Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B1 - Beschluss über die Funktionale Leistungsbeschreibung, Berichterstattung zu Finanzierungsfragen sowie Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern  

gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften und des OR Oststadt/Stadtfeld
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 30.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/040 Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B1 - Beschluss über die Funktionale Leistungsbeschreibung, Berichterstattung zu Finanzierungsfragen sowie Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Döring, Andrea
Federführend:Dezernat C Beteiligt:20.1 Rechnungswesen
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Döring, Herr Fischer, Herr Pfänder und Herr Behnel referierten die Vorlage mithilfe der Präsentation, welche der elektronischen Anlage beigefügt ist.

 

Herr Brandes fragte, ob die Ausfahrt der Fahrzeuge aus dem Gebäude beidseitig erfolgen soll, gerade im Hinblick auf den Schallschutz. (siehe Folie 12)

 

Herr Fischer antwortete, dass eine Ausrichtung der Alarmausfahrt nach Süden angedacht sei, wodurch der Schall bestmöglich gedämmt würde.

 

Herr Münter fragte wie groß die Nutzfläche der aktuellen Feuerwehr sei.

 

Frau Döring antwortete, dass diese bei ca. 7.000 qm liege.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

ca. 7.000 qm Grundstücksfläche und ca. 6.000 qm Nutzfläche.

 

Herr Münter sowie Herr Kittel baten in diesem Zuge um eine Gegenüberstellung der aktuellen und geplanten Nutzfläche (siehe Folie 15).

 

Herr Wodsack fragte, weshalb sich die geplante Nutzfläche zum Stand der ursprünglichen Planung im Vergleich zu jetzt teilweise drastisch unterscheide.

 

Herr Fischer antwortete, dass dies mit verschiedensten Vorschriften zusammenhänge, in Bezug auf die Lagerflächenanforderungen, bspw. für Jod-Tabletten o.ä.

 

Frau Döring ergänzte, dass teilweise Optimierungsbedarf bestanden hätte, dieser sei erst durch die konkreten Planungen und Diskussionen entstanden.

 

Herr Münter kritisierte, dass zu wenig Informationen an gesetzlicher Notwendigkeit für die Politik zur Verfügung stehen würden. Er fragte in diesem Zuge, ob es eine gesetzliche Grundlage geben würde, um den Bau einer Multifunktionshalle begründen zu können.

 

Herr Pfänder antwortete, dass im Rahmen von Katastrophenschutzmaßnahmen, welche durch das Innenministerium vorgegeben würden, eine Notwendigkeit bestünde. Durch eine Multifunktionshalle sei nicht nur die eigene Ausbildung abgedeckt, sondern auch die Unterbringung von Personen im Rahmen von Warnmeldungen oder auch die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen.

 

Herr Wodsack fragte, ob aktuell alle Richtlinien im Rahmen des Katastrophenschutzes erfüllt seien.

 

Herr Pfänder bestätigte dies, wobei dies im Verhältnis zur Angemessenheit betrachtet werden müsste.

 

Herr Baacke äußerte, dass sich der Katastrophenschutz innerhalb von 1 1/2 Jahren massiv geändert hätte, weshalb er fragte, ob erneut ein solcher Umschwung zu erwarten sei.

 

Herr Pfänder antwortete, dass diese Änderungen mit den geopolitischen Entwicklungen zusammengehangen hätten, derartige erneute Änderungen seien vorerst tendenziell als unwahrscheinlicher einzustufen, wobei konkrete Prognosen nicht getroffen werden könnten.

 

Frau Döring ergänzte, dass ggf. noch Fläche im städtischen Eigentum zu Verfügung stünde, um das Gelände im Rahmen des Katastrophenschutzes zu erweitern.

 

Herr Wodsack fragte Herrn Pfänder, ob dieser eine logische Alternative zu den acht Modulen und dem Rechenzentrum sehe.

 

Herr Pfänder verneinte dies.

 

Herr Giesa fragte zu Modul 3, ob die angefragten umliegenden Kommunen begründet hätten weshalb diese nicht im Zuge des GAZ kooperieren wollen würden.

 

Herr Pfänder bestätigte, dass alle umliegenden Gebietskörperschaften angefragt worden, wobei lediglich die Stadt Salzgitter sich zustimmend zurückgemeldet hätte. Aktuell würden intensivere Gespräche laufen, eine Begründung hätte es nicht gegeben.

 

Herr Giesa fragte zu Modul 4, ob eine Anpassung des Gefahrenabwehrplans - auf welchen sich vermehrt bezogen worden sei - auch eine positive Anpassung der Module mit sich bringen würde, da der aktuelle Plan von 2006 sei.

 

Herr Pfänder antwortete, dass der Gefahrenabwehrplan nur grundsätzlich den Aufbau der Führungsstruktur regle. Er regle daher nicht die Notwendigkeit wie ein Raum auszustatten sei.

 

Herr Giesa fragte zu Modul 6, ob in den Werkstätten grds. alle notwendigen Reparaturen selbst durchgeführt werden dürften oder ob es hier Ausnahmen gebe und welche Leistungen aktuell durch die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Groß Düngen vorgenommen würden.

 

Herr Pfänder antwortete, dass die laufenden Wartungen und die Vorbereitung zum TÜV von der FTZ vorgenommen würden. Zukünftig soll jedoch ein KFZ-Mechatroniker eingestellt werden, welcher alle notwendigen Reparaturen, Wartungen und weitere Vorbereitungen übernehmen soll.

