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Vorlage - 17/088  

Betreff: Bericht zur Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim und der Stadt Hildesheim, 3. Fortschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51.2 Schule und Sport Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Information
21.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
27.03.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
03.04.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Schulentwicklungsplan 2016  

 

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2013 wurde erstmalig gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim ein Schulentwick­lungsplan für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen erarbeitet und vom Rat be­schlossen. Dieser Schulentwicklungsplan wurde zuletzt im Schuljahr 2015/16 fortge­schrieben (Vorlage 16/001).

 

Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 01.11.2009 ist die Ver­pflichtung der Kreise und kreisfreien Städte zur Schulentwicklungsplanung entfallen. Den­noch haben der Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim in Anlehnung an die frühe­ren Vorgaben der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung und der Verordnung über die Schulorganisation vom 17.02.2011 eine entsprechende Planung für die weiterführenden Schulen erstellt.

 

Als Anlage ist der Entwurf des Schulentwicklungsplans 2016/17 beigefügt. Enthalten sind Zahlen, Daten, Fakten und Prognosen für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium und Gesamtschule. Aufgrund der Einführung des Gesetzes zur inklusiven Schule wird bei den Förderschulen nur der aktuelle Sachstand erläutert.

 

Schulorganisatorische Maßnahmen im Sinne von § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schul­gesetz (NSchG) wie z.B. die Errichtung, Erweiterung, Einschränkung, Zusammenlegung, Teilung oder Aufhebung von städtischen Schulen haben im Schuljahr 2016/17 nicht stattgefunden. Mit Ausblick auf das Schuljahr 2017/18 ist in diesem Zusammenhang  auf die geplante Überführung der Luise-Scheppler-Schule in eine Außenstelle des Förderzentrums im Bockfeld zum 01.08.2017 zu verweisen (siehe unten).

 

Entgegen der demographischen Entwicklung sind die Geburtenzahlen in der Stadt Hildesheim grundsätzlich steigend, was bei den Grundschulen zukünftig zu höheren Ein­schulungszahlen führen wird. Auf diese Entwicklung wurde bereits mit der Anpassung einzelner Grundschulbezirke reagiert (Vorlage Nr. 15/232). Im weiterführenden Schulbereich sind die Schülerzahlen tendenziell eher rückläufig, da die Geburtenzahlen im Landkreis­gebiet stärker sinken als sie in der Stadt ansteigen.

 

Auf die folgenden Punkte soll jedoch besonders hingewiesen werden:

 

Umstellung von G8 auf G 9 (sog. „Lückenjahr“)

 

Durch die Rückkehr zur dreizehnjährigen Schulzeitdauer bis zum Abitur wird an den all­gemeinbildenden Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen im Schuljahr 2017/18 grundsätzlich keine Einführungsphase gebildet.

 

Um den Absolventinnen und Absolventen der Real- und Oberschulen mit erweitertem Sekun­darabschluss I den Besuch der gymnasialen Oberstufe dennoch zu ermöglichen, wurden vom Nds. Kultusministerium landesweit zentrale Standorte ausgewählt, an dem die Einfüh­rungsphase angeboten wird. Die Schulträger Stadt und Landkreis Hildesheim haben sich darauf verständigt, diesen gesonderten Zug am Scharnhorstgymnasium einzurichten. Bisher liegen dafür 23 Anmeldungen vor.

 

Förderschule Lernen

 

Die aufsteigende Aufhebung der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen wird nach dem Primarbereich auch im Sekundarbereich fortgesetzt. Der aktuelle 5. Jahrgang wird zum Ende des Schuljahres 2020/21 als Jahrgang 9 bzw. zum Ende des Schuljahres 2021/22 als Jahrgang 10 die Schule verlassen. Spätestens zum Schuljahresende 2021/22 wird somit jede Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen ausgelaufen sein.

 

Im Hinblick auf die sinkenden Schülerzahlen wird es erforderlich, im anstehenden Planungs­zeitraum gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim die Möglichkeiten der schulorganisato­rischen Zusammenarbeit im Förderschulbereich für die Anne-Frank-Schule in Hildesheim, die Albert-Schweitzer-Schule in Sarstedt und die Sothenbergschule in Bad Salzdetfurth ab­zuklären.

 

Luise-Scheppler-Schule

 

Die Luise-Scheppler-Schule ist eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in Trägerschaft der Diakonie Himmelsthür e.V. mit Sitz im Hildesheimer Ortsteil Sorsum.

 

Die Diakonie hat der Stadt und dem Landkreis Hildesheim mit Schreiben vom 26.05.2016 mitgeteilt, dass sie die Luise-Scheppler-Schule mit Ablauf des Schuljahres 2016/17 aufgeben und die Schulträgerschaft niederlegen wird. Aus diesem Grunde muss die Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 von den öffentlichen Schulträgern übernommen werden. Zum Schuljahr 2017/18 werden voraus­sichtlich 70 Schülerinnen und Schüler zu beschulen sein. In den darauf folgenden Jahren ist mit einer ähnlichen Schülerzahl zu rechnen.

 

Stadt und Landkreis haben sich als Verbandmitglieder des Zweckverbands Förderzentrum Bockfeld darauf verständigt, die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der jetzigen Luise-Scheppler-Schule zukünftig durch die Schule im Bockfeld sicherzustellen, da diese bereits über den erforderlichen Förderschwerpunkt verfügt. Da dort allerdings die räumliche Kapazitätsgrenze erreicht ist und ein anderes geeignetes Gebäude kurzfristig nicht zur Verfügung steht, ist beabsichtigt, eine Außenstelle der Schule im Bockfeld in den Gebäuden der jetzigen Luise-Scheppler-Schule einzurichten.

