Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/302  

Betreff: Aus- und Umbau des Straßenzugs Südliche Maschstraße/Pippelsburg von der Elzer Straße bis zur Einmündung Schusterbleek
- Erhebung einer Vorausleistung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piel, Karl-Heinz
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Abrechnungsplan  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Stadtumbaus West - Moritzberg soll nach der nördlichen Maschstraße auch der Straßenzug Südliche Maschstraße/Pippelsburg von der Elzer Straße bis zur Einmündung Schusterbleek von Grund auf aus- und umgebaut werden.

 

Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 17.09.2014 als auch im Ortsrat Moritzberg/Bockfeld am 17.06.2014 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Niedersäch-sischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.06.2012 aus, da es sich hierbei insge­samt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.

 

Des Weiteren hat die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor den Straßenbaumaß­nahmen die Erneuerung ihrer im Straßenraum verlaufenden Hausanschlussleitungen vorge­sehen.

 

In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteils-bemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitrags-pflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.

 

Der Straßenzug Südliche Maschstraße/Pippelsburg von der Elzer Straße bis zur Einmün-dung Schusterbleek ist seiner Funktion entsprechend dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2 der Satzung zuzuordnen und als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen.

 

Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 669.000,00 Euro.


Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand:

 

Teileinrichtung          Beitragsf. Aufwand: Anteil Anlieger %:   Anteil Anlieger €:

Fahrbahn   ca. 212.000,-- €        40 %            84.800,--

Gehwege,

Randstreifen u. Grün   ca. 271.500,-- €        60 %       162.900,-- €

Beleuchtung u. Ober-

flächenentwässerung   ca. 122.200,-- €        50 %           61.100,-- €

Parkflächen               ca.   56.700,-- €           70 %                  39.700,-- €

Umlagefähiger Aufwand                                            348.500,-- €

 

Beitrag pro m² Grundstücksfläche:

 

Grundstücke mit 1 VG   ca.   9,10 €/m²(VG  =  Vollgeschoss)

Grundstücke mit 2 VG   ca. 11,30 €/m²

Grundstücke mit 3 VG   ca. 13,60 €/m²

Grundstücke mit 4 VG   ca. 15,90 €/m²

 

Grundstücke mit 1 VG + AZ   ca. 13,60 €/m²

(AZ =Artzuschlag für überwiegend gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke)

 

Die Anlieger werden am 28.11.2016 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Zum Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke gehört auch das im Eigentum der Stadt  stehende Grundstück Elzer Straße 109, Flur 76, Flurstück 633/58. Auf dieses Grundstück entfallen voraussichtliche Straßenausbaubeiträge in Höhe von ca. 17.300,00 Euro. Hierin ist die Differenz zwischen Vorlage und Folgekostenabschätzung zu begründen.

 

Die Mittel für die Straßenausbaumaßnahme Südliche Maschstraße/Pippelsburg von der Elzer Straße bis zur Einmündung Schusterbleek sind im Produkt 5410100 vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt beauftragt, entsprechend § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung auf die künftige Beitragsschuld eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

Nachverfolgung:

 

ja

x

nein

 


Anlage/n:

 

- Abrechnungsplan

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abrechnungsplan (321 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (34 KB)      
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