Stadt Hildesheim

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Auszug - Aufbau Kompensationskataster und Einführung Ökokonto  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/397 Aufbau Kompensationskataster und Einführung Ökokonto
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ihssen, Wiebke
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die anhängende Präsentation.

 

Herr Räbiger lobte das neue Verfahren und sicherte seine Zustimmung zu. Ein weiterer Vorteil könne sein, dass man Geld spare, wenn man größere Flächen käuflich erwerbe. Er fragte, ob das Geld, welches damals zu diesem Zweck bereitgestellt worden sei, noch zum Erwerb von Grundstücken zum günstigsten Zeitpunkt bereitstehe.

 

Frau Brouër antwortete, dass das damals eingestellte Geld nicht mehr zur Verfügung stehe, da es nicht so lange übertragen werden könne. Es werde jedes Jahr Geld für den Flächenankauf bereitgestellt, welches ihres Wissens nach nie vollständig ausgegeben werde. Die Verwaltung schlage hier aktuell keinen festen Betrag vor, man könne darüber zwar nachdenken, es existiere aber bereits eine Haushaltsstelle für diesen Zweck und hier sei Geld vorhanden. Man könne diesen Betrag zwar praktisch erhöhen, soweit sei die Verwaltung in der Umsetzung des Ökokontos jedoch noch nicht, sondern wolle nun zunächst das System vorstellen. Das Thema Ankauf und die Aktivierung von Flächen sei dann der nächste Schritt.

 

Frau Döring sagte, dass die positiven Aspekte für den Naturschutz, den Biotopverbund und die Verwaltung dargestellt worden seien. Sie wolle betonen, an wie vielen Stellen in der Verwaltung mit dem Instrument Ökokonto gearbeitet werde. Hier seien Fachbereich 60 und die untere Naturschutzbehörde, welche die Stellungnahmen abgebe und Ausgleichsflächen prüfe, der Fachbereich 61 in Bezug auf Kompensation bei Planungen und der Fachbereich 66 zu nennen. Letzterer würde die baulichen Maßnahmen durchführen und es gebe eine systematische Koppelung mit dem Grünflächenmanagement. Sie bedankte sich zudem bei Frau Ihssen, welche das Projekt in besonderem Maße vorangetrieben habe.

 

Herr Eggers fragte, ob es innerhalb des Stadtgebietes überhaupt Flächen gebe, welche für solche Zwecke bezahlbar seien. Er gehe nicht davon aus und fragte deshalb, ob man in diesem Fall Flächen in anderen Landkreisen zur Kompensation kaufe. Außerdem fragte er hinsichtlich des Geburtenwalds, ob die hier angedachte Fläche auch gleichzeitig als Ausgleichsfläche genutzt werden könne, da hier Grünland zu Wald umgewandelt werde.

 

Frau Brouër antwortete, dass dies genau das Problem sei, weshalb das Geld jährlich nicht vollständig ausgegeben werde. Es sei in der Tat schwierig, geeignete Flächen zu finden und käuflich zu erwerben, da das Angebot begrenzt und die Preise sehr hoch seien. Bezüglich des Geburtenwalds sei es durchaus möglich, dies im Ökokonto zu verbuchen, auch wenn man im Detail bewerten müsse.

 

Herr Dr. Eckardt fragte, ob man beim Ökokonto in Kredit gehen könne. Außerdem fragte er, wie groß die Auswahlfläche für Ankäufe sei bzw. ob hier die Stadt oder der Landkreis das Gebiet begrenzen würden.

 

Frau Brouër antwortete, dass es sich hierbei um ein reines Guthabenkonto handele und man nicht in Kredit gehen könne. Bei Artenschutzkompensation seien andere Radien für den Ausgleich anzusetzen. Insgesamt bewege man sich jedoch im Bereich innerhalb der Stadt- und Landkreisgrenze, um Konflikte mit anderen Kommunen zu vermeiden. Auf Bundesebene gebe es aktuell die Diskussion bezüglich der angedachten Planbeschleunigung, dass man übergeordnet größere Ausgleichsflächen schafft, an welchen sich dann Kommunen punktemäßig beteiligen könnten. Diese Möglichkeit würde jedoch noch nicht bestehen und es sei unklar, ob diese komme.

 

Herr Räbiger fragte bezüglich des Haushaltskonto zum Erwerb von Flächen, ob dieses dann ausschließlich für Ausgleichsflächen, oder auch für Bauland insgesamt angedacht sei und ob es sinnvoll sein könne, im Haushalt bestimmte Anteile für den Ausgleich festzuschreiben. Außerdem fragte er, ob private Ausgleichsflächen von Investoren auch mit in der Kartierung erfasst seien.

 

Frau Brouër antwortete, dass hier keine Differenzierung stattfinde und lediglich eine Unterteilung in Flächen und landwirtschaftliche Flächen stattfinde. Auch die Flächen von privaten Investoren würden erfasst werden, da diese im Bebauungsplan gesichert worden seien. Es sei hier teilweise auch möglich, dass private Ausgleichsflächen gegen finanzielle Entschädigung auf städtischen Grundstücken bereitgestellt werden würden, sodass es auch sinnvoll sein könnte, dass Investoren Zugriff auf das Ökokonto erhalten. Hierzu habe man aber aktuell eher eine reservierte Haltung.


Beschluss:

 

Die Einführung eines Ökokontos für die weitere Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gebiet der Stadt Hildesheim wird beschlossen.

 

Der Aufbau eines Kompensationskatasters wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 Kastaster Ökokonto.pdf (1876 KB)      
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