 

Die Landesschulbehörde Hannover hat die Genehmigung für das Führen einer Außenstelle bereits in Aussicht gestellt. Die zuständigen Gremien von Stadt und Landkreis Hildesheim haben dem Vorschlag zwischenzeitlich zugestimmt. Die Beantragung kann somit erfolgen, sobald auch die Gremien des Förderzentrums dem Vorhaben zugestimmt haben. Im Einzelnen wird auf die Sitzungsvorlage „Einrichtung einer Außenstelle der Förderschule im Bockfeld aufgrund der Schließung der Luise-Scheppler-Schule“ (17/039) verwiesen.

 

Sprachlernklassen

 

Aktuell sind Sprachlernklassen an folgenden weiterführenden Schulen eingerichtet:

 

  • Geschwister-Scholl-Schule
  • Goethegymnasium
  • Scharnhorstgymnasium
  • Oskar-Schindler-Gesamtschule
  • Robert-Bosch-Gesamtschule
  • Renataschule
  • Schulrat-Habermalz-Schule (Hauptschule) Alfeld
  • Gymnasium Alfeld
  • Gymnasium Himmelsthür

 

Vereinbarung über die Kostentragung für verschiedene Verantwortlichkeiten im Schul­bereich

 

Im Dezember 2016 haben die niedersächsische Kultusministerin und Vertreter der kommu­nalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über die Kostentragung für verschiedene Verant­wortlichkeiten im Schulbereich unterzeichnet. In der Vereinbarung wird insbesondere Klarheit über die Verantwortung des Landes für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung (Schulsozialarbeit) geschaffen sowie eine verbesserte finanzielle Unterstützung der kommu­nalen Schulträger bei der Wahrnehmung der DV-Administration sowie der Schulverwaltung verabredet.

 

a)      Schulsozialarbeiter

 

Das Land Niedersachsen ist ab 2017 für die Finanzierung von Schulsozialarbeitern an Haupt- und Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen zuständig. Im ersten Schritt wurden Stellen für Ganztagsschulen und Schulen, die bisher am Hauptschulprofilierungs­programm (HSPP) teilgenommen haben, geschaffen. Die pädagogischen Mitarbeiter wurden in den Landesdienst eingestellt. Das bisherige Hauptschulprofilierungsprogramm (HSPP) ist zum 31.12.2016 ausgelaufen.

 

Die an den städtischen Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter wurden bisher aus dem städtischen Haushalt finanziert, wobei die Stadt einen Landeszuschuss aus dem HSPP erhalten hat. Für die HS Geschwister-Scholl, die Renataschule, die IGS Oskar-Schindler und die Anne-Frank-Schule standen insgesamt 3,6 Stellen zur Verfügung. Ab 2017 hat das Land den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft zunächst 2,75 Stellen zur Verfügung gestellt. Davon entfallen jeweils eine Stelle auf die HS Geschwister-Scholl und die IGS Oskar-Schindler sowie neu 0,75 Stellenanteile auf die RS Himmelsthür. Perspektivisch hat das Land eine flächendeckende Versorgung der o.g. Schulen zugesagt.

 

Da der aktuelle Bedarf mit den nun zur Verfügung gestellten Stellen ab 2017 jedoch nicht abgedeckt wird, hat die Stadt Hildesheim zum 01.02. bzw. 01.03.2017 zwei weitere Stellen eingerichtet. Im Einzelnen wird auf die Sitzungsvorlage „Jugendarbeit und Jugendsozial­arbeit an Schulen“ (16/189-1) verwiesen.

 

b)     Systemadministration

 

Um die Kommunen bei der Wahrnehmung der DV-Administration an Schulen noch stärker zu unterstützen, erhöht das Land Niedersachsen ab 2017 seine Zahlungen für Systemad­ministration an Schulen um 6 Mio. Euro auf jährlich 11 Mio. Euro. Von diesen insgesamt 11 Mio. Euro werden 4,7 Mio. Euro an die Schulträger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und 6,3 Mio. Euro an die Schulträger der öffentlichen berufsbildenden Schulen jeweils entsprechend der Schülerzahlen verteilt. Im Haushaltsjahr 2016 hat die Stadt Hildes­heim rd. 41.000,00 Euro erhalten (einschl. Grundschulen). Wie hoch der Anteil des Zu­schusses im Haushaltsjahr 2017 sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

c)      Schulsekretariate

 

Die niedersächsische Landesregierung erkennt an, dass für die Schulen ein gesteigerter Verwaltungsaufwand bei den Schulverwaltungskräften (Schulsekretariate) an den allgemein­bildenden Schulen entstanden ist, der bislang nicht ausgeglichen wurde. Das Land verpflich­tet sich für die Zukunft zu einem finanziellen Ausgleich und wird jährlich ab 2017 einen Betrag von 8 Mio. Euro an die Schulträger zahlen. Wie hoch der auf die Stadt Hildesheim entfallende Anteil sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

 


Anlage/n:

 

- Schulentwicklungsplan 2016/17

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schulentwicklungsplan 2016 (5280 KB)      
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