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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Prüfauftrag Einbahnstraßenregelung östlich der Universität Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/060 Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Prüfauftrag Einbahnstraßenregelung östlich der Universität Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Weber referierte den Sachverhalt zur Parksituation im Viertel zu Semesterbeginn der Universität. Auf dieser Grundlage sei der Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert worden, die Sinnhaftigkeit einer Einbahnstraßenregelung östlich der Universität zu hinterfragen.

 

Herr Parecker sagte, dass die Parkplatzsituation das eine, der gefährliche Parksuchverkehr jedoch das andere sei. Die Überlegung sei gewesen, dass der Verkehr über die Einbahnstraßenregelung über die Ortelsburger Straße, Stettiner Straße und Allensteiner Straße wieder heruntergeführt wird. Um eine Expertise zu dem Vorschlag des Ortsrats einzuholen, sei dieser Prüfauftrag formuliert worden. Die Verwaltung werde darum gebeten, die Entscheidung unter der Beteiligung der Gremien und der Anwohnerinnen und Anwohner zu fällen. Der Ortsrat sei auch offen für Alternativvorschläge, welche eine Entlastung bewirken könnten, auf welche er weiterhin hoffe.

 

Frau Dr. Weber ergänzte, dass der Prüfauftrag die Fragen und Aussagen aus dem Anwohnerbrief aufnehmen solle.

 

Herr Hirbod sagte, dass die Ortsräte nicht purer Selbstzweck seien und appellierte an die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern, um solche Probleme anzufassen und für alternative Lösungen zu werben. Es müsse jedoch jedem klar sein, dass sich diese Viertel verändern müssten und es kein Bestandsrecht gebe. Er warb dafür, diesem Wandel mit einer gewissen Gelassenheit zu begegnen.

 

Herr Brandes sagte, dass der Prüfauftrag auch Kosten verursache, was in Zeiten, in welchen über Aufgabenkritik diskutiert werde, ebenfalls kritisch betrachtet werden müsse. Auch würde ein solcher Auftrag wertvolle Ressourcen der Verwaltung binden.

 

Frau Dr. Weber antwortete, dass man genauso auch eine große Anzahl an Fürsprechern unter den Anwohnern finden würde. Hier sei man seit vielen Jahren im Gespräche und es handele sich um keinen spontanen Aktionismus. Es könne auch sein, dass der Prüfauftrag ergebe, dass es keine Lösung gibt. In diesem Fall müsse man dies schlicht akzeptieren. Bevor man dies jedoch so hinnimmt, sei es der Mehrheitsgruppe wichtig, diesen Prüfauftrag zu stellen. Insgesamt stelle die Mehrheitsgruppe zudem relativ wenige Prüfaufträge.

 

Herr Rühmann sagte, dass natürlich irgendwo Kapazitäten dafür geschaffen werden müssten, dies aber irgendwie umgesetzt werden würde. Er fragte zudem, ob mit der Formulierung, dass in alle unterschiedliche Richtungen Einbahnstraßen geprüft werden sollen, gemeint sei, dass auch geprüft werden solle, ob Anlieger möglicherweise ihre Grundstückszufahrten verändern müssen. Wer die Situation vor Ort kenne, der wisse, dass einige Garagen nur aus einer Richtung anfahrbar seien.

 

Frau Dr. Weber erwiderte, dass soetwas natürlich nicht geprüft werden solle. Es gehe bei dem Prüfauftrags nicht um eine Umgestaltung des Viertels, sondern um Verkehrsführung und Verkehrsströme und zu erruieren, ob eine solche Maßnahme überhaupt sinnvoll ist.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt verschiedene Varianten der Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet östlich des Hauptcampus der Universität Hildesheim folgende Straßen betreffend zu prüfen: Ortelsburger Straße (ab Prof. König Heim), Stettiner Straße und Allensteiner Straße (ab Ortelsburger Straße).

 

Im Rahmen der Prüfung werden folgende Aspekte berücksichtigt:

 

1. Die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und der Verkehrsströme durch verschiedene Modelle (unterschiedliche Richtungen/Streckenabschnitte) der Einbahnstraßenregelung.

2. Eine Bewertung der Auswirkungen einer möglichen Einbahnstraßenregelung auf den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit, die Parksituation und die Anzahl der Parkplätze.

 

Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden dem entsprechenden Fachausschuss und dem Ortsrat im dritten Quartal 2024 dargestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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