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Vorlage - 14/204  

Betreff: Vorstellung des Vorentwurfs Stadtumbauprojekt Oststadt - Moltkestraße und Goebenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Information
23.06.2014 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
09.07.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
17.09.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Lageplan 1  
Lageplan 2  

 

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 11.11.2013 die Vergabe der Planungsleistungen für den Umbau der Moltkestraße mit Goebenstraße beschlossen. Die Straßen sind aufgrund der städtebaulichen Defizite in das Stadtumbauprogramm aufgenommen worden und darüber hinaus in einem technisch schlechten Zustand, so dass ein grundlegender Umbau zur Beseitigung der diversen Defizite erforderlich ist. Um die Maßnahme in 2015 beginnen zu können wird der bisherige Vorentwurfsstand den Gremien mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme vorgelegt. Der Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat erörtert.

 

Im Vorfeld der Planungsaufnahme hat die Verwaltung am 21.01.2014 eine Anliegerinformation durchgeführt, um die betroffenen Anlieger und Bewohner nach deren Wünsche für die künftige Straßenraumgestaltung zu befragen. Von den rd. 240 Geladenen haben rd. 80 Teilnehmer von dem Informationsangebot Gebrauch gemacht. Die bei der Veranstaltung von der Verwaltung verwendete Präsentation war für rd. 8 Wochen im Internet veröffentlicht, um auch den nicht erschienenen Bürgerinnen und Bürger das Informationsangebot zu eröffnen.

 

Maßgeblicher Tenor der Bürgerinnen und Bürger war:

-        kein Verlust an Parkraumangebot

-        möglichst frühzeitige Information über die entstehenden Straßenausbaubeiträge

-        der Verkehrslärm soll abnehmen

-        Baumpflanzungen sind vor dem Hintergrund der vorhandenen Anliegerbepflanzungen und mit Blick auf den Laubfall nicht gewünscht. Dieses gilt insbesondere, wenn durch Bäume Parkmöglichkeiten verloren gingen

-        Anregung zur Markierung von Schutzstreifen in der Moltkestraße

-        die Radfahrer sollten auf dem Gehweg fahren

-        der fließende Verkehr in der Moltkestraße soll insgesamt besser organisiert werden

-        die Goebenstraße sollte als Einbahnstraße geführt werden

-        die Goebenstraße sollte auf keinen Fall als Einbahnstraße geführt werden

-        Querschnittsaufteilung (Goebenstraße) wie in der Kampstraße (keine Mischverkehrsfläche)

-        Querschnitt der Goebenstraße sollte evtl. Verdrängungsverkehre aufgrund einer Sperrung der Steingrube berücksichtigen

 

Technische und funktionale Defizite des Straßenraums aus Sicht der Verwaltung:

-        unbegrünte, gradlinige Straßenzüge

-        überdimensionierte Fahrbahnbreite

-        durch einhüftiges Parken nur sehr eingeschränkt nutzbare Fahrbahnbreite in der Moltkestraße, was zu Defiziten in der Verkehrsabwicklung des ÖPNV führt

-        fehlende Aufenthaltsqualität

-        unebene Fahrbahnbefestigung mit erheblicher Verkehrslärmbeeinträchtigung

-        geringe nutzbare Gehwegbreiten durch einhüftiges oder vollständiges Parken auf den Gehwegen

-        Schulweg unzureichend gelöst

 

Breitenverfügbarkeit

Die Moltkestraße und die Goebenstraße (Fluchtlinienplan von 1898) verfügen gemessen an den heutigen Nutzungsansprüchen nur über eine eingeschränkte Breite von rd. 12,00 m zwischen den Grundstücksgrenzen. Diese geringe Breite verhindert, dass alle Wünsche an den Straßenraum in vollem Umfang realisiert werden können.

 

Entwurfsvorgaben

Der beim Straßenentwurf zu beachtende „Masterplan“ der Stadt bestimmt im IVEP die Verkehrsfunktion der Moltkestraße als ÖPNV-Strecke. Besondere, über Anlieger- und Sammelstraßenfunktionen hinausgehende Ansprüche werden im IVEP für die Moltkestraße nicht genannt.

