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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Prof. Dr. Schütz referierte die Vorlage.
Frau Busche fragte, ob es einen neuen Stand bzgl. des Haushaltsbegleitbeschlusses (HHBB)„Stadtbibliothek" gebe. Innerhalb dieses HHBB sei die Verwaltung aufgefordert worden mit dem Landkreis eine Interessensquote zu vereinbaren, damit sich dieser an den Kosten für die Unterhaltung der Stadtbibliothek beteilige.
Herr Prof. Dr. Schütz antwortete, dass ca. 1/3 der Nutzenden aus dem Landkreis kommen würden, weshalb weiterhin kontinuierliche Gespräche geführt würden. Es sei aktuell jedoch kein Interesse des Landkreises absehbar, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Zudem hätte die Verwaltung bereits in der Vergangenheit geprüft, ob es möglich sei ein höheres Entgelt für Nutzende aus dem Landkreis zu erheben, wobei dies rechtlich nicht umsetzbar sei.
Herr Spitzer ergänzte, dass die Hoffnung bestünde eine Art „Gesamtpaket" mit dem Landkreis zu schnüren, da aktuell Gespräche zur Neuordnung der Hildesheimer Volkshochschule liefen.
Herr Kittel fragte, weshalb zwei verschiedene Gendersprachen bei den Anlagen „Kostentarif der Stadtbibliothek Hildesheim" und „Synopse des Kostentarifs der Stadtbibliothek Hildesheim" genutzt worden seien. Er bevorzuge die Version der zweitgenannten Anlage.
Herr Prof. Dr. Schütz antwortete, dass eine Einheitlichkeit ebenso anvisiert worden sei, jedoch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 13 - Recht - nicht zustande gekommen sei, da die Gendersprache in der Synopse als rechtlich untypisch einstuft worden sei.
Beschluss:
Der Neufassung der Benutzungsordnung und der Gebührensatzung mit Kostentarif für die Stadtbibliothek wird zugestimmt, gleichzeitig verliert die Pos. 20 der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis i. d. F. vom 01.04.2019 ihre Gültigkeit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig