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Auszug - Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1 - Vergabeart und Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung  

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr mit dem Ortsrat Oststadt/Stadtfeld
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
21/359 Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1
- Vergabeart und Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rex und Herr Wollersheim referierten die Vorlage und zeigten die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.

 

Herr Parlak fragte, ob auch anzunehmende Einnahmen mit in der Gesamtsumme kalkuliert wären.

 

Frau Brouër antwortete, dass von Einnahmen auszugehen sei, wobei diese an einer späteren Stelle thematisiert werden sollen.

 

Herr Baacke fragte wer eine Überschreitung der bereits eingeplanten 30 % an Mehrkosten übernehmen würde.

 

Herr Wollersheim antwortete, dass mit dem dann bezuschlagten Unternehmer ein verbindliches Angebot abgeschlossen würde. Sollte er dennoch die Kosten übersteigen, sei dies Angelegenheit des Unternehmers selbst.

 

Herr Bettels fragte wie es um die bauplanerische Festsetzung der restlichen Fläche des Gebietes stehe.

 

Frau Brouër antwortete, dass der Bereich nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sei, da es aktuell noch keinen Bauplan geben würde.

 

Herr Krettek fragte, ob der Landkreis Hildesheim sich bei den Kosten beteiligen würde.

 

Herr Pfänder antwortete, dass die Leitstelle zusammen von dem Landkreis und der Stadt Hildesheim betrieben würde. Der Landkreis möchte sich demnach an den Kosten für das Gefahrenabwehrzentrum beteiligen, unklar ist jedoch in welcher konkreten Höhe, da der Landkreis zuerst die Gesamtkostenhöhe abwarten wollte. Sobald diese feststeht soll der Landrat schriftlich angefragt werden, in welcher Höhe eine finanzielle Beteiligung zu erwarten sei.

 

Herr Bettels äußerte, dass es fraglich wäre, ob das Bauvorhaben zukunftsfähig sei, da es innerhalb der nächsten Jahre möglich wäre, dass eine Leitstelle für einen Personenkreis von mindestens 500.000 Personen angelegt werden soll. Des Weiteren würden laut Prognosen die zukünftigen Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen in Hildesheim sinken statt steigen. Außerdem sei eine pro Kopf Summe für eine Mitarbeitende oder einen einzelnen Mitarbeitenden mit ca. 450.000,- € zu hoch. Ebenso wäre eine Totalunternehmervergabe fraglich, da ab dem Moment des Vertragsabschlusses alles in externer Hand sei. Da das Gefahrenabwehrzentrum ein Bauvorhaben sei, dass für mehrere Jahrzehnte gebaut werden soll, müssten alle Faktoren diesbzgl. bedacht werden.

 

Herr Wollersheim antwortete, dass der Vorteil einer Totalunternehmervergabe sei, dass das Planungsbüro etwas plant, das genau auf das Unternehmen abgestimmt sei. Gute Synergien wären daher von vorneherein gegeben. Des Weiteren würde eine Eigentumsübergabe erst bei einer festgestellten mangelfreien Erfüllung zum Tragen kommen. Sämtliche Leistungen müssten daher ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt werden.

 

Frau Döring äußerte, dass in der Sitzung im 14.06.2021 ein einstimmiger Grundsatzbeschluss gefasst worden sei, in welchem Zusammenhang auch Nachfragen bzgl. der Vergabeart o.ä. geklärt werden konnten. Das grundsätzliche Bauvorhaben in Frage zu stellen sehe sie jedoch zum gegebenen Zeitpunkt kritisch, auch wenn nun ein neuer Rat mit den Beschlüssen des alten Rates weiterarbeiten müsste.

