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Auszug - Bauaufsicht Hafersiek und Großer Kamp  

Sitzung des Ortsrates Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Neuhof
Ort: 31139 Hildesheim, Klingenbergstr. 57
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kittel sagte, dass es zwei neue Baugebiete in Neuhof gebe. Er erkundigte sich, an wen man sich wenden könne, damit Festsetzungen kontrolliert würden.

 

Frau Bootsmann antwortete, dass die Bauaufsichtsbehörde beim Vorligen von baurechtswidrigen Zusänden eingreife. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot müssten beachtet werden. Sie wies darauf hin, dass die Überprüfung von baurechtswidrigen Zuständen gebührenpflichtig sei. Im Falle des Einschreitens hätten die Verantwortlichen für die Zustände die Gebühren zu tragen. Frau Bootsmann sagte, dass die Bauaufsichtsbehörde auch von Dritten auf möglicherweise baurechtswidrige Zustände hingewiesen werden könne.  Wenn die Überprüfung ergäbe, dass nicht eingegriffen werde müsse, so seien die anfallenden Kosten von diesem Dritten zu zahlen. Weiterhin informierte Frau Bootsmann, dass die NBauO eine flächendeckende Kontrolle aller Baumaßnahmen nicht vorsehe, da dies nicht möglich sei.

 

Frau Vornkahl fragte, ob es sich bei übergeordneten Interessen, wie z.B. einem Landschaftsschuztgebiet ebenfalls so verhalte.

 

Herr Kittel fragte, weshalb es textliche Festsetzungen in Bauplänen gebe, wenn diese nicht überprüft würden.

 

Frau Bootsmann antwortete, dass Kontrollen durchgeführt würden.


 


 

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