Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung der Stadt Hildesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neustadt"   

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/027 Satzung der Stadt Hildesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neustadt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Dirk
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Eckardt referierte die Vorlage.

 

Herr Weiß hinterfragte hinsichtlich des Sanierungsgebietes, weshalb lediglich eine Seite des Hindenburgplatzes berücksichtigt wurde. Weiter hinterfragt er, ob man die bisher fehlende Seite auch in Betracht ziehen könnte.

 

Frau Döring teilte mit, dass das Sanierungsgebiet nicht in Stein gemeißelt sei. Es erfolgte immer eine bedarfsgerechte Anpassung. Das Sanierungsgebiet könne in Absprache mit dem Ministerium geändert werden.

 

Herr Dr. Dr. Sopjani teilte mit, dass im fünften Absatz vom 18.12.2024 die Rede sei. Er betonte, dass das Datum in der Zukunft liegen würde.

 

Frau Döring teilte mit, dass dies selbstverständlich 18.12.2023 heiße.

 

Herr Dr. Dr. Sopjani teilte weiterhin mit, dass er gegen die Vorlage stimmen werde. Es sei falsch, ein ganzes Gebiet zu einem Sanierungsgebiet zu machen. Es gebe erhebliche Einschränkungen und Nachteile für die Eigentümer, welche Grundbucheinträge nach sich ziehen würde.

 

Frau Döring teilte mit, dass es möglich sei, ein ganzes Gebiet zu einem Sanierungsgebiet zu machen. In den 80er und 90er Jahren erfolgte dies bereits in der Nordstadt. Die angesprochenen Grundbucheintragungen seien in diesem Sanierungsgebiet explizite ausgeklammert worden.


Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Hildesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neustadt" (Sanierungssatzung) wird beschlossen. Die Durchführung der Sanierung soll gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb von 15 Jahren erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

40 Ja-Stimmen  

1 Nein-Stimme    

3 Enthaltungen

Seitenanfang