 

Herr Münter sagte, dass er eine Totalunternehmervergabe als realistisch erachte, da die Stadtverwaltung mit ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht die immense Kapazität für die Planungen aufbringen könnte. Die Totalunternehmervergabe sei daher gut, jedoch auch die teuerste Alternative. Die aktuelle Feuerwehr sei definitiv nicht mehr akzeptabel, da sie nicht nur in die Jahre gekommen sei, sondern auch das Personal zu besser ausgestatteten Feuerwehren im Umkreis wechseln würde. Als Ortsratsmitglied sei ihm dabei aber auch die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung wichtig. Viele, die an der Webex-Infoveranstaltung zu dem Thema teilgenommen hätten, wären beispielsweise skeptisch gegenüber der Lärmbelästigung. Es wäre wichtig, dass gerade die Bürgerinnen und Bürger sich in der Bauphase mitgenommen und verstanden fühlen würden. Des Weiteren wären die Module im Einzelnen sehr kostenintensiv, weshalb die Frage bestünde, ob tatsächlich alle Module notwendig seien. Dass der Landkreis nicht von Anfang an dabei wäre sehe er fraglich, genauso wie eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Finanzierung sei ihm daher zu hoffnungsbehaftet.

 

Frau Döring antwortete, dass ihr ebenfalls die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung immens wichtig sei und der Kontakt immer wieder gesucht werden soll, beispielsweise in der öffentlichen Auslegung. Die Module wären alle, außer dem Ausbildungszentrum, beschlossen worden. Eine funktionale Leistungsbeschreibung sei nicht möglich ohne eine Konkretisierung des Raumprogrammes. Eine laufende kritische Betrachtung der Raumgrößen wäre verständlich, aber das Raumprogramm sei mit dem ersten Grundsatzbeschluss bestätigt worden.

 

Herr Christofzik erläuterte die Wichtigkeit der einzelnen Module, vor allem in ihren Zusammenhängen, da das Eine ohne das andere nicht funktionieren würde und gerade die Gesamtheit wichtig wäre.

 

Herr Baacke äußerte, dass ihm die von Herrn Bettels genannte Pro-Kopf-Summe als nicht zu hoch vorkommen würde, da hierbei im Verhältnis überlegt werden müsste wie viel ein Menschenleben wert sei.

 

Herr Christofzik antwortete, dass sich die Stadt Hildesheim mit den Kosten im Verhältnis mit anderen Neubauten im soliden Mittelfeld bewegen würde.

 

Herr Krettek unterstützte Herrn Münter und sagte, dass die Bürgerbeteiligung enorm wichtig sei. Er fragte weiterhin, ob es möglich sei den Landkreis sowie die Krankenkassen zur Zahlung zu verpflichten und wann mit dem Totalunternehmer abzurechnen sei.

 

Frau Döring versicherte, dass der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürger gesucht werden soll.

 

Herr Wollersheim antwortete, dass bei einer Totalunternehmervergabe erst am Ende, sprich bei der Fertigstellung, abgerechnet würde.

 

Herr Pfänder ergänzte, dass die Krankenkassen zu einer Zahlung verpflichtet sei. Zudem würde ein Schreiben mit einer Absichtserklärung des ehemaligen Landrates Herrn Levonen vorliegen.

 

Herr Bettel äußerte, dass die Notwendigkeit einer neuen Feuerwehr nicht zur Frage stünde, jedoch einzelne Komponenten noch abgestimmt werden müssten. Beispielsweise sei nicht über eine Folgelast informiert worden, genauso sei die Finanzierung zu heikel.

 

Herr Kittel sagte, dass es bei dieser Sitzung nicht um eine Grundsatzdiskussion gehen sollte, sondern konstruktiv diskutiert werden sollte. Die Finanzierung könnte zum jetzigen Zeitpunkt konkreter sein, diese würde aber durch die funktionale Leistungsbeschreibung noch konkretisiert werden.

 

Am Ende der Diskussion kam die Allgemeinheit auf das Ergebnis die Vorlage als beratend in die Fraktion zu verweisen.

 

Die Vorlage wurde als beratend in die Fraktionen verwiesen.


Die Vorlage wurde als beratend in die Fraktionen verwiesen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021_12_08_GAZ (600 KB)      
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