Die Goebenstraße ist reine Anliegerstraße. Im Radwegeplan haben beide Straßenzüge keine herausgehobene Bedeutung.

 

Verkehrsbelastung Moltkestraße

-        Verkehrsbelastung 11.000 Kfz/24 h

-        Verkehrsbelastung (bei Sperrung der Steingrube) 4.500 Kfz/24 h

-        SVHi – Linie 3

 

„Steckbrief“ des Vorentwurfs Moltkestraße

-        die Fahrbahnbreite wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche mit 6,00 m zwischen den Borden geplant. Hinweis: Die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06 –, Tabelle 7, weist für „Hauptverkehrsstraßen mit ÖPNV-Nutzung eine Regelbreite von 6,50 m aus. Behinderungen im Bus-Begegnungsverkehr sind daher mit dem empfohlenen Fahrbahnquerschnitt nicht auszuschließen (vgl. Goschenstraße). Die Ausführung der Regelbreite hätte aber eine weitere Unterschreitung der Gehwegbreiten oder einen weiteren Parkraumverlust zur Folge. In Abwägung aller Interessen wird daher eine Unterschreitung des Regelmaßes für die Fahrbahn empfohlen. Mit Blick auf die jetzige nutzbare Breite von rd. 5,80 m, stellt dieses immer noch eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar.

-        bauliche Anlage von Längsparkstreifen in der Regelbreite von 2,00 m gem. Tab. 22 der RASt. Die Längsparkstreifen werden im Abstand von rd. 27 m durch Baumpflanzungen aufgelockert, auch um den Straßenraum optisch einzuengen und die Durchfahrtsgeschwindigkeit zu reduzieren.

-        Herstellung von beidseitigen Gehwegen in ca. 2,00 m Breite. Hinweis: Die Regelbreite der RASt von 2,50 m für Gehwege wird unterschritten. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass aufgrund des geordneten baulichen Parkens ein einhüftiges Parken auf den Gehwegen zukünftig unterbleibt, so dass trotz der Unterschreitung der Regelbreite eine Verbesserung zum Status quo eintritt.

 


„Steckbrief“ des Vorentwurfs Goebenstraße

-        die Fahrbahnbreite wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche mit 4,00 m zwischen den Borden geplant. Hinweis: Die Regelbreite der RASt von 4,50 m bis 5,50 m für Erschließungsstraßen wird unterschritten.

-        bauliche Anlage von Längsparkstreifen in der Regelbreite von 2,00 m gem. Tab. 22 der RASt. Die Längsparkstreifen werden durch Baumpflanzungen im Abstand von rd. 40 m aufgelockert.

-        Herstellung von beidseitigen Gehwegen in ca. 2,00 m Breite. Hinweis: Die Regelbreite der RASt von 2,50 m für Gehwege wird unterschritten.

 

Trotz Unterschreitung von Regelbreiten ist diese Querschnittsaufteilung bei Anliegerstraßen mit diesen Nutzungsansprüchen vertretbar (vgl. Kampstraße).

 

Durch den Umbau der Moltkestraße werden keine baulichen Fakten geschaffen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Realisierung der Sperrung der Steingrube verhindern. Eine evtl. Sperrung der Steingrube in Höhe der Parkanlage hat keine Auswirkungen auf den vorgesehenen Straßen- und Fahrbahnquerschnitt der Moltkestraße, weil dieser unabhängig von einer Sperrung dem Nutzungsanspruch des ÖPNV geschuldet ist.

 

Einzelheiten der Vorplanung ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.

 

Im Haushaltsplan sind für diese Maßnahme Auszahlungen in Höhe von 1.278.000 € und Einzahlungen (NKAG-Beiträge und Städtebauförderung) in Höhe von 1.128.500 € veranschlagt.

 

Die Gremien werden gebeten, die Planungen grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, damit hierauf aufbauend eine vertiefende Planung erstellt werden kann.

 


Anlage/n:

  1. Lageplan 1
  2. Lageplan 2

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan 1 (867 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan 2 (768 KB)      
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