Stadt Hildesheim

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Auszug - Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 15.1
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/003-1 Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schütz, MichaelBezüglich:
24/003
Federführend:42 Fachbereich Archiv und Bibliotheken Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau König merkte an, dass keine Nachverfolgung in der Vorlage vermerkt sei.


Beschluss:

 

1. Die Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einreichungsfristen für das Jahr 2025 für investive Kulturförderung der Stadt Hildesheim, investive Sportförderung der Stadt Hildesheim sowie der Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen anzugleichen. Weiterhin sind Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung als auch der weiteren Vereinheitlichung der Richtlinien zu prüfen. Die Ergebnisse sind spätestens im IV. Quartal 2024 dem Rat mitzuteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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