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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Müller lobte die Stadtteilkonferenz und fragte, ob deren Ergebnisse öffentlich einsehbar seien und ob über die Beschlüsse in der heutigen Sitzung diskutiert werde.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass Herr Köster in der Zeitung einen Bericht geschrieben habe. Es sei in der heutigen Sitzung ein erster Antrag als Ergebnis der Stadtteilkonferenz auf der Tagesordnung vorgesehen.

 

Herr Hielscher fragte, ob es für den Grillplatz einen Ansprechpartner bei Ruhestörungen gebe.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass es im neuen Jahr eine Änderung im Vergabeverfahren des Schlüssels geben werde. Es sei dann ein gesondertes Schriftstück zu unterzeichnen, welches den expliziten Verzicht auf verstärkte Musik bestätige, sodass man im Zweifel eine Handhabe zur Umsetzung des Lärmschutzes habe.

 

Herr Dr. Kumme ergänzte, dass es natürlich eine Ansprechpartnerin gebe. Frau Gert verwalte den Grillplatz und sei somit auch Ansprechpartnerin und dafür verantwortlich, durchzusetzen, dass der Lärmschutz eingehalten werde.

 

Herr Bartels ergänzte, dass in der Diskussion der letzten Sitzung das Thema Lärmbelästigung mitberücksichtigt worden sei. Man habe sich über Herrn Wiltzsch erkundigt, wie die akute Beschwerdelage aussieht. Das Ergebnis sei gewesen, dass es innerhalb eines Jahres zwei offizielle Beschwerden gegeben habe. Dies führe zu dem Eindruck, dass der Betrieb ordentlich verlaufe. Wäre hier eine tiefgreifende Lärmbelästigung vorhanden, so habe er das Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger, dass diese dann auch gemeldet werden würden.

 

Herr Dulle sagte, dass in der letzten Sitzung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses OS280 berichtet worden sei. In der Begründung seien Kriterien für die Gleichstellung angeführt worden. In der Zeitung seien gegenteilige Aussagen zu lesen gewesen. Er fragte, wann der Zaun entfernt werde.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass die Stadtverwaltung klargestellt habe, dass derartige Aktivitäten zurückgenommen werden würden. Der Ortsrat habe es so verstanden, dass derartige Maßnahmen innerhalb einer Frist rückgängig gemacht werden würden. Selbstverständlich gebe es keine Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, um das eigene Grundstück zu vergrößern. Sollte dies beobachtet werden, so sei es vollkommen richtig, dies anzuprangern. Er habe keinen Zweifel daran, dass die Stadt dann auch tätig werde.

 

Herr Scholz sagte, dass die Verwaltung grundsätzlich zu den Aussagen stehe, welche sie selbst in ihren Vorlagen und Ankündigungen tätige. Hier sei weniger verbindlich, welche Einschätzung in der Zeitung abgegeben werde. Die Verwaltung habe sich dies per Beschluss vorgenommen und dies werde seines Wissens nach auch so umgesetzt werden.

 

Herr Dr. Kumme sagte, dass der Beschluss die Funktion gehabt habe, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens vor einigen Jahren rückabzuwickeln, sodass der alte Babauungsplan weiter gelte. Alles andere habe damit nichts zu tun. Der dort kritisierte Vertrag zur Übernahme der Pflege des Grundstücks sei unwirksam, da damals gewisse Formalien nicht eingehalten worden seien.

 

Herr Dulle sagte, dass es seit 2022 einen neuen Patenschaftsvertrag gebe und der Zaun immer noch stehe.

 

Herr Dr. Kumme antwortete, dass der Zaun dort nicht stehen dürfe und entfernt werden müsse.

 

Herr Pfündling sagte, dass bei den Pop-Up Radwegen am Hohnsen eine mangelhafte Einhaltung der Verkehrsregeln gegeben sei. Er fragte, ob diesbezüglich weiterführende Hinweise für die Verkehrsteilnehmer möglich seien. Außerdem fragte er, ob es möglich sei, einen größeren Mülleimer am Eilersteich zu installieren, da der kleine Mülleimer regelmäßig überfüllt sei.

 

Herr Wiltzsch sagte, dass die StVO seitliche Reflektoren und ein funktionierendes Front- sowie Rücklicht vorschreibe. Das Tragen heller Kleidung sei hingegen nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam. Verstöße gegen die StVO würden konsequent geahndet werden.


 


 

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