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Vorlage - 17/057  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld
- Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Holze, Dieter
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
15.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Wirtschaftsplan  

Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld hat in ihrer demnächst stattfindenden Verbandsversammlung u.a. über den Tagesordnungspunkt “Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2017“ zu ent­scheiden.

 

Die Aufgaben des Zweckverbandes im Bockfeld ergeben sich aus § 2 der Verbandsordnung. Aus dieser Aufgabenzuweisung heraus werden folgende Bereiche betrieben:

 

- Frühförderung und Früherkennung

- Kindertagesstätte Lindholzpark

- Heilpädagogischer Kindergarten für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Kinder

- Tagesstätte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in der geistigen, körper­lichen und motorischen Entwicklung

- Therapeutische Abteilung

 

Die Inhalte der einzelnen Bereiche werden unter Nennung von Eckdaten und Perspektiven im Vorbericht zum Wirtschaftsplan erläutert.

 

Die bei der Aufstellung der Haushaltssatzung zu berücksichtigenden Vorschriften, die auf­grund der strukturellen und wirtschaftlichen Situation der Einrichtung anzuwenden sind und damit den formalen Rahmen für das Aufstellungsverfahren bilden, sind ebenfalls im Vor­bericht genannt. So besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Im Vorbericht werden die Erträge und Aufwendungen, einzelne Positionen des Vermögensplans und des Stellenplans begründet. 

 

Der Stellenplan weist wie im Vorjahr 120 Stellen aus.


Dem Vorbericht schließt sich die Haushaltssatzung an.

 

Sie weist im Erfolgsplan

 

 Erträge in Höhe von               9.607.800,00 Euro

 Aufwendungen in Höhe von              9.607.800,00 Euro aus.

 

Im Vermögensplan werden

 

die Einnahmen mit               3.315.500,00 Euro

die Ausgaben mit              3.315.500,00 Euro festgesetzt.

 

Im Wirtschaftsplan der Einrichtung werden Kredite für Investitionen und Investitionsförde­rungsmaßnahmen nicht veranschlagt. Ebenso werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt

 

Kassenkredite werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.

 

Es schließt sich der Wirtschaftsplan 2017 für das Förderzentrum im Bockfeld und der Stellenplan an.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, dem Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

-       Entwurf Wirtschaftsplan 2017

(Vorbericht, Entwurf Haushaltssatzung, Wirtschaft- und Erfolgsplan für die Einrichtungen Frühförderung und Früherkennung, Heilpädagogischer Kindergarten “Muggelstein“, Kinder­tagesstätte “Lindholzpark“, Tagesstätte, Förderschule, Therapiebereich)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Wirtschaftsplan (1377 KB)      
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