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Sachverhalt:
Die Stadt betreibt den Volksfestplatz "An der Lademühle 15" als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 4 S. 2 NKomVG. Damit entscheidet die Stadt öffentlich-rechtlich über die Zulassung zum Platz. Die Fläche soll nunmehr ausschließlich privatrechtlich genutzt werden. Mit nachstehendem Beschluss wird die Satzung über die Nutzung des Volksfestplatzes der Stadt Hildesheim durch Zirkus- und Varietébetriebe daher aufgehoben.
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung wird der zukünftige Pächter folgende Tierarten nicht auf der Nutzfläche zulassen:
- Affen (Nichtmenschliche Primaten)
- Elefanten
- Flusspferde
- Großbären
- Nashörner
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Volksfestplatzes der Stadt Hildesheim durch Zirkus- und Varietébetriebe wird beschlossen.
Die Satzung vom 12.09.2016 wird somit aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann |
| nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Aufhebungssatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Aufhebungssatzung (6 KB) |