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Vorlage - 16/293  

Betreff: Bildung des Verwaltungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gryschka, Björn
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
07.11.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 NKomVG gehören dem Verwaltungsausschuss der Oberbürger­meister, die Beigeordneten sowie die Mitglieder nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (beratende Mitglieder) an. Entsprechend § 8 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim gehören dem Verwaltungsausschuss neben den gesetzlichen Mitgliedern auch die Beamtinnen und Beamten auf Zeit mit beratender Stimme an.

 

Nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer haben die Fraktionen bzw. Gruppen folgendes Vorschlagsrecht:

 

CDU-Fraktion: 3 Sitze (Beigeordnete)

SPD-Fraktion:3 Sitze (Beigeordnete)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:2 Sitze (Beigeordnete)

AfD-Fraktion:1 Sitz (Beigeordnete bzw. Beigeordneter)

Fraktion FDP, Die Linke oder Die Unabhängigen: 1 Sitz (Beigeordnete bzw. Beigeordneter,

      gem. § 71 Abs. 2 Satz 5 NKomVG ggf. durch Losverfahren)

 

Die Fraktionen FDP, Die Linke und Die Unabhängigen haben der Verwaltung mitgeteilt, dass sie sich gemeinsam darauf verständigt haben, den Sitz im Verwaltungsausschuss der Fraktion Die Unabhängigen zuzuordnen. Damit ist das Losverfahren entbehrlich. Formal muss dies allerdings der Rat durch gesonderten einstimmigen Beschluss über ein abweichendes Verfahren nach § 71 Abs. 10 NKomVG feststellen.

 

Nach §§ 75 Abs. 1 i. V. m. 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Da auf die beiden Fraktionen FDP und Die Linke keine Beigeordnetensitze im Verwaltungsausschuss entfallen, können diese Fraktionen je ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) entsenden.

 

Nach § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für die Mitglieder jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Da die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Unabhängigen jeweils nur einen Sitz als Beigeordnete oder Beigeordneter erhalten, können sie gem. § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter benennen. Die Bestimmung der Stellvertreter erfolgt durch die Fraktionen und Gruppen und wird im Beschlussvorschlag nur nachrichtlich genannt.

 

.


Beschlussvorschlag:

 

1. Bei der Entscheidung über die Vergabe eines Sitzes im Verwaltungsausschuss zwischen den Fraktionen FDP, Die Linke und Die Unabhängigen wird gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG vom Verfahren abgewichen und auf das Losverfahren verzichtet.

 

2. Der Rat der Stadt Hildesheim stellt fest, dass dem Verwaltungsausschuss neben dem Oberbürgermeister und den Beamtinnen und Beamten auf Zeit folgende Beigeordnete und Mitglieder mit beratender Stimme angehören:

 

Beigeordnete:Stellvertreter/

Stellvertreterinen:

 

CDU-Fraktion:Dr. Ulrich Kumme Frank Wodsack

CDU-Fraktion:Ekkehard PalandtMartin Eggers

CDU-Fraktion:Dennis MünterLothar Ranke

 

SPD-Fraktion:Bernd LynackOle Hammer

SPD-Fraktion:Beate KönigKerstin Angermann

SPD-Fraktion:Detlef HansenStephan Lenz

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Jörg BredtschneiderVolker Spieth

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Ulrich RäbigerRosa Wagner-Kröger

 

AfD-Fraktion:Ralf Kriesinger Sascha Kromberg

____________________

 

Fraktion Die UnabhängigenHans-Uwe BringmannErdinc Parlak

 

:

 

Beratende Mitglieder

(Grundmandate):

 

FDP-Fraktion_______________________________________

Fraktion Die LinkeMaik BrücknerOrhan Kara

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

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