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Vorlage - 17/039  

Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Förderschule im Bockfeld aufgrund der Schließung der Luise-Scheppler-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brönneke, Carola
Federführend:51.2 Schule und Sport Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
07.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
20.02.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Ortsrat Sorsum Information
01.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Sorsum zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Die Luise-Scheppler-Schule ist eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in Trägerschaft der Diakonie Himmelsthür e.V. mit Sitz im Hildesheimer Ortsteil Sorsum. Zurzeit werden an der Schule 75 Schüler/innen beschult, die größtenteils mehrfachbehindert sind und in den verschiedenen Unterkünften der Diakonie im Stadt- und Landkreisgebiet wohnen. Die Luise-Scheppler-Schule bietet Kindern und Jugendlichen mit einem wesentlich erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf die Teilhabe an einem ganzheitlichen und individuellen schulischen Erziehungs- und Bildungsangebot.

 

Die Diakonie hat der Stadt und dem Landkreis Hildesheim mit Schreiben vom 26.05.2016 mitgeteilt, dass sie die Luise-Scheppler-Schule mit Ablauf des Schuljahres 2016/17 aufgeben und die Schulträgerschaft niederlegen wird. Aus diesem Grund muss die Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 von den öffentlichen Schulträgern übernommen werden.

 

Rechtliche Situation

 

Gemäß der §§ 101 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Schulträger der Förderschulen. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim aus dem Jahr 1975 hat die kreisangehörige Stadt Hildesheim die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen und für die Förderschulen im Stadtgebiet übernommen. Auch nach dem aktuellen Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim ist die Stadt weiterhin für die Förderschulen im Stadtgebiet zuständig.

 

Stadt und Landkreis sind somit für das Vorhalten von Förderschulen zuständig, die Stadt für Förderschulen im Stadtgebiet, der Landkreis für Förderschulen im übrigen Kreisgebiet. Im Jahre 1971 wurde gemeinsam der Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld u. a. deshalb gegründet, damit dieser die Trägerschaft der Förderschule im Bockfeld mit den Förderschwerpunkten Geistige sowie Körperliche und Motorische Entwicklung für alle Schüler/innen im Stadt- und Landkreisgebiet übernehmen kann.

 

Diesem Gedanken folgend, haben sich die Verwaltungen von Stadt und Landkreis darauf verständigt, die Beschulung der Schüler/innen der jetzigen Luise-Scheppler-Schule zukünftig durch die Schule im Bockfeld sicherzustellen. Die Schule verfügt bereits über den erforderlichen Förderschwerpunkt, zudem werden an der Luise-Scheppler-Schule, wie auch an der Förderschule im Bockfeld, Schüler/innen aus dem gesamten Stadt- und Landkreisgebiet beschult, wobei Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aus dem Bereich des ehemaligen Landkreises Alfeld ganz überwiegend an der Gudrun-Pausewang-Schule in Alfeld unterrichtet werden.

 

Allerdings ist bei der Förderschule im Bockfeld die räumliche Kapazitätsgrenze erreicht und ein weiterer An- oder Ausbau auf dem vorhandenen Schulgelände kommt aus Platzgründen nicht in Betracht.

 

In Absprache mit der Diakonie besteht jedoch die Möglichkeit, die Luise-Scheppler-Schule in ihren jetzigen Gebäuden zu belassen. Die Schule verfügt über vier Schulgebäude und nutzt darüber hinaus zwei weitere Klassenräume in dem sogenannten Haus Arche. Im Letzteren werden Schüler/innen unterrichtet, die aufgrund ihrer Schwerstmehrfachbehinderungen nicht in andere Schulgebäude transportiert werden können. Die Schulgebäude sind mit allen oben genannten Erfordernissen ausgestattet und befinden sich auf einem großzügigen Areal mit einem behindertengerechten Außen- und Spielgelände.

 

Die Schülerzahl der Luise-Scheppler-Schule ist in den vergangenen Jahren stark gesunken, die Schule wurde einmal von bis zu 120 Schüler/innen besucht. Zum Schuljahr 2017/18 werden voraussichtlich 70 Schülerinnen und Schüler zu beschulen sein. In den darauf folgenden Jahren ist mit einer ähnlichen Schülerzahl zu rechnen. Vor diesem Hintergrund besteht zwischen Stadt und Landkreis Einvernehmen darüber, dass der Gebäudebestand um ein Gebäude („Schule II“) reduziert werden kann.

