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Auszug - Antrag Schiedeck "Grillplatz"  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schiedeck stellte den anhängenden Antrag vor und erläuterte die Situation der Lärmbelastung. Der Antrag diene dazu, das Party Klientel abzuschrecken und die anwohnenden Bürgerinnen und Bürger, sowie die Tierwelt vor den Lärmemmissionen zu schützen.

 

Herr Koch sagte, man trage für die Situation selbst die Verantwortung, da man eine Begrenzung im Vorfeld hätte umsetzen müssen. Er plädierte dafür, die Nutzung nicht zeitlich, sondern nach der Ortszugehörigkeit zu begrenzen.

 

Frau Bellgardt sagte, sie könne dem nicht zustimmen. Eine Begrenzung mache Sinn, eine Zeitbeschränkung sei jedoch keine Lösung.

 

Herr Ebert sagte, dass er die Umsetzung als schwierig erachte. Hier würde ein unzumutbarer Aufwand für Frau Gert als Verwalterin entstehen, was die Umsetzung schwierig mache. Die Frage sei dann auch, wer als Nachfolger von Frau Gert künftig diesen Aufwand auf sich nehmen wolle. Man nehme der Gesellschaft mit einer rigiden Begrenzung viel weg, eine mildere Lösung sei jedoch diskutabel.

 

Herr Koch merkte an, dass das Dorfgemeinschaftshaus ein identisches Problem gehabt habe. Auch hier sei es zu Restriktionen gekommen.

 

Herr Dr. Kumme sagte, dass man nicht die Allgemeinheit dafür bestrafen könne, wenn sich einige wenige nicht an die Regeln halten würden. Man würde weiterhin in einem Rechtsstaat leben. Außerdem sagte er, dass die städtische Homepage in Bezug auf die vorgesehene Nutzung fehlleite. In der Vergangenheit hätten zudem strenge Ansagen bei der Platzeinweisung Wirkung gezeigt. Bei einer zeitlichen Begrenzung würde der Zeitaufwand des Aufräumens und des ordentlichen Verlassens des Platzes eine abendliche Nutzung nicht mehr möglich machen. Das Einhalten der Regeln müsse jedoch gewährleistet werden.

 

Herr Wiltzsch präsentierte seine Rechercheergebnisse aus den polizeilichen Protokollen. Hier sei im letzten Jahr keine Anzeige und lediglich zwei Anrufe eingegangen. Die Anrufe seien zudem bereits am frühen Abend zwischen 18:00 und 19:00 Uhr eingegangen. Weitere Störungen und Verfolgungen seien nicht festgestellt worden.

 

Herr Bartels sagte, dass er eine generelle Nutzungsbegrenzung schade finden würde. Man müsse vielmehr eine Handhabe entwickeln und schlug vor, eine explizite Ruhezeit nach 22:00 Uhr in der Nutzungsordnung zu vermerken. Eine Begrenzung der Ortszugehörigkeit könne er sich für den Raum Hildesheim vorstellen.

 

Frau Warsewa sagte, dass dies ein vernünftiger Kompromiss sein könne, eine zeitliche Einschränkung finde auch sie nicht gut. Sie fragte außerdem, ob es einen Nutzungsvertrag gebe.

 

Herr Schiedeck bejahte dies. Es gebe eine Nutzungsordnung und einen Flyer mit den entsprechenden Nutzungsregeln.

 

Herr Steinemann sagte, dass er prinzipiell gegen Einschränkungen sei. Die städtische Nutzungsordnung empfinde er als vernünftig und angemessen. Die gastronomische Sperrstunde sei zudem erst um 2:00 Uhr nachts. Diese sei bei Weitem nicht ausgereizt.

 

Herr Ebert antwortete, dass es die gastronomische Sperrstunde bereits nicht mehr gebe. Würde man sich daran orientieren, dürfte man den Platz zeitlich sogar überhaupt nicht beschränken. Die aktuellen Beschränkungen seien deshalb ohnehin bereits sehr restriktiv.

 

Herr Steinemann sagte, dass zudem die von Herrn Wiltzsch präsentierte Faktenlage in Relation zu ca. 90 Buchungen im Jahr keine weitere Beschränkung hergebe. Das Fehlverhalten einiger Weniger dürfe nicht zu einer Gemeinhaftung führen.

 

Herr Scholz schlug vor, als Kompromiss eine gestaffelte Sperrfrist für negativ aufgefallene Gäste in der Nutzungsordnung zu verankern.

 

Herr Koch merkte an, dass er die Anlage mit gebaut habe und der Erhalt und die Pflege gewährleistet sein müssten. Hier müsse die Stadt eine Verantwortung wahrnehmen und sei in der Pflicht, die vorhandene Infrastruktur zu pflegen.


Beschluss:

 

Der Ortsrat Ochtersum beschließt, die Satzung zur Benutzung des Grillplatzes am Steinberg dahingehend zu ändern, dass der Grillplatz nur bis 21.30 Uhr benutzt werden darf und der Schlüssel bis spätestens um 22.00 Uhr bei der Verwalterin abzugeben ist.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich

 

1 Ja-Stimme  9 Nein-Stimmen    1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Grillplatz.pdf (402 KB)      
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