Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen  

Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Christuskirche - Gemeinderaum
Ort: 31137 Hildesheim, Zierenbergstr. 23
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Müller teilte mit, dass

 

a) am 21.09.2023 eine Info-Veranstaltung für Ortsräte stattfinden werde.

 

b) hinsichtlich der Parkplätze im Ulmenweg keine Vergrößerung möglich sei, da die Fläche als Großpflasterfläche hergestellt worden sei. Eine komplette Sanierung sei erforderlich. Aktuell bestehe kein akuter Handlungsbedarf. Es werde jedoch für zukünftige Sanierungen berücksichtigt.

 

c) hinsichtlich Tempo 10 in der Bergstraße / Stiftkirchenweg die Schilder nach der verkehrsbehördlichen Anordnung angebracht werden würden.

 

d)  hinsichtlich der Baumpflanzungen in der Brehmestraße keine Baumpflanzungen erfolgen würden, da der Gehweg zu eng sei. Dies würde ggf. zur Reduzierung des Parkraumes führen.

 

Der Ortsrat bat um Pflanzung der Bäume.

 

e) hinsichtlich der Haltestelle Matthiaswiese die Wartehalle längst bestellt sei. Die Lieferung werde voraussichtlich Ende 2023 erfolgen.

 

f) die Geschwindigkeitsmesstafeln aus dem Haushalt 2023 eingetroffen seien. Eine Geschwindigkeitstafel wurde am 16.08.2023 in der Bergstraße angebracht.

 

g) die abgefragten Radbügel sich aktuell in Bearbeitung befinden. Weiterhin wies sie darauf hin, dass es sich hierbei um ein stadtweites Projekt handele.

 

h) das fehlende Sackgassenschild im Schusterbleek seine Richtigkeit habe. Das Schild stehe in der Maschstraße. Dort beginne das Gebiet.

 

i) die Möglichkeit zur Renaturierung des Kupferstrangs geprüft wurde - aber mit negativem Ausgang. Es gebe zu viele Leitungen in unterschiedlichen Höhenlagen, die es selbst wenn es technisch machbar wäre, sehr teuer machen würden. Es wäre sinnvoller eine Renaturierung an geeigneter Stelle vorzusehen. Die Idee wurde daher von Seiten der Verwaltung gestoppt. Die Grundlagen für das notwendige Entlassungsverfahren aus der Überschwemmungsgebietsverordnung werden erarbeitet. Danach müsse das Verfahren noch durchgeführt werden, welches ca. ½ Jahr andauere. Der Entwurf zum Bebauungsplan werde im Hintergrund vorbereitet.

 


 


 

Seitenanfang