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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ein Bürger berichtete, dass der Weg ausgehend von den beiden Haltestellen in der Marienburger Straße in Richtung Westen bei Regen stark vermatscht sei. Er fragte, inwiefern man hier eine Änderung herbeiführen könnte. Außerdem berichtete er, dass der Weg ausgehend von der Straße An der Renne in Richtung Wald an der Kurt-Schuhmacher-Straße keine vernünftige Überwegung über den Graben habe. Der Weg gehe zwar auf der anderen Straßenseite weiter, man müsse jedoch bisher entweder durch den Graben oder über die Straße laufen. Er fragte, inwiefern man hier eine Überwegung über den Graben herstellen könnte.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass man die beiden Straßen prüfen werde.

 

Ein weiterer Bürger fragte, ob der Ortsrat den von ihm zu Beginn der Sitzung in Papierform verteilten Antrag bezüglich einer generellen Einrichtung von Tempo 30 Zonen in Ochtersum auf die Tagesordnung setzen könne.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass Anträge nicht in der Sitzung gestellt werden können. Dies sei formal nicht möglich, da die Fraktionen sich im Vorfeld beraten können müssten. Es sei jedoch möglich, den Punkt in der Dezember Sitzung aufzunehmen. Der Ortsrat werde dies diskutieren und sich zudem bei der Verwaltung nach dem Sachstand des Antrags aus der vergangenen Sitzung erkundigen.

 

Ein anderer Bürger fragte, ob es möglich wäre, einen Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde Teil 2" in Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse der Verkehrszählung zu ergänzen.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass dies möglich sei. Dies müsse der Ortsrat unter dem dritten Tagesordnungspunkt beschließen.

 

Ein weiterer Bürger fragte, ob man in der "Konrad-Adenauer-Straße" im Bereich der Verbindung vom Grünweg zur Straße "Am Schiefen Berg" eine Tempo 30 Zone einführen könne. Er habe wiederholt ein hohes Unfallpotential beobachtet. Außerdem merkte er an, dass bei der Instandsetzung des neuen Radwegs Stellen ausgelassen worden seien und fragte nach dem Hintergrund und der weiteren Planung hierfür.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass die Konrad-Adenauer-Straße auch vom Ortsrat so bewertet werde und eine Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 durch den Ortsrat an die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben worden sei.

 

Eine Bürgerin beschrieb die Situation, dass das Ballspielen auf dem Schulhof der Ochtersumer Grundschule regelmäßig zu Lärmbelastungen außerhalb der regulären Nutzungszeiten führen würde. Sie fragte, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um dem entgegenzuwirken.

 

Herr Schiedeck beschrieb die Historie zu der vorgetragenen Problematik und sagte, dass die Fläche nach der niedersächsischen Bauordnung nicht verpflichtend eingezäunt werden müsse. Die Lärmbelästigung sei unerfreulich und er werde mit dem Hausmeister, Herrn Göhring, Kontakt aufnehmen und sich mit diesem beraten. Außerdem sprach er sich für eine bessere Beschilderung der Platznutzungsregeln aus. Darüber hinaus appellierte er daran, nichts auf eigene Faust zu unternehmen bzw. in der Konfrontation zu riskieren. Im Zweifel solle man die Polizei kontaktieren.

 

Herr Dr. Kumme sagte, dass es nicht Schülerinnen und Schüler der Schule, sondern Jugendliche seien, welche in den Abendstunden dort spielen würden.

 

Herr Wilzsch sagte, dass der Schulhof extra zum Ballspielen vorgesehen sei und wenn die Kinder in der Schulpause dort Ballspielen könnten, sei es selbstverständlich, dass sie dies auch am Nachmittag tun würden.

 

Frau Warsewa sagte, dass die Nutzung reglementiert sei und in geordneten Bahnen laufe. Die Kinder würden sich sehr über die Möglichkeit freuen und die Auslastung sei hoch. Es liege in der Natur von Kindern, dass diese spielen würden.

 

Herr Scholz sagte, dass man sich seitens der Verwaltung die Beschilderung mit deutlichen Piktogrammen vorstellen könne. Ansonsten sei dies ein öffentlicher Platz. Bei akuten Ruhestörungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus, könne man die Polizei rufen, darüber hinaus sei hier jedoch, eventuell abgesehen von Öffentlichkeitsarbeit, keine Maßnahme möglich.

 

Herr Steinemann sagte, dass das Ballspielen dort mangels Alternativen stattfinden würde.

 

Eine weitere Bürgerin berichtete, dass sie eine Anwohnerin in der Schlesierstraße sei und dort schnelle Autos und LKW fahren würden. Sie empfinde dies als eine Gefahr für die ballspielenden Kinder und Fußgänger bzw. Radfahrer müssten dort Fahrzeugen ausweichen.

 

Herr Steinemann antwortete, dass der Weg auch für den Lieferverkehr und kein reiner Fuß- und Radweg sei. Dennoch stimmte er zu, dass dort die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden müsse.

 

Herr Wilzsch sagte, dass dies ein Rettungsweg sei, welcher auch von Monteuren, Lehrkräften und Lieferfahrzeugen genutzt werde. Diese Verkehrsteilnehmer müssten sich entsprechend verhalten.


 


 

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