 

Herr Giesa fragte zu Modul 7, welchen zeitlichen Mehraufwand es bedeuten würde, wenn die Ortsfeuerwehr Stadtmitte II in den aktuellen Räumlichkeiten bleiben würde.

 

Herr Pfänder antwortete, dass die Sinnhaftigkeit dessen hinterfragt werden müsste. Da zum einen die Bewirtschaftung des aktuellen Gebäudes, die Fahrzeugunterbringung sowie die Fahrtwege bedacht werden müssten.

 

Herr Giesa fragte zu Modul 8, wie aktuell ausgebildet würde, obwohl es das Zentrum nicht gebe.

 

Herr Pfänder antwortete, dass die Berufsfeuerwehr vereinzelte Kooperationen eingehen würde - u.a. mit Bosch -, um deren Gelände für Übungen nutzen zu dürfen.

 

Herr Dr. Eckardt äußerte, dass nicht daran gespart werden sollte, dass die Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte II miteinbezogen würde, da zum einen die Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr unter einer räumlichen Trennung leiden würde sowie die Wertschätzung gegenüber Ehrenamtlichen.

 

Frau Sonnenberg fragte ebenso wie die Ausbildung aktuell sichergestellt werden könnte, wenn die aktuellen Räumlichkeiten wenig Spielraum zulassen würden.

 

Herr Pfänder antwortete, dass weiter ausgebildet werden könnte, jedoch nicht derart optimal wie gewünscht. Wie bereits erwähnt, würde die Berufsfeuerwehr vereinzelte Kooperationen eingehen, es sei allerdings zunehmend schwerer diese Kooperationspartner zu finden und langfristig halten zu können, da diese weniger Nutzen als Nachteil davon ziehen würden. Zudem würde die Aufsichtsbehörde eher mit der Bedingung den Ausbildungsbetrieb erlauben, dass schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt würde.

 

Herr Kriegel fragte, ob es mit dem Ausbildungszentrum möglich sei Lehrgänge nicht nur für die städtischen Feuerwehren anzubieten, um hieran verdienen zu können.

 

Herr Pfänder antwortete, dass das Ausbildungszentrum in seiner Größe nur für den eigenen Bedarf angedacht sei. Sollten Lehrgänge für die internen Kolleginnen und Kollegen jedoch nicht voll besetzt seien, so könnten auch Externe an diesen teilnehmen. Das Ausbildungszentrum sei nicht vom Grundsatz her dazu ausgelegt Externe zu unterrichten.

 

Herr Wodsack fragte, ob die funktionelle Raumbeschreibung in Abstimmung mit der Feuerwehr erstellt worden sei.

 

Herr Fischer bestätigte die konstante Abstimmung.

 

Herr Brinkop fragte, ob es im GAZ möglich sei Truppführer- und Zugführerlehrgänge durchzuführen.

 

Herr Pfänder bestätigte dies, wobei dies Landesaufgabe sei.

 

Herr Kittel kritisierte, dass eine Hervorhebung der Pflichtaufgaben gut gewesen wäre, um eine transparentere Übersicht zu erhalten. Er fragte in diesem Zuge, ob merkliche Änderungen in der Gesamtheit überhaupt möglich seien.

 

Herr Fischer verneinte dies.

 

Herr Wodsack fragte, ob bereits Gespräche mit dem Landkreis zur anteiligen Kostenübernahme stattgefunden hätten.

 

Herr Behnel antwortete, dass noch kein Ergebnis über eine Kostenbeteiligung des Landkreises entstanden sei.

 

Herr Münter kritisierte, dass ein Ergebnis über die Kostenbeteiligung bereits hätte vorliegen müssen, der Rat hätte dies u.a. vor mehr als einem Jahr beschlossen. Zudem sollte eine Arbeitsgruppe gegründet werden, bei welcher auch der Landkreis miteingebunden werden sollte, weshalb er fragte, ob dies getan worden sei.

 

Herr Fischer antwortete, dass der Kreisbrandmeister stets miteingebunden worden sei.

 

Herr Dr. Eckardt fragte, wann mit den Ergebnissen zu rechnen sei und ob ggf. von einer 50 % Förderung durch den Landkreis zu rechnen sei.

 

Herr Behnel antwortete, dass bestmöglich dieses Jahr ein Ergebnis zustande kommen soll. Er bestätigte die anvisierte Förderung von 50 %, wobei diese nur das Modul der Leitstelle betreffen würde.

 

Herr Münter fragte nach den prognostizierten Betriebskosten des neuen GAZ.

 

Herr Fischer antwortete, dass davon auszugehen sei, dass das neue Gebäude geringer in der Unterhaltung dar stehe, da dies unter den Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stünde. Im Hinblick auf den Anteil von Energie pro qm sollte das neue Gebäude deutlich besser abschneiden.

 

Herr Behnel bestätigte dies und antwortete, dass es daher wichtig sei, das neue Gebäude dauerhaft zu pflegen, um es langfristig ordnungsgemäß betreiben zu können, damit eine erneute Situation wie die jetzige sich nicht wiederhole.

 


Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023_01_30_GAZ_ö (2705 KB)      
Seitenanfang