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Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Ortsrates Drispenstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Drispenstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Werkstatt der Lebenshilfe e.V.
Ort: 31135 Hildesheim, Hildebrandstr. 95
23/197 2. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Reuter, Julia
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pilot referierte die sich im elektronischen Anhang befindende Präsentation über die geplante Nutzungserweiterung mit Ziel der Ausweisung als Gewerbegebiet und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes.

 

Herr Heims fragte, was für eine Art von Gewerbe für das Gebiet geplant ist.

 

Herr Pilot antwortete, dass der Investor zugesagt habe, keine baulichen Veränderungen vorzunehmen, sondern nur plane, die Nutzungsänderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Aktuell seien von Seiten des Investors keine produzierenden Gewerbe geplant. Zudem sei in Planung ein Schallgutachten erstellen zu lassen, welches dann die Zulassung von Gewerbearten einschränken würde.

 

Frau Angermann fragte, weshalb es sich hierbei um einen Eilantrag handelt und machte ihre Irritation darüber deutlich, weshalb an dieser Stelle einer gewerblichen Nutzung, die potentiell eine Erhöhung von Lärm- und Feinstaubemissionen bedeute, der Vorrang gegenüber einer dringend gesuchten Fläche für Bildungseinrichtungen gegeben worden ist.

 

Herr Pilot antwortete, dass es sich nicht um einen Eilantrag, sondern um ein sogenanntes "beschleunigtes Verfahren" handele, da das Grundstück bereits bebaut sei und deshalb bestimmte Verfahrensschritte bzw. Gutachten wegfallen würden, die bei einem kompletten Neubau angefallen wären.

 

Frau Rothe fragte nach der derzeitigen Nutzung und danach, ob es aktuelle Berichte über Emissionsprobleme gebe.

 

Herr Pilot antwortete, dass aktuell verschiedenste Bildungsangebote, sowie eine von der Stadt bis zum Jahr 2027 angemietete Fläche für die Unterbringung von Geflüchteten zur derzeitigen Nutzung zählen würden.

 

Herr Heims fragte nach den konkret geplanten Lärmgrenzen eines Lärmgutachtens.

 

Herr Pilot antwortete, dass diese Zahlen erst im Zuge des Gutachtens entstehen würden, da es sich um individuelle Begutachtungen handele.

 

Herr Heims merkte an, dass bei einem Verkauf der Investor eine Nutzung im Rahmen des Flächennutzungsplanes verändert werden könne, weshalb es wichtig sei, im Vorfeld die Nutzung klar einzugrenzen.

 

Herr Pilot sagte, dass die Dezibel Grenzwerte für Wohngebiete definitiv eingehalten werden müssten und dass der Ortsrat außerdem Einfluss auf das Verfahren durch das Äußern von Wünschen nehmen könne.

 

Der Ortsrat wünscht sich, dass die Dezibel Grenzwerte so bemessen werden, dass der Lärm, welcher im Wohngebiet ankommt, die gesetzlichen Grenzwerte für Wohngebiete nicht übersteigt. 

 

 


Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Praesentation (1523 KB)      
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