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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Brouër referierte die Vorlage.
Herr Krettek fragte, wie weit die Planungen bezüglich des neuen Lebensmittelmarktes seien und was mit dem alten Lebensmittelmarkt passiere.
Herr Münter sagte, dass man einige Details im Sinne des Schutzes der unternehmerischen Tätigkeit nicht öffentlich besprechen sollte und verwies deshalb auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Frau Wendt fragte, ob die öffentliche Auslegung falsch formuliert sei oder ob der Auslegungsbeschluss fehlen würde.
Frau Brouër antwortete, dass die öffentliche Auslegung formal wichtig, jedoch auch ohne Beschluss möglich sei. Die Verwaltung lege diesen aus Gründen der Transparenz vorab vor. Das rechtlich wesentliche Kriterium sei jedoch bloß der Zeitraum für die Auslegung.
Herr Räbiger fragte, ob die Regelung über die Leitungsverlegung eine Erschließung des Zweitgrundstückes eröffne, da dadurch eine Rechtssicherheit gegeben sei.
Frau Brouër bejahte dies.
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in den Abwägungstabellen als Abwägung zu den in der Zeit der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch beziehungsweise der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder verworfen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans OS 286 „Eichholz" wird gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans OS 286 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig