsplanänderung

- Entwurf der Begründung

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Bebauungsplanänderung (405 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Begründung (59 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde (558 KB)      
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