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Vorlage - 17/009  

Betreff: Bildungscampus am Weinberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Donat, Martina
Federführend:51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Information
23.01.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
30.01.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Information
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Information
07.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Information
15.02.2017 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Der geplante Bildungscampus soll ein Ort des Lernens und der Begegnung für Kinder im Alter von neun Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit werden. Ein besonderes Merkmal sind die niederschwellig gestalteten Übergänge zwischen den „einzelnen“ Einrichtungen Krippe, Kita und Grundschule. Für die Möglichkeit der altersübergreifenden Begegnung werden Räume (auch) gemeinsam genutzt. Um auf künftige Verschiebungen zwischen Krippen-, Kita- und Grundschulplätzen gut reagieren zu können, ist zudem eine hohe Flexibilität bei der Raumzuordnung angestrebt. Ferner stehen unter anderem Barrierefreiheit, inklusive Ausrichtung sowie eine zukunftsorientierte WLAN-Verkabelung im Bereich der Grundschule im Mittelpunkt der Planung.

 

In den Ratsvorlagen 14/115, 14/401 und 15/401 wurde die Grundschule als 2-zügig mit einem Hort (2 Gruppen) beschrieben. Zwischenzeitlich haben sich die Geburtenzahlen des Schulbezirks der GS Hohnsen erhöht, so dass die Schule in den Schuljahren 2020/2021 und 2022/2023 3-zügig wird. Auch für das Schuljahr 2021/2022 kann eine 3-Zügigkeit nicht ausgeschlossen werden. Demzufolge wurde die Planung dahingehend geändert, eine 2,5-zügige Grundschule mit der Option auf eine Dreizügigkeit zu errichten. Um den bisher geplanten Raumbedarf und die damit flächenbezogenen verbundenen Baukosten grundsätzlich nicht zu erhöhen, wird auf die Einrichtung eines separaten Hortes verzichtet und zukunftsorientiert ein Ganztagsangebot der Schule geplant.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

      Schülerzahlprognose für die Grundschule Hohnsen

 

SKG     

 

SuS1

SuS 2

SuS 3

SuS 4

gesamt

 

Klassen + SKG

2016/ 2017

13

38

39

50

36

176

8 + 1

(lt. Schulstatistik)

2017/ 2018

10

52

38

39

50

189

8 + 1

(Kl. 1 lt. Anmeldungen)

2018/ 2019

10

30

52

38

39

169

8 + 1

(Prognose)

2019/ 2020

10

42

30

52

38

172

8 + 1

(Prognose)

2020/ 2021

10

60

42

30

52

194

9 + 1

(Prognose)

2021/ 2022

10

52

60

42

30

194

9 + 1

(Prognose)

2022/ 2023

10

65

52

60

42

229

10 + 1

(Prognose)

SKG = Schulkindergarten

SuS = Schülerinnen und Schüler

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wurden 95 % der Geburten als Prognose für die künftigen Einschulungen zugrunde gelegt. Die maximale Klassengröße bei Grundschulen (Teilungsgrenze) beträgt 26 Schülerinnen/ Schüler.

 

Neben der Grundschule beinhaltet der Bildungscampus auch eine 6-gruppige Kindertagesstätte mit 60 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen. Geplant war bisher der Umzug der HAWK-Krippe aus der Tappenstraße 55 mit 3 Krippengruppen sowie der Umzug der städtischen Kita „Villa Weinhagen“ vom Weinberg 63 mit 2 Kindergartengruppen auf das Campusgelände. Eine Krippengruppe soll zusätzlich eingerichtet werden. Als Träger der neuen Campus-Kita wurde zu Beginn der Planungsphase einvernehmlich das Studenten­werk OstNiedersachsen festgelegt.

 

Nachdem das Präsidium der HAWK dies am 05.09.2013 bestätigt hat, hat das Studenten­werk OstNiedersachsen nunmehr am 14.09.2016 mitgeteilt, dass eine Übernahme der Trägerschaft für die Campus-Kita doch nicht möglich sei. Zur Übernahme der Trägerschaft ist es nach den Grundlagen des Studentenwerkes erforderlich, dass mindestens 50 % der betreuten Kinder Kinder von Studenten bzw. Kinder von Mitarbeitern der HAWK sind. Diese Quote ist zurzeit nicht erfüllt und wird auch bei Inbetriebnahme der Kita im Jahr 2019/2020 nicht erfüllt sein.

 

Um das Projekt Bildungscampus im weiteren zeitlichen Ablauf nicht zu gefährden und auch die Möglichkeit zu haben intern zu steuern, übernimmt daher die Stadt Hildesheim die Trägerschaft der Campus-Kita.

 

Zudem hat sich der Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich zwischenzeitlich erhöht und wird sich auch mittelfristig weiter erhöhen. Schon zum jetzigen Zeitpunkt kann der Rechtsanspruch auf einen Krippen- und Kinder­gartenplatz aufgrund fehlender Betreuungsplätze nicht erfüllt werden. Ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen ist daher zwingend erforderlich. Für die Betreuung für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren besteht bis zum Kita-Jahr 2019/2020 ein Bedarf von ca. 230 Plätzen, für die Betreuung von Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren ein Bedarf von ca. 300 Plätzen.

 

Die Versorgungsquoten im Stadtgebiet stellen sich derzeitig wie folgt dar:

 

Krippe und Tagespflege:2016/201731,24 %

2017/201830,91 %

2018/201930,52 %

 

Kindergarten:2016/2017          102,08 %

2017/201898,47 %

2018/201993,12 %

2019/202090,54 %

 

Das mittelfristige Ziel der Bedarfsdeckung liegt in der Krippenbetreuung bei einer Versor­gungsquote von 39 % und in der Kindergartenbetreuung bei einer Quote von 102 %.

 

Daher ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte „Villa Weinhagen“ mit 50 Kindergartenplätzen bis auf Weiteres in dem zurzeit genutzten Gebäude bestehen zu lassen. An dem Umzug der HAWK-Krippe mit 45 Krippenplätzen und einer Aufstockung um 15 Krippenplätze wird fest­gehalten. Ferner sollen in der Campus-Kita 50 neue Kindergartenplätze eingerichtet werden, so dass die bisherige Größenplanung der Campus-Kita beibehalten werden kann. Mit der Einrichtung von 50 weiteren Kindergartenplätzen kann ein Teil der rechtsanspruchsfähigen Kinder versorgt werden.

 

Nähere Informationen zum weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen sollen den Ratsgremien mit einer gesonderten Vorlage im 2. Quartal 2017 vorgelegt werden.

 


Anlage/n: ///

 

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