Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/292  

Betreff: Bildung der Organe des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine und des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Holze, Dieter
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
07.11.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Anlässlich der Fusion der Sparkassen Hildesheim und Goslar/Harz und der Kreissparkasse Peine zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine wird der Sparkassenzweckverband Hildes­heim zum 01.01.2017 um den Landkreis und die Stadt Goslar sowie den Landkreis Peine als Verbandsmitglieder erweitert. Er trägt fortan den Namen Sparkassenzweckverband Hildes­heim Goslar Peine und ist Träger der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine. Gleichzeitig wird der Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, der bislang Träger der Sparkasse Goslar/Harz ist, aufgelöst. Zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Landkreis Peine wurde anlässlich der Fusion der Sparkassen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u.a. die Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes vorgibt und weitere Regelungen zur Besetzung der Organe des als Träger fungierenden Sparkassenzweckverbandes sowie der Organe der Sparkasse enthält. Die Zusammen­setzung der verschiedenen Organe gestaltet sich wie folgt:

 

 

Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine

 

Verbandsversammlung

 

Nach § 4 Abs. 1 der Verbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus

 

a)      den Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder; die Vertretung eines Ver­bandsmitglieds (Rat, Kreistag) kann auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten in die Verbandsver­sammlung entsenden. Ist der Hauptverwaltungsbeamte ehrenamtlicher Geschäfts­führer des Verbandes, so entsendet das Hauptorgan des betreffenden Verbandsmit­glieds ein anderes seiner Mitglieder in die Verbandsversammlung.

 

b)      5 weiteren Vertreterinnen oder Vertretern, von denen der Landkreis Hildesheim 2 Personen, die Stadt Hildesheim 2 Personen und der Landkreis Peine 1 Person entsenden. Die vorstehend genannten Vertreterinnen oder Vertreter müssen für die Vertretung des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

 

 

Die Stellvertretung des der Verbandsversammlung angehörenden Hauptverwaltungs-beamten bzw. des an seiner Stelle entsandten Bediensteten bestimmt das jeweilige Verbandsmitglied. Über die Stellvertretung von Herrn Landrat Levonen in der Verbands­versammlung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Für die von den Vertretungen nach § 4 Abs. 1 a) Satz 2 und b) entsandten Mitglieder können von der jeweiligen Vertretung Ersatzpersonen benannt werden. Die Ersatzpersonen müssen ebenfalls für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

 

Da das Amt des Geschäftsführers nach § 4 Abs. 1 des öff.-rechtl. Vertrages in der ersten Hälfte der Wahlperiode bei dem Oberbürgermeister (OB) der Stadt Hildesheim liegt, ist an seiner Stelle ein Ratsmitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Mitgliedschaft dieses Ratsmitglieds endet, sobald der Oberbürgermeister nicht mehr Geschäftsführer ist.

 

Das führt zu folgendem Besetzungsschlüssel:

 

Landkreis Hildesheim:Landrat Olaf Levonen + 2 Mitglieder

Stadt Hildesheim:OB Dr. Meyer / Ratsmitglied (anstelle von OB Dr. Meyer)

+ 2 Mitglieder

Landkreis Goslar:Landrat Thomas Brych

Stadt Goslar: Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk

Landkreis Peine:Landrat Franz Einhaus + 1 Mitglied

 

 

Vorsitz in der Verbandsversammlung

 

Die Verbandsversammlung wählt nach § 7 Abs. 1 der Verbandsordnung aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter eines Verbandsmitglieds für die Dauer von jeweils 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. Vorsitzende sollen nach § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Wechsel in der genannten Reihenfolge der Landrat des Landkreises Goslar und des Landkreises Peine sein. Den Hauptverwaltungsbeamten, der nicht zum Vorsitzenden gewählt wird, wählt die Verbandsversammlung zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Danach sind für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) Herr Landrat Thomas Brych zum Vorsitzenden und Herr Landrat Franz Einhaus zum stell­vertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu wählen.

 

 

Geschäftsführung

 

Nach § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) gewählt. Der Verbandsgeschäftsführer darf der Verbandsversammlung nicht angehören. Die Verbandsversammlung regelt die Stellver­tretung.

 

In § 6 des zwischen den Verbandsmitgliedern geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist festgelegt, dass das Amt des Geschäftsführers in der ersten Hälfte der Wahlperiode bei dem Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim liegt und nach 2 ½ Jahren zum Landrat des Landkreises Hildesheim wechselt. Zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter ist eine leitende Beamtin oder einen leitender Beamter der Stadt Hildesheim bzw. des Landkreises Hildes­heim zu wählen.

 

 

Danach ist für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) Herr Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes zu wählen. Zur stellvertretenden Geschäftsführerin soll Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne gewählt werden.

 

Über die Entsendung der Mitglieder in die Verbandsversammlung und deren Stellvertretung bestimmt nach § 4 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung die Vertretung der jeweiligen Träger.

 

Bei der Benennung der Mitglieder für die Verbandsversammlung ist zu berücksichtigen, dass auf die hälftige Besetzung mit Frauen und Männern hinzuwirken ist.

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind als Vertreterinnen und Vertreter der sie entsendenden Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des jeweiligen Rates bzw. Kreistages sowie des Verwaltungs- bzw. Kreisausschusses gebunden.

 

 

Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

 

Bestimmung der zu entsendenden Mitglieder

 

Der Sparkassenzweckverband Hildesheim hat als Träger der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu entsenden.

 

Nach § 7 Abs. 1 der Sparkassensatzung besteht der Verwaltungsrat neben den Mitgliedern, die nach dem Nieders. Personalvertretungsgesetz gewählt werden (Beschäftigtenvertreter) aus

 

a)        der oder dem Vorsitzenden und

b)        11 vom Träger entsandten Mitgliedern.

 

Der zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Land­kreis Peine geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag bestimmt in § 7 Abs. 3, dass der jeweilige Verbandsgeschäftsführer Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Danach wird Herr Oberbürgermeister Dr. Meyer für die Dauer von 2 ½ Jahren (erste Hälfte der Wahlperiode) Vorsitzender des Verwaltungsrates.

 

 

Nachrichtlich:

Außerdem ist vorgesehen, dass der Verwaltungsrat den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim oder der Stadt Hildesheim, der nicht Verbandsgeschäftsführer ist, hier also Herrn Landrat Levonen, zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Des Weiteren ist bestimmt, dass der Verwaltungsrat den Landrat des Landkreises Goslar oder des Landkreises Peine zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wählt, mit der Maßgabe, dass diese sich entsprechend § 5 abwechseln sollen. Die Wahl der stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden obliegt dem Verwaltungsrat.

 

Die Mitglieder zu b) werden von den Verbandsmitgliedern vorgeschlagen. Nach § 7 Abs. 2 des öffentlich rechtlichen Vertrages sollen die Verbandsmitglieder, die nicht den Ver­waltungsratsvorsitzenden stellen, ihre Hauptverwaltungsbeamten in ihren Vorschlag auf­nehmen.

 


Danach ergibt sich folgender Besetzungsschlüssel:

 

Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer (Stadt Hildesheim)

 

11 vom Träger entsandte Mitglieder:

Landkreis Hildesheim:Landrat Olaf Levonen + 2 Mitglieder

Stadt Hildesheim:2 Mitglieder

Landkreis Goslar:Landrat Thomas Brych + 1 Mitglied

Stadt Goslar: Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk

Landkreis Peine:Landrat Franz Einhaus + 2 Mitglieder

 

Die vom Träger entsandten Mitglieder müssen nach § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) zur Vertretung eines der Verbandsmitglieder wählbar sein. Von den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Vertretung des Trägers entsandt werden, darf nicht mehr als die Hälfte dieser Vertretung (= Verbandsversammlung) angehören. Der geborene Vorsitzende wird bei der Berechnung nicht mitgezählt und auch nicht einge­rechnet.

 

Daraus ergibt sich, dass von den vorstehenden 11 vom Träger entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrates maximal 5 der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes angehören dürfen. Da dem Verwaltungsrat bereits 4 Hauptverwaltungsbeamte angehören, die auch Mitglieder der Verbandsversammlung sind, darf maximal ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates auch der Verbandsversammlung angehören.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen.

 

Bei der Wahl der neben den Hauptverwaltungsbeamten zu entsendenden Personen ist das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend anzuwenden. Bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat ist zu berücksichtigen, dass auf die hälftige Besetzung mit Frauen und Männern hinzuwirken ist.

 

 

Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten

 

Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine gehören nach § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (NPersVG) 6 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Bediensteten an.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten müssen grundsätzlich selbst Beschäftigte der Sparkasse sein. Wenn den Beschäftigten jedoch mehr als zwei Sitze zustehen, dürfen gemäß § 110 Abs. 2 Satz 4 NPersVG von je drei Vertreterinnen oder Vertretern jede Dritte oder jede Dritte nicht Beschäftigte bzw. Beschäftigter der Einrichtung sein. Bei sechs zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern der Bediensteten ergibt sich, dass zwei davon nicht Beschäftigte bzw. Beschäftigter der Einrichtung sein dürfen. Für jeden der zu besetzenden Sitze wird mindestens die doppelte Anzahl der Personen gewählt, also acht Bedienstete und zwei Nicht-Bedienstete.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter werden aus dem Kreis der gewählten Personen bestätigt. Als Ersatzmitglieder kommen nur diejenigen in Frage, die gewählt aber nicht als Mitglieder bestätigt wurden. Nach § 110 Abs. 4 NPersVG werden die gewählten Personen durch die Verbandsversammlung bestätigt. Die für die Bestätigung zuständige Stelle soll bei ihrer Entscheidung die sich aus dem Ergebnis der Wahl ergebende Reihenfolge der gewählten Personen berücksichtigen.

 

Die Beschäftigten der zukünftigen Sparkasse Hildesheim Goslar Peine werden am 27.10.2016 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat wählen. Sobald die Namen der Gewählten vorliegen, wird diese Beschlussvorlage entsprechend ergänzt.

 


Beschlussvorschlag:

 

1)     Die Stadt Hildesheim wird in der Verbandsversammlung des Sparkassen­zweckverbandes Hildesheim Goslar Peine vertreten durch

 

a)Herrn Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer bzw. anstelle von Herrn Dr. Meyer nach dessen Wahl zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes durch folgendes Ratsmitglied

 

 

Mitglied

Ersatzperson

 

Herr Spieth

Herr Räbiger

 

b)sowie folgende Personen
 

 

Mitglied

Ersatzperson

1.

 

 

2.

 

 

 

2)     Herr Oberbürgermeister Dr. Meyer und die weiteren Mitglieder der Verbandsver­sammlung werden als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)     Zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Landrat des Landkreises Goslar, Herr Thomas Brych gewählt.

 

b)     Zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassen­zweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Landrat des Landkreises Peine, Herr Franz Einhaus gewählt.

 

c)      Zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer gewählt.

 

d)     Zur stellvertretenden Geschäftsführerin des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) die Stadtkämmerin der Stadt Hildes­heim, Frau Antje Kuhne, gewählt.

 

e)     In den Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine werden folgende Personen entsandt:

 

-          der Landrat des Landkreises Hildesheim, Herr Olaf Levonen,

-          die zwei weiteren vom Landkreis Hildesheim benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter

-          der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim Herr Dr. Ingo Meyer als Vor­sitzender,

-          die folgenden zwei von der Stadt Hildesheim benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter

 

1.

 

 

2.

 

 

-          der Landrat des Landkreises Goslar, Herr Thomas Brych,

-          die/der weitere vom Landkreis Goslar benannte Vertreterin bzw. Vertreter,

-          der Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Herr Dr. Oliver Junk,

-          der Landrat des Landkreises Peine, Herr Franz Einhaus und

-          die zwei weiteren vom Landkreis Peine benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter.

 

f)Folgende gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten werden als ordent­liche Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildes­heim Goslar Peine bestätigt:

 

Betriebsangehörige Vertreterinnen

und Vertreter:

Nicht betriebsangehörige Vertreterinnen

und Vertreter:

Ordentliche Mitglieder:

- Stefanie Kandulski

- Michael Wegner

- Thomas Weitling

- Marcel Schmidt

 

Ordentliche Mitglieder:

- Kathrin Kemper

- Rainer Kuhn

 

Ersatzmitglieder:

- Kathrin Kelpe

- Peter Kook

- Timm Wiesemann

- Thomas Blanke

Ersatzmitglieder:

- Ilona Heitmann

- Markus Brinkmann

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

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