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Auszug - Änderungsantrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI zur Vorlage 23/200 und 23/203: Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PARTEI: IVEP Umsetzung  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 25.2
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/218 Änderungsantrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI zur Vorlage 23/200 und 23/203: Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PARTEI: IVEP Umsetzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Räbiger referierte den Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PARTEI und stelle die Position der Mehrheitsgruppe dar.

 

Herr Kriegel hinterfragte, ob in der Schuhstraße ein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen sei. Weiterhin teilte er mit, dass er sich an keine IVEP Maßnahme erinnern könne, die vom Rat abgelehnt wurde. Abschließend teilte er mit, dass er die Aufhebung des Beschlusses nicht nachvollziehen könnte. Er empfinde es als nicht nachteilig, über jede Maßnahme im Rat informiert zu werden.

 

Herr Räbiger teilte mit, dass sich dies aus den Bemerkungen der Maßnahme Nr. 1.3 der Vorlage 23/173 erkläre.

 

Herr Münter merkte an, dass die Maßnahmen "Verkehrsberuhigter Bereich Schuhstraße" sowie "Radverkehr Osterstraße" bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätten umgesetzt werden können.

 

Herr Kriegel bat um Übersendung der Prioritätenliste zum jeweiligen Haushalt.

 


Beschluss:

 

Der Ratsbeschluss vom 15.11.2010 wird mit Verabschiedung dieses Antrages durch den Rat aufgehoben.

 

Die Verwaltung soll die in der Vorlage 23/173 als „laufendes Geschäft der Verwaltung" gekennzeichneten und unten benannten verkehrlichen Maßnahmen zur Umsetzung des IVEP im Rahmen ihres Verwaltungshandelns bis Ende 2024 umsetzen (gem. Anlage zu Vorlage 23/173). Die hierzu benötigten Mittel sind im Haushalt 2024 durch die Verwaltung einzustellen.

 

Maßnahmen, die durch Drittmittel teilweise oder ganz finanziert werden und dadurch erst nach dem genannten Termin umgesetzt werden können oder Maßnahmen, die inhaltlich in einen größeren Zusammenhang eingebunden sind (Parkraumkonzept), sind mit Umsetzungszeitpunkt und Priorität in der Prioritätenliste zu den Haushaltsberatungen aufzuführen. Die hierzu benötigten Mittel sind von der Verwaltung unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten im jeweiligen Haushalt einzustellen. Sollten Maßnahmen durch Drittmittelfinanzierung erst nach 2024 umgesetzt werden können, so wird die Verwaltung beauftragt, mögliche dort zeitlich befristete Maßnahmen zu prüfen und - unter Einbeziehung der AG Mobilität - bei Machbarkeit umzusetzen.

 

Dieser Beschluss umfasst die folgenden Maßnahmen:

 

Einbahnstraße Sauteichsfeld

Verkehrsberuhigter Bereich Schuhstraße

Tempo 30 Kardinal-Bertram-Straße, Goschenstraße,

   Annenstraße, Wollenweberstraße, Immengarten,

Radverkehr Sedanallee

Radverkehr Osterstraße

Bewohnerparken Oststadt

Aufbau regionale Mobilitätsberatung

 

Der Punkt 4.1. der Vorlage 23/173 „Fußgängerfreundliche Lichtsignalanlagen" wird als „nicht abgeschlossen" kategorisiert. Die Maßnahme ist als Daueraufgabe einzustufen.

 

Die in Vorlage 23/173 aufgezählten Daueraufgaben der Verwaltung werden weiterhin mit

dem Ziel der Umsetzung bearbeitet.

 

Die Ortsräte und die AG Mobilität sind jeweils bei Umsetzung von Maßnahmen zu informieren.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ist im Rahmen der Haushaltsberatungen über die jährliche Umsetzung der oben genannten Maßnahmen sowie der Daueraufgaben zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

 

23 Ja-Stimmen  

19 Nein-Stimmen       

3 Enthaltungen

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