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Auszug - Bebauungsplan EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/080 Bebauungsplan EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage und zeigte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.

 

Herr Bredtschneider gab zu bedenken, dass die Fläche vorbehaltlich für die Landwirtschaft durch den Landkreis eingestuft worden sei und bat die Abwägung dementsprechend zu verschärfen.

 

Frau Brouër antwortete, dass es sich hier um einen älteren Flächennutzungsplan handle, welcher bereits eine Wohnbaufläche vorsehe. Im regionalen Raumordnungsplan sei ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, jedoch kein Vorranggebiet festgelegt worden. Ersteres sei der Abwägung zugänglich. Sie würde eine Verschärfung in der Abwägung jedoch überprüfen.

 

Herr Bauermeister äußerte sich kritisch gegenüber einigen Punkten. Zum einen sehe er das Lärmgutachten als unvollständig an, da der Sportplatz keine Berücksichtigung finden würde, ebenso sei die Belästigung durch die dortigen Flutlichtanlagen oder auch ein Energiekonzept nicht eingebracht worden. Weiterhin würde er die Berücksichtigung des eventuellen Windparks und ein vollumfängliches Energie-, Erschließungs- sowie Verkehrskonzept vermissen, letzteres aufgrund des bereits jetzt vermehrt aufkommenden Verkehrs durch den Sportplatz. Zudem fordere der Ortsrat eine Ortseingrünung mit Umwegung, was innerhalb des ISEK für neue Baugebiete festgesetzt worden sei. Ebenso hätte der Ortsrat ein Punktesystem für die Bauplatzvergabe eingebracht, jedoch würde die Verwaltung dieses nicht prüfen, wodurch die Weitergabe an das NLG blockiert sei.

 

Frau Brouër antwortete, dass nicht alles vollumfänglich berücksichtigt werden könnte, teilweise hänge dies mit rechtlichen oder auch aus Kosten-/Nutzungsgründen zusammen.

 

Herr Räbiger sagte, dass in der Vergangenheit beschlossen worden sei, dass Grünkonzepte Anwendung finden müssten, bei Abweichungen sollte eine Begründung erfolgen. Zudem fragte er, ob öffentliche Ladesäulen für E-Mobilität angedacht seien. Des Weiteren äußerte er sich kritisch gegenüber den vorgeschlagenen Vergabekriterien, da dies zu einer deutlichen Bevorzugung der Einumer Bürgerinnen und Bürger führe, jedoch die Chancengleichheit gewahrt werden sollte.

 

Herr Dr. Eckardt äußerte seine positive Meinung zu dem Baugebiet, gerade in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau. Er regte in diesem Zuge an, gerade auch barrierefreien Wohnraum zu bedenken und diesen zu schaffen, da hierzu ebenfalls eine große Nachfrage herrsche.

 

Frau Döring antwortete, dass die ökologischen Festsetzungen Anwendung finden würden. Weiterhin appellierte sie daran, dass es bereits sehr hohe Anforderungen an die Bauherren gebe, einerseits durch die städtischen Vorgaben sowie auch die Bauordnung.

 

Herr Krettek bat jedoch darum den Sportplatz miteinzubeziehen, gerade in Bezug auf den Lärm und die Flutlichtanlage.

 

Frau Brouër antwortete, dass in der Vergangenheit 110 m Abstand zwischen Sportplatz und Wohnbebauung eingeplant werden sollten, dies sei im Laufe der Zeit auf eine Empfehlung von 150 m gesteigert worden. Das erste Haus der Wohnbebauung liege ca. 180 m von dem Sportplatz entfernt. Zudem gebe es noch die Wohnbebauung direkt an dem Sportplatz, welche seinerzeit ebenfalls begutachtet und genehmigt worden sei, weshalb dies für das jetzige Baugebiet nicht erneut vorgesehen sei.

 

Herr Dr. Kumme sagte, dass er von öffentlichen Ladesäulen absehen würde, um die Straßen vor zu viel Verkehr zu schützen und dadurch außerdem Parkflächen wegfallen würden. Zudem sei die Nutzung der Ladesäulen in der Regel teurer als die angedachten PV-Anlagen zu nutzen.

 

Frau Döring antwortete, dass ein Nachrüsten ebenfalls möglich sei.

 

Herr Kittel widersprach Herrn Dr. Kumme und sagte, dass öffentliche Ladesäulen die Nutzung von E-Mobilität fördern würden.

 

Herr Räbiger bat darum mit der EVI über ein mögliches Angebot zu sprechen.

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt. Die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit aus der Unterrichtung und Erörterung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur Unterrichtung und Erörterung“ berücksichtigt oder verworfen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans EN 183 „An der Großen Barnte“ mit der örtlichen Bauvorschrift EN 183 „An der Großen Barnte“ und die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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