Stadt Hildesheim

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Auszug - Sachstand Digitale Langzeitarchivierung und Schutzdigitalisierung  

Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Prof. Dr. Schütz referierte und zeigte die in der elektronischen Anlage zu findenden Präsentation.

 

Frau Dr. Wendt sagte, dass sie gerne wissen würde in welchen zeitlichen Dimensionen die Langzeitarchivierung konzipiert sei.

 

Herr Prof. Dr. Schütz erklärte, dass es wie bei den analogen Archivierungen sei, sprich unendlich.

 

Frau Reuß fragte, ob sie die Daten aus den Melderegistern aufgrund von Datenschutz einfach herausgegeben werden dürften. 

 

Herr Prof. Dr. Schütz erklärte, dass sie die Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben werden dürften. Zum einen gelte für das meiste Schriftgut die Sperrfrist von 30 Jahren. Archivalien dürften frühestens 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung vorgelegt werden, wenn es sich um personenbezogene Akten handele. Für die Meldeunterlagen gelte das Meldegesetz mit anderen Fristen, Daten aus den Meldeunterlagen dürften frühestens 55 Jahre nach dem Entstehen zugänglich gemacht werden.

 

Herr Bellgardt fragte ob die Daten für die internationale Zusammenarbeit auf einem entsprechenden Server gespeichert würden, welcher mit dem Internet verbunden sei. Falls ja, fragte er, ob Cyberangriffe ausgeschlossen werden könnten.

 

Herr Prof. Dr. Schütz antwortete, dass das Archivieren in unterschiedlichen abgeschlossenen Partitionen erfolge und sich die Daten auf den Servern des ITN befinden würden. Für die Archive sei sich dem DIMAG Verbund angeschlossen worden. Die Software würde in Wien, in der Schweiz und in den anderen Bundesländern genutzt werden, aber die Server seien nicht alle miteinander verbunden.

 

Herr Weiß fragte, ob sich Unternehmen, wie z.B. ancestry, an die Stadt Hildesheim wenden würden, um an Personenstandsdaten zu gelangen, damit diese mit den Daten Ahnenforschern betreiben könnten.

 

Herr Prof. Dr. Schütz sagte, dass sich bereits Unternehmen die Stadtverwaltung gewandt hätten, dies aber aufgrund von zu hohem Nutzungsrechtsverlust abgelehnt worden sei.

 


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 8+9 Stadtbibliothek + Archiv (1939 KB)      
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