 

Die Geschäftsführung der Diakonie hat sich bereit erklärt, die Schulgebäude für weitere fünf Jahre zu einem „symbolischen“ Mietzins von 1 € zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Hildesheim könnte das Gebäude anmieten und es dem Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld als zukünftigem Schulträger ggf. zu einem angemessenen Mietzins untervermieten.

 

Laufende Kosten

pro Jahr

Kosten

vier Gebäude

Reduzierung bei Aufgabe Schule II

Kosten

drei Gebäude

Betriebskosten

200.000 €

-80.000 €

120.000 €

 

Um die Gebäude weiterhin nutzen zu können, ist jedoch zwingend eine Sanierung der Trinkwasserversorgung vorzunehmen. Ferner sind einige gebäudetechnische Anforderungen zu erfüllen. Die Kosten für vier bzw. drei Gebäude sind nachfolgend dargestellt:

 

Herrichtungskosten

einmalig anfallend

Kosten

vier Gebäude

Reduzierung bei Aufgabe Schule II

Kosten

drei Gebäude

Trinkwasserversorgung

483.000 €

-133.000 €

350.000 €

Brandschutz

5.000 €

0 €

5.000 €

Elektrosanierung

10.000 €

-4.000 €

6.000 €

Verkehrssicherungspflicht

20.000 €

-8.000 €

12.000 €

Summe

548.000 €

-145.000 €

403.000 €

 

Um die wirtschaftliche Dimension der Herrichtungskosten der Luise-Scheppler-Schule einordnen zu können, ist nachfolgend eine fiktive Vergleichsmiete dargestellt. Daraus ergibt sich, dass für ein angemietetes Objekt auf fünf Jahre gesehen, die Mietkosten die einmaligen Herrichtungskosten der Luise-Scheppler-Schule deutlich übersteigen würden. Hinzu kämen auch bei einem Mietobjekt ggf. bauliche Herrichtungsmaßnahmen von Gebäude und Außenflächen zur Anpassung an den Nutzungszweck.

 

Fiktive Mietkosten

pro Jahr

Kosten

vier Gebäude

Reduzierung bei Aufgabe Schule II

Kosten

drei Gebäude

pro Jahr

168.000 €

-72.000 €

96.000 €

für fünf Jahre

 

 

480.000 €

 

Durch die Einrichtung der Außenstelle am Standort Sorsum würde zudem die Möglichkeit geschaffen, die seit Jahren bestehende Kooperation zwischen der Grundschule Sorsum und der Förderschule fortzuführen.

 

Alternativ wurde geprüft, ob auch das Gebäude der auslaufenden Förderschule „Lernen“ Anne-Frank in der Nordstadt als Außenstelle infrage kommt. Allerdings müssten sich die Luise-Scheppler-Schule und die Anne-Frank-Schule das Gebäude bis zum Auslaufen der Anne-Frank-Schule im Jahre 2021 teilen, so dass der Luise-Scheppler-Schule bis dahin nur der Mindestraumbedarf zur Verfügung stehen würde. Darüber hinaus erfordern die Beeinträchtigungen der Schüler/innen der Luise-Scheppler-Schule spezielle bauliche, pflegerische sowie medizinische Ausstattungen. Hierzu gehören unter anderem die Barrierefreiheit, behindertengerechte Toilettenanlagen, Duschen, Wickelmöglichkeiten sowie ein behindertengerechter Außenbereich mit entsprechenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Dies müsste in der Anne-Frank-Schule zunächst hergerichtet werden. Die Umbaukosten für eine temporäre Unterbringung bis zu 5 Jahren würden sich nach einer Kostenschätzung auf ca. 2 Mio. Euro belaufen. Der Umbau würde ca. 12 Monate ab Bereitstellung der finanziellen Mittel dauern, so dass ein Einzug zum Schuljahr 2018/19 möglich wäre. Der Umbau für eine dauerhafte Nutzung würde ca. 3,16 Mio. Euro kosten, die Bauzeit würde ca. 18 Monate betragen. Bis dahin müsste die Schule an ihrem jetzigen Standort verbleiben. Eine weitere Nutzung der Gebäude in Sorsum kommt jedoch generell nur dann in Betracht, wenn die Trinkwasserleitung zeitnah - spätestens bis zum Beginn des nächsten Schuljahres - saniert wird. Somit würden die gesamten Kosten für die Trinkwassersanierung auch dann anfallen, wenn die Schule nur für einen Übergangszeitraum genutzt wird und wären den Umbaukosten der Anne-Frank-Schule hinzuzurechnen.

 

Weiter kämen die Umzugskosten sowie erhöhte Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von mindestens 40.000,00 Euro hinzu.

 

Mittelfristig sollte die Außenstelle mit dem Hauptgebäude des Förderzentrums im Bockfeld zusammengeführt werden, was einen weiteren Umzug der ehemaligen Luise-Scheppler-Schule bedeuten würde.

Aus den genannten Gründen bietet sich die Nutzung der Anne-Frank-Schule nicht an.

 

Aus Sicht von Stadt und Landkreis Hildesheim sollte die Luise-Scheppler-Schule zunächst weiter in ihren jetzigen Gebäuden verbleiben. Während des fünfjährigen Mietzeitraums wäre dann die dauerhafte Beschulung zu planen und umzusetzen.

 

Die Förderschule im Bockfeld wird als Halbtagsschule mit angeschlossener Tagesstätte geführt. Auch für die neue Außenstelle in Sorsum ist eine Halbtagsbeschulung vorgesehen. Der Besuch der Tagesstätte wird für die Schüler/innen der Außenstelle nicht möglich sein, da eine Ausweitung der Tagesstättenplätze rechtlich nicht möglich ist. Mit der Diakonie wurde einvernehmlich besprochen, dass die Betreuung der Schüler/innen im Nachmittagsbereich in den jeweiligen Wohngruppen erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 19.10.2016 hat die Landesschulbehörde Hannover dem Förderzentrum im Bockfeld bereits die Genehmigung für das Führen einer Außenstelle in Aussicht gestellt. Der Antrag für die Außenstelle ist vom Zweckverband als zukünftigem Schulträger zu stellen. Die Geschäftsführung des Zweckverbandes wurde über die Planungen in Kenntnis gesetzt.

 

Die Geschäftsführung wird bei entsprechender Beschlussfassung der politischen Gremien die Zustimmung des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung zur Antragstellung einholen, setzt dabei jedoch voraus, dass die Schulgebäude zum Schuljahr 2017/18 für den Schulbetrieb in geeigneter Weise von der Stadt / vom Landkreis hergerichtet sind. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 403.000,00 Euro sowie die laufenden Betriebskosten werden zu gleichen Teilen von Stadt und Landkreis Hildesheim im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt.

 

 

Der städtische Anteil wird zunächst aus dem Budget des Fachbereiches „Gebäudemanagement“ finanziert. Bei einer Budgetüberschreitung ist eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Auch der Anteil des Landkreises wird zunächst aus der Bauunterhaltung finanziert. Bei einer Budgetüberschreitung ist ebenfalls eine überplanmäßige Ausgabe notwendig.

 

Die 50%ige Beteiligung des Landkreises wird im Haushalt der Stadt als zweckgebundener Ertrag vereinnahmt und reduziert somit den Mehraufwand. Die Abrechnung mit dem Landkreis erfolgt zeitnah nach Beendigung der Maßnahmen.

 

Im Interesse einer baldigen Antragstellung sollten bereits jetzt die Mitglieder von Stadt und Landkreis in der Verbandsversammlung beauftragt werden, dem Antrag auf Einrichtung einer Außenstelle der Schule im Bockfeld in den Räumlichkeiten der Diakonie zuzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Zweckverband im Bockfeld wird – analog der Beschlussfassung des Kreisausschusses - gebeten, die jetzigen Schüler/innen der Luise-Scheppler-Schule ab dem Schuljahr 2017/2018 in der Schule im Bockfeld aufzunehmen.

 

2.   Bezüglich des hierfür erforderlichen Raumbedarfs wird der Zweckverband im Bockfeld weiterhin gebeten gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 3 der Verordnung über die Schulorganisation, bei der Niedersächsischen Landsschulbehörde, Regionalabteilung Hannover,  die Genehmigung für die Einrichtung einer Außenstelle der Schule im Bockfeld in den jetzigen Schulgebäuden der Luise-Scheppler-Schule zu beantragen.

 

3. Vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung im Verbandsausschuss des Förderzentrums Bockfeld wird der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Förderzentrums beauftragt, dem Antrag auf Einrichtung einer Außenstelle der Schule im Bockfeld in den jetzigen Schulgebäuden der Luise-Scheppler- Schule zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (154 KB)      
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