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Vorlage - 16/279-1  

Betreff: Vierte Änderung der Hauptsatzung - Ergänzungsvorlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gryschka, BjörnBezüglich:
16/279
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Beteiligt:11.3 Recht und Datenschutz
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine  15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
   61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
07.11.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  

Sachverhalt:

 

In den Vorberatungen der Vorlage 16/279 wurde angeregt, über die darin vorgestellte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim erst in der neuen Wahlperiode in den zuständigen Gremien zu beraten. Lediglich der durch gesetzliche Regelung bis zum Ende der Wahlperiode befristete § 4 der Hauptsatzung solle wie in der Vorlage vorgeschlagen bis zum 31.12.2016 übergangsweise in Kraft gesetzt werden. In § 4 der Hauptsatzung ist die Delegation bestimmter Beschlüsse auf die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geregelt. Im Folgenden noch einmal die in der Vorlage 16/279 beschriebenen Änderungen innerhalb des bis 31.10.2016 gültigen § 4:

 

§ 4 Beschließende Ausschüsse

 

zu Nr. 1 c): § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG regelt, dass der Rat u.a. über die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken beschließt. Über die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken mit einem Vermögenswert bis 25.000,00 Euro zzgl. MwSt. beschließt nach § 3 Abs. 1, Satz 1, 2. Halbsatz i.V.m. Satz 2 der Oberbürgermeister nach vorheriger Anhörung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften (FinA). Bislang wurde allein die Veräußerung von städtischen Grundstücken mit einem Vermögenswert von mehr als 25.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro durch den Verwaltungs­ausschuss auf den FinA delegiert (§ 4 Abs. 1 c der Hauptsatzung). Dies soll nun zur Vereinheitlichung um den Begriff "Belastung" analog zum NKomVG erweitert werden.

 

zu Nr. 2 d): Die bisherige Delegation von Beschlüssen zu projektbezogenen öffentlich-rechtlichen Verträgen wird beendet, da die finanzielle Dimension typischer städtebaulicher Verträge deutlich über den vergleichbaren, in Nr. 1) auf den FinA delegierten Entschei­dungsbefugnissen liegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage zu Vorlage 16/279-1) wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (9 KB)      
Stammbaum:
16/279   Vierte Änderung der Hauptsatzung   10 Büro des Oberbürgermeisters   Beschlussvorlage
16/279-1   Vierte Änderung der Hauptsatzung - Ergänzungsvorlage   10 Büro des Oberbürgermeisters   Beschlussvorlage
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