Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen und Anregungen  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Körber fragte, ob sich die Situation bzgl. der Lärmbelästigung an der Steingrube gebessert habe. Des Weiteren wies er darauf hin, dass das Parkverbot in der Straße Trockener Kamp nicht eingehalten werde.

 

Herr Bredtschneider wies darauf hin, dass im Stadtgebiet zahlreiche E-Roller auf den Wegen stünden. Diese würden teilweise eine erhebliche Gefahr darstellen.

 

Herr Paasch schlug vor, den Stadtordnungsdienst mit Handfesseln auszurüsten. Diese würden den Eigenschutz erhöhen. Weiterhin erkundigte er sich, in wie weit die Polizei und der Stadtordnungsdienst zusammenarbeiten. Er bat um einen Zwischenbericht der Polizei zur nächsten Sitzung des FRIA.

Herr Giesa und Herr Severit teilten mit, dass die Absauganlage der Freiwilligen Feuerwehr Bavenstedt nicht vorhanden sei. Herr Giesa und Herr Stoffer baten die Verwaltung mitzuteilen, wann die Absauganlage installiert werde.

 

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Die Stadt Hildesheim hat keine Verträge mit E-Scooter Anbietern. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung zunächst keine vorgesehen.

Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch die Verwaltungsvorschriften zur StVO enthalten Regelungen zum Parken von E-Scootern. Sie werden in diesen Vorschriften Fahrrädern gleichgestellt. Für Fahrräder gibt es weder spezialgesetzliche Regelungen noch irgendwelche Regelungen in der StVO, so dass Fahrräder und somit auch E-Scooter frei und ungeordnet abgestellt werden dürfen. Es gelten nur die allgemeinen Grundsätze, wonach gewährleistet sein muss, dass weder Fußgängern noch Rollstuhlfahrern der Weg versperrt wird. Auch Rettungswege müssen frei bleiben. Darüber hinaus müssen die abgestellten Fahrzeuge auch bei Dunkelheit erkennbar sein.

Somit besteht derzeit keine Möglichkeit rechtlich gegen abgestellte Scooter vorzugehen.

 

Es ist möglich Regelungen in der Sondernutzungssatzung aufzunehmen. Aufgrund eines Antrags der Mehrheitsfraktion wird dieses gerade geprüft.

 

Folgendes wurde im STEBA und VA beschlossen:

 

1. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Anbietern ein Parkzonenkonzept für E-Roller. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Verkehrsknotenpunkte, der ÖPNV und die Quartiersstruktur.

2. Bei dieser Konzepterstellung sind auch die Erfahrungen von bestehenden Parkzonen oder ähnlichen Konzepten in anderen Städten wie zum Beispiel Hamburg-Mitte und Altona, Köln, München und Stockholm einzubinden.

3. Es erfolgt eine Einbindung des Konzeptes in Smart-City.

4. Unsachgemäßes Abstellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden wird konsequent vom Stadtordnungsdienst im Rahmen der Möglichkeiten geahndet.

5. Der Fachausschuss ist fortlaufend über den Sachstand der Entwicklung des Konzeptes zu informieren.

6. Das Konzept soll dem Fachausschuss spätestens im September vorgelegt werden.

 


 


 

Seitenanfang