Stadt Hildesheim

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Auszug - Nordausgang Hauptbahnhof  

Sitzung des Ortsrates Nordstadt
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat Nordstadt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula Grundschule Nord
Ort: Justus-Jonas-Straße 3, 31137 Hildesheim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wengeler berichtete von Anfragen von Herrn Bettels an Herrn Dr. Meyer bezüglich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs.

Eigentümer der Wegeparzelle und des westlich angrenzenden Grünsaums sei die Deutsche Bahn.

Die Stadt Hildesheim unterhalte seit gut 20 Jahren lediglich die Belagsfläche, die Reinigung würde die Deutsche Bahn ausführen.

Bauliche Elemente wie Sitzflächen seien im Eigentum der Deutschen Bahn, der auch die alleinige Unterhaltung obliege. Für die Werbeflächen und die Halterungen sei 1972 eine Genehmigung für die Deutsche Bahn erteilt. Ein Widerruf dieser Genehmigung sei nicht möglich.

 

Herr Bock war erstaunt, dass die Reinigung des Ausgangs nicht der Stadt Hildesheim obliege. Es wurde auch seitens des Ortsrates veranlasst, dass die Sitzauflagen auf der Mauer angeschafft wurden.

 

Frau Szczes bemängelte die fehlende Ausführung der Reinigung. Die Tür des Ausgangs würde eine Stolperfalle darstellen, so dass auch die Sicherheit nicht gegeben sei.

 

Herr Schrader-Lauer sprach sich dafür aus, dass im Bereich des Ausgangs dringend eine Grundreinigung erfolgen müsse. Wenn die Deutsche Bahn ihrer Verpflichtung nicht nachkomme, solle die Stadt die Reinigung übernehmen.

 

Herr Domning betonte, dass die fälligen Reparaturarbeiten durch die Deutsche Bahn immer wieder verschoben worden seien.

Er regte an, dass die Stadt Hildesheim die Pflege der Fläche übernehmen könne, auch wenn sie nicht Eigentümerin sei. Zudem könne die Stadt Hildesheim die Deutsche Bahn auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umsetzung der geplanten Umbaumaßnahmen hinweisen.

 

Frau Wengeler gab zu Bedenken, dass für diese zusätzlichen Reinigungsarbeiten kein Personal vorhanden sei.

 


 

 


 

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