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Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld hat in ihrer demnächst stattfindenden Verbandsversammlung u.a. über den Tagesordnungspunkt “Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2017“ zu entscheiden.
Die Aufgaben des Zweckverbandes im Bockfeld ergeben sich aus § 2 der Verbandsordnung. Aus dieser Aufgabenzuweisung heraus werden folgende Bereiche betrieben:
- Frühförderung und Früherkennung
- Kindertagesstätte Lindholzpark
- Heilpädagogischer Kindergarten für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Kinder
- Tagesstätte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung
- Therapeutische Abteilung
Die Inhalte der einzelnen Bereiche werden unter Nennung von Eckdaten und Perspektiven im Vorbericht zum Wirtschaftsplan erläutert.
Die bei der Aufstellung der Haushaltssatzung zu berücksichtigenden Vorschriften, die aufgrund der strukturellen und wirtschaftlichen Situation der Einrichtung anzuwenden sind und damit den formalen Rahmen für das Aufstellungsverfahren bilden, sind ebenfalls im Vorbericht genannt. So besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Im Vorbericht werden die Erträge und Aufwendungen, einzelne Positionen des Vermögensplans und des Stellenplans begründet.
Der Stellenplan weist wie im Vorjahr 120 Stellen aus.
Dem Vorbericht schließt sich die Haushaltssatzung an.
Sie weist im Erfolgsplan
Erträge in Höhe von 9.607.800,00 Euro
Aufwendungen in Höhe von 9.607.800,00 Euro aus.
Im Vermögensplan werden
die Einnahmen mit 3.315.500,00 Euro
die Ausgaben mit 3.315.500,00 Euro festgesetzt.
Im Wirtschaftsplan der Einrichtung werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt. Ebenso werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt
Kassenkredite werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.
Es schließt sich der Wirtschaftsplan 2017 für das Förderzentrum im Bockfeld und der Stellenplan an.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, dem Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Entwurf Wirtschaftsplan 2017
(Vorbericht, Entwurf Haushaltssatzung, Wirtschaft- und Erfolgsplan für die Einrichtungen Frühförderung und Früherkennung, Heilpädagogischer Kindergarten “Muggelstein“, Kindertagesstätte “Lindholzpark“, Tagesstätte, Förderschule, Therapiebereich)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Wirtschaftsplan (1377 KB) |