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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Scholz teilte mit, dass sich der Antrag derzeit im Gremienlauf befinde und als nächstes im Verwaltungsausschuss behandelt werde. Er merkte an, dass der Antrag aufgrund des Kreisstraßenstatus problematisch zu sehen sei.
Frau Rothe und Frau Mikulski merkten an, dass in Hildesheim mehrfach Tempo 30 Zonen in Kreisstraßen eingerichtet worden seien und es besonders schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen und Altenheime, zu beachten gebe.
Herr Ruhland sagte, dass die Verkehrssicherungspflicht auch bei Kreisstraßen bei der Stadt Hildesheim liege. Er bat Herrn Scholz darum, dies entsprechend weiterzugeben.
Anmerkung zum Protokoll:
Grundsätzlich schließen Kreisstraßen eine Begrenzung auf Tempo 30 nicht aus. Jedoch handelt es sich dabei nicht um Tempo 30 Zonen, hier muss rechtlich immer unterschieden werden, da dies gänzlich unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt. Tempo 30 ist somit grundsätzlich also auch auf Kreisstraßen möglich, wird jedoch in den meisten Fällen nicht funktionieren. Hier muss eine Entscheidung vom Landesministerium getroffen werden, welche üblicherweise negativ ausfällt. Beispielsweise wurde bei der Straße Linnenkamp in Himmelsthür die Entscheidung aus dem Ministerium heraus getroffen und begrenzt sich nur auf den Bereich der Bushaltestellen.. Aber auch diese Entscheidungen unterliegen dem Verkehrsrecht und das Beispiel Linnenkamp wird weiterhin rechtlich als "schwierig" eingestuft, sodass man auch hier nicht von einer bestandssicheren Lösung ausgehen kann.