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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schiedeck stellte den Sachstand zu den bisherigen Vorgaben über Dachbegrünungen bei geringen Neigungswinkeln von Dächern vor. Nun sei mehrfach die Frage an ihn herangetragen worden, wie man Dachbegrünungen mit dem Errichten von Photovoltaikanlagen kombinieren könne und welche Vorgaben dort Bestand hätten.
Herr Scholz sagte, dass Ausnahmen möglich seien. Die Stadt wolle den Ausbau des privaten Bestands von Photovoltaikanlagen in Hinblick auf eine Energiewende unterstützen. Man müsse im Detail hierzu zwar immer die örtlichen Bauvorschriften im Einzelfall betrachten, in den meisten Fällen würden jedoch auch dort Ausnahmen gemacht werden, wo die alten Bauvorschriften dies nicht hergeben würden.
Herr Schiedeck sagte, dass man also nicht verzweifeln müsse und es aufgrund der Priorität von Photovoltaik für das Gemeinwesen Lösungen gebe, um solche Vorhaben voranzutreiben.