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Vorlage - 14/313  

Betreff: Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Einrichtung eines Sonderfonds für Verhütungsmittel für einkommensschwache Familien und Empfänger/innen von ALG II, Grundsicherung, AsylblG, Wohngeld und Kinderzuschlag
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Fraktion B 90/DIE GRÜNEN
Verfasser:Henning, Silke
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Henning, Silke
Beratungsfolge:
Jugend- und Sozialausschuss Vorberatung
16.09.2014 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2004 werden nicht verschreibungspflichtige Leistungen für Versicherte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten (ALG II und Grundsicherung) und älter als 20 Jahre sind, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Der Gesetzgeber sieht hier keinen gesonderten Bedarf, sondern verlangt von den Leistungsempfänger_innen, dass sie Kosten für Familienplanung und Verhütung aus ihrem Regelbedarf bestreiten. Dieser sieht aktuell monatlich für Gesundheitsfürsorge 16,81 Euro vor. Daher müssen alle Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für Verhütung selbst tragen, wenn sie eine mögliche Schwangerschaft verhindern möchten. Wohingegen Schwangerschaftsabbrüche nach Konfliktberatung und mit Beratungsschein von den Ländern finanziert werden.

Für die Finanzierung von dauerhaften Verhütungsmitteln wie z.B. einer Spirale müssen zwischen 200 bis 400 Euro aufgewendet werden. Ratenzahlungen sind in der Regel nicht möglich, sodass die Finanzierung für einkommensschwache Familien nicht realisierbar ist.

 

Frauen und Männer, die staatliche Leistungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, sind ohnehin in der Wahl der Verhütungsmethode und in der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen deutlich eingeschränkt.

So wird oftmals aus finanziellen Gründen auf unsichere Verhütungsmethoden zurückgegriffen oder gar verzichtet, sodass ungeplante Schwangerschaften entstehen können, die in der Lebens- und Familienplanung gar nicht mehr vorgesehen waren. Die daraus resultierenden Mehrkosten wie z.B. den Mehrbedarf für Schwangere, die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Kosten für Unterkunft sowie einmalige Leistungen im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt tragen bei Empfänger_innen von existenzsichernden Leistungen die zuständigen Kommunen. 

Hier ist eindeutig eine Gesetzeslücke vorhanden und eine eklatante Benachteiligung und Diskriminierung von einkommensschwachen Frauen. Verhütung darf kein Luxusgut sein, es ist ein existentielles Bedürfnis und ein Grundrecht, das jedem Menschen zugebilligt werden muss. Familienplanung und Verhütung darf nicht vom Einkommen abhängig sein und wurde bereits 1995 von der UN als Menschenrecht anerkannt.

 

Alle Frauen müssen das Recht haben, über Zeitpunkt und Anzahl von Kindern selbstbestimmt entscheiden zu können!

Einzelne Kommunen und Länder haben diesen Bedarf bereits erkannt und eigene Mittel zur Finanzierung von Verhütungsmitteln zur Verfügung gestellt.

Hier sollte auf Bundesebene eine Gesetzesänderung angestrebt und verwirklicht werden, die der Lebenswelt der Frauen entspricht. Nichtsdestotrotz sollte Verhütung und Familienplanung nicht vom Wohnort oder der Haushaltslage der jeweiligen Kommune abhängig sein! Daher müssen auch einkommensschwache Frauen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Hildesheim haben, die Möglichkeit haben, über ihre Sexualität und Familienplanung selbst bestimmen zu können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Jugend und Soziales spricht sich gegen die weitere Diskriminierung und Benachteiligung von einkommensschwachen Frauen aus und empfiehlt daher, im Rahmen der Haushaltsplanung die Möglichkeit zu prüfen, ab dem 01.01.2015 einen Sonderfonds mit einem angemessenen Sockelbetrag von etwa 5.000,00 Euro für die Finanzierung von dauerhaften Verhütungsmitteln für Empfänger_innen von existenzsichernden Leistungen einzurichten.

Desweiteren wird die Verwaltungsspitze beauftragt, sowohl über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund als auch über die Hildesheimer Bundes- und Landtagsabgeordneten aller Parteien für dieses Thema zu sensibilisieren und sich dafür einzusetzen, damit dauerhaft eine Zusicherung der Finanzierung durch Bundesmittel erfolgen kann.

 


Anlage/n